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Bühler-Petition: 390.000 Mitzeichner für ein Rx-Versandverbot

Der Petent Benedikt Bühler (links) und BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller (rechts) bei der symbolischen Übergabe der Unterschriften zur Petition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. | Bild: PTAheute.de

Die Auszählung der bislang eingesammelten Vor-Ort-Unterschriften für das Rx-Versandverbot ist abgeschlossen. Der 20-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler teilte mit, dass knapp 390.000 Stimmen für seine Petition eingereicht wurden. Beachtlich ist auch die Zahl der ungültigen eingereichten Stimmen, bei denen beispielsweise eine Adressangabe oder der Nachname fehlte. Würde man diese mitzählen, käme man auf mehr als 600.000 Stimmen, erklärte Bühler gegenüber DAZ.online. Fest steht aber auch: Online war die Petition eher ein Flop – nur etwa 10.000 Unterzeichner gab es hier. Es waren also die zahlreichen Vor-Ort-Unterschriften, die den Erfolg sicher machten. 

Wie geht es jetzt weiter? 

Erst einmal hat Bühler einen Teil seiner Unterschriften am heutigen Dienstag symbolisch an Thomas Müller übergeben, der im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Arzneimittelabteilung zuständig ist. Nach einem kurzen Fototermin vor dem BMG führten Müller und Bühler noch ein kurzes Fachgespräch im Ministerium, das aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. 

Das BMG hatte gegenüber DAZ.online aber schon durchblicken lassen, dass die Petition, wenn überhaupt, in begrenztem Ausmaß bei politischen Entscheidungen berücksichtigt wird: Auf die Frage, inwiefern die zahlreichen Unterschriften aus der Bevölkerung für ein Rx-Versandverbot die künftige Ausrichtung des Ministeriums beeinflussen, verwies ein Sprecher auf das Apotheken-Stärkungsgesetz – in dem kein Verbot enthalten ist, sondern ein geplantes Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich. 

Erfolgreichste Online-Petition beim Bundestag 

Viel wichtiger ist aber, dass Bühler jetzt die Chance bekommen wird, sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen. Allerdings: Stimmen zwei Drittel der Ausschussmitglieder gegen eine Anhörung des Petenten, kann diese auch entfallen. In jedem Fall kann der Ausschuss das Anliegen beraten und der Bundesregierung eine Empfehlung ausstellen, die sie aber nicht umsetzen muss. 

Welche Ausmaße hat die Petition? 

Die Anzahl der eingesammelten Unterschriften ist nicht zu unterschätzen. Seit 2007 gibt es die Online-Petitionen beim Bundestag, vorher waren nur haptische Unterschriftensammlungen möglich. Mit der Einführung der E-Petition beim Bundestag ist die Zahl der Petitionsteilnehmer aber deutlich angestiegen. 

Das nötige Quorum von 50.000 haben seit 2007 erst 26 Petenten erreicht, Bühler ist der 27. Die Rekordzahl an Unterschriften hatte bislang eine Petition zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), in der sich Heilberufler gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz aussprachen. Rund 203.000 Bundesbürger unterschrieben das Anliegen im vergangenen Jahr.