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PTAheute fragt nach: Was ist eigentlich mit der PTA-Ausbildungsnovellierung, Herr Spahn?

Wie geht es weiter mit der PTA-Ausbildung und der Aufwertung des Berufes? | Bild: Gerhard Seybert / Adobe Stock

Dass die PTA-Ausbildung reformiert und das Berufsbild der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten modernisiert werden muss, darüber sind sich alle Beteiligten wie Apotheker, Schulen, Berufsverbände und die Apothekengewerkschaft ADEXA schon lange einig. Auch die Politik – so schien es auch noch Anfang des Jahres – verschließt sich dem Thema nicht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte auf seinem Facebook-Kanal schon mehrfach angekündigt, dass er die Ausbildung der PTA reformieren will. Und im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD versprochen, die Schulgelder für alle Gesundheitsberufler, zu denen die PTA auch zählen, grundsätzlich streichen zu wollen. Das Land NRW war zuletzt vorgeprescht und hatte die teilweise Streichung auf Landesebene schon verkündet. Im vergangenen Jahr hatte auch das Bundgesundheitsministerium (BMG) erklärt, dass man an einer bundesweit gültigen Lösung arbeite. Schließlich, so hieß es, seien PTA gefragte Fachkräfte.

Spahn hat viel vor – aber es gibt keinen Zeitplan

Wie in allen anderen Bereichen hat sich Spahn mit der Novellierung des PTA-Berufes viel vorgenommen. Denn allein für die Veränderungen der PTA-Ausbildung und die möglichen Kompetenzerweiterungen müssten drei Regelwerke geändert werden: die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das 1968 verabschiedete Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PTA-APrV). Letztere wurde 1997, also vor mehr als 20 Jahren, das letzte Mal stärker novelliert. Zuletzt waren im Januar dieses Jahres die Vorstände der Apothekengewerkschaft ADEXA, Andreas May und Tanja Kratt, zu Gesprächen über die lange angekündigte Reformierung und über Kompetenzerweiterungen für PTA im BMG. Seitdem hat man nichts mehr gehört. Auf Nachfrage von PTAheute.de bei ADEXA hieß es: „Es gibt auf erneute Nachfrage keine Neuigkeiten und keinen Zwischenstand und keinen Zeitplan.“ Die Antwort auf eine Anfrage von PTAheute.de beim Bundesgesundheitsministerium steht derzeit noch aus. Hat Spahn die mehr als 65.000 Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten in seinem „Gesamtpaket rund um Apotheken und Arzneimittel“ vergessen?

Ausbildungsdauer ist ein großer Streitpunkt

Die von ADEXA und BVpta neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geforderte Verlängerung der Fachschulausbildung von 24 auf 30 Monate lehnt unter anderem die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) ab. Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein hatte dagegen vorgeschlagen, das PTA-Praktikum zu verlängern, was wiederum ADEXA und BVpta „aus verschiedenen Gründen für wenig zielführend“ halten. Dazu die Leiterin des ADEXA-Referates Schulen & Unis, Michaela Freudenfeld, im Januar: „Wir wissen, dass die Qualität der praktischen Ausbildung und die Möglichkeit, sich auf die abschließende Prüfung vorzubereiten, von Apotheke zu Apotheke sehr unterschiedlich sind. Bei einem einjährigen Praktikum wäre das Risiko noch höher, dass – statt einer guten und breitgefächerten Anleitung – die PTA-Praktikantinnen lediglich als billige Arbeitskraft eingesetzt werden.“

Die Schulleiter der PTA-Schulen sind gegen eine Verlängerung der PTA-Schulzeit. Dagegen sprächen an vielen Schulen organisatorische Gründe und generell finanzielle Gründe, argumentierten sie. Ob das Geld wirklich ein solches Problem ist, muss sich zeigen.

Kompetenzerweiterung für PTA?

Und wenn es um die Novellierung der PTA-Ausbildung geht, wird auch immer wieder über eine Kompetenzerweiterung für PTA gesprochen. Im Gespräch ist beispielsweise, dass Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten neue Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten bekommen sollen – für neue Kompetenzen, die sie dann in der Apotheke anbieten könnten. In diesem Zusammenhang wird seit Jahren auch immer wieder eine Vertretungsbefugnis für PTA unter noch zu definierenden Bedingungen, zum Beispiel einer Zusatzqualifikation und einer entsprechenden Honorierung, ins Spiel gebracht.

Vertretungsbefugnis gemäß §2 ApBetrO

Derzeit dürfen sich Apotheker laut § 2 der Apothekenbetriebsordnung nur von anderen Apothekern vertreten lassen. Zumindest der Bundesverband der PTA (BVpta) hatte dies auch immer wieder mal für PTA ins Spiel gebracht. Ob das BMG dieses Thema aufgreifen will, blieb aber bisher unklar. Wenn es um Kompetenzerweiterungen für PTA geht, wird seit Jahren auch immer wieder eine Vertretungsbefugnis für PTA thematisiert. Derzeit dürfen sich Apothekenleiter laut § 2 der Apothekenbetriebsordnung nur von anderen Apothekern, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieuren vertreten lassen. Bei den beiden letzteren Berufsgruppen gibt es allerdings Auflagen und Einschränkungen. So muss beispielsweise der Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur vor dem Vertretungsbeginn mindestens sechs Monate hauptberuflich in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke beschäftigt gewesen sein. Der Leiter einer krankenhausversorgenden Apotheke sowie der Leiter einer Hauptapotheke im Filialverbund kann sich nicht durch einen Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen. Ebenso ist die Vertretung durch diese beiden Berufe ausgeschlossen, wenn in der Apotheke gestellt oder verblistert wird oder Arzneimittel zur parenteralen Anwendung hergestellt werden. Diese Regelungen werden allerdings in absehbarer Zeit überholt sein, wenn die letzten Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure das Rentenalter erreicht haben. 2017 waren laut ABDA-Statistik noch 5.591 in öffentlichen Apotheken tätig. Noch schwerer als das Aussterben dieser Berufsgruppen dürfte der allgemeine Mangel an Fachkräften wiegen, der die Suche nach einer Vertretung nicht erleichtert.

Stundenweise Vertretung durch PTA für viele vorstellbar

Im Januar wollten wir gemeinsam mit den Kollegen von DAZ.online von unseren Leserinnen und Lesern wissen, was sie davon halten, PTA gewisse Vertretungsbefugnisse einzuräumen. Fast zwei Drittel konnten sich das vorstellen und stimmten dafür (63 Prozent (knapp 2.300) der etwa 3.600 Teilnehmer). Es schien aber dabei vor allem um kurzzeitige Vertretungen zu gehen, zum Beispiel über ein paar Stunden oder die Mittagspause, „damit während der Urlaubszeit der Approbierte nicht durcharbeiten muss“. Außerdem wünschte man sich Rechtssicherheit, wenn der Approbierte sich morgens verspätet, weil er im Stau steht. Zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker scheinen das ihren erfahrenen PTA zuzutrauen und sehen darin eine Aufwertung der Tätigkeit. Einige PTA befürworten die Idee, weil es ihnen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung bietet und die Chance aufzusteigen, was scheinbar derzeit vermisst wird. Darüber hinaus kamen viele Vorschläge, an welche Bedingungen eine Vertretungsbefugnis geknüpft werden könnte: ein Minimum an Berufserfahrung, telefonische Erreichbarkeit des Approbierten oder eine spezielle Weiterbildung oder Zusatzqualifikation. Zudem wüssten Chefs, welchen PTA sie eine Vertretung zutrauen, zumal viele ohnehin schon jetzt völlig selbstständig arbeiteten, hieß es in den Ergebnissen unserer Umfrage.