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Mit Spahn im Gespräch bleiben: Ergebnisse der ABDA-Mitgliederversammlung

Bild: Schelbert

Die großen Überraschungen blieben wieder einmal aus: In einem einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung heute in Berlin darauf geeinigt, das vom BMG geplante Apotheken-Stärkungsgesetz grundsätzlich zu begrüßen. Die ABDA muss das Vorhaben – so das Votum der Mitglieder – aber sehr kritisch begleiten. Denn: Nur wenn das „alte“ Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz erhalten bleibe, könne das Gesetz die Apotheken auch wirklich stärken.

Konkret haben die Kammern und Verbände beschlossen, schon in der Einleitung der Stellungnahme auf ihre wichtigste Forderung einzugehen. In der beschlossenen Vorbemerkung wird zunächst die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, die Apotheken vor Ort zu stärken. Allerdings werde der vorliegende Referentenentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz diesem Ziel in wesentlichen Punkten nicht gerecht. Er verschlechtere in seiner jetzigen Fassung die Situation der Vor-Ort-Apotheke, weil er entgegen seiner Intention dauerhaft EU-Versender von der Preisbindung freistelle und die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit schwäche. „Wir fordern deshalb, auf die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG zu verzichten, weil nur so eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot annähernd gleichwertig ist“, wird es nun in der Stellungnahme heißen. Und weiter: Man sehe bei „etlichen Punkten“ Nachbesserungsbedarf.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt lässt sich in einer Pressemitteilung folgendermaßen zitieren:

Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im Gesetzentwurf vermissen. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und kritisch formulieren.“
Pressemitteilung vom 2. Mai 2019

Keine Zustimmung zur Streichung der Länderliste

Auch über das Rx-Versandverbot haben die Delegierten erneut lange diskutiert. Es soll immer wieder darauf hingewiesen worden sein, dass man laut Beschlusslage zum Verbot zurückkehren müsse, wenn die Gleichpreisigkeit nicht wieder hergestellt werde. Doch insbesondere ABDA-Präsident Friedemann Schmidt soll die Delegierten vermehrt und intensiv darum gebeten haben, mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Gespräch zu bleiben. Sein Hinweis: Kehre man zum Rx-Versandverbot zurück, schieße sich die ABDA ins politische Abseits, weil es keine Mehrheiten mehr dafür gebe. Vielmehr müssten die Apotheker versuchen, das nun bestehende Gesetzgebungsverfahren noch zu ihren Gunsten zu beeinflussen, soll Schmidt mehreren Teilnehmern zufolge erklärt haben. Am Ende gab es einen kleinen Kompromiss: Das Rx-Versandverbot ist nun immerhin in der Stellungnahme erwähnt, wenn auch nicht als eigenständige Forderung.

Die Mitgliederversammlung hat sich aber noch auf weitere Positionierungen verständigt. So soll aus Sicht der Apotheker die vom BMG geführte sogenannte Länderliste unbedingt erhalten bleiben. Zur Erklärung: Das Ministerium wollte die Liste, in der die Anforderungen zur Teilnahme an der Arzneimittelversorgung für andere Länder definiert sind, streichen – mit Verweis auf das vorhandene Sicherheitslogo für Versandhändler. Die ABDA wollte diesem Plan eigentlich zustimmen. Doch dem Vernehmen nach gab es bei der heutigen Sitzung Gegenwind: In die nun beschlossene Stellungnahme wurde aufgenommen, dass die Länderliste erhalten bleiben soll.

Einigkeit gab es auch beim Thema Impfungen in den Apotheken: Das BMG schlägt vor, Modellvorhaben durchzuführen, bei denen in der Apotheke geimpft wird. In ihrer Beschlussvorlage hatte die ABDA empfohlen, diesen Modellvorhaben in der Stellungnahme zuzustimmen. Dem Vernehmen nach sieht das die Mitgliederversammlung ähnlich. 

Die komplette Stellungnahme wird nun von der ABDA-Geschäftsstelle finalisiert und dann an das BMG weitergeleitet.