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Weniger Zuzahlung für Kassenpatienten

Zum Jahreswechsel wurden wieder einige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit. | Bild: contrastwerkstatt / Adobe Stock

3.512 Arzneimittel in unterschiedlichen Packungsgrößen und Wirkstärken sind derzeit von der Zuzahlung befreit. Das sind 181 mehr als noch vor einem Jahr (Stichtag 1. Januar 2018). Seit 2006 können Kassen besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten befreien. Besonders preisgünstig bedeutet, der Abgabepreis liegt 30 Prozent unter dem Festbetrag. Somit können sich durch Preisänderungen oder Absenkung der Festbeträge die Regeln für die Zuzahlung 14-tägig ändern.

Einsparungen werden nicht an Patienten weitergegeben

Ende 2017 waren laut ABDA 25 Prozent der rabattierten Rx-Arzneimittel zuzahlungsbefreit oder zumindest ermäßigt. Im Jahr nach Einführung der Rabattverträge waren es noch 60 Prozent, seitdem ist diese Quote kontinuierlich gesunken. So waren zum Beispiel direkt nach der Einführung der Rabattverträge bei der AOK alle Rabattartikel ohne Zuzahlung. Der DAV kritisierte bereits vor einiger Zeit, dass die Kassen ihre durch Rabattverträge erzielten Einsparungen nicht an die Patienten weitergäben, indem sie ihre Versicherten von Zuzahlungen entlasteten und damit die Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf andere, günstigere Präparate erhöhten. In den Apotheken war laut Zahlen des DAP mit 15 Prozent die „falsche Zuzahlung“ der zweithäufigste Retaxgrund.

Befreiung unter gewissen Voraussetzungen möglich

Unabhängig davon können sich Patienten, deren Eigenanteil für Rezeptgebühren etc. die jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen übersteigt, von der Zuzahlung befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Die Befreiung muss für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Darüber hinaus können Patienten bei manchen Kassen durch die Teil nahme an bestimmten Programmen Zuzahlungen sparen. So müssen beispielsweise Teilnehmer am Hausarztprogramm der AOK Baden-Württemberg für viele Arzneimittel nicht zuzahlen.

Linke will Zuzahlung ganz abschaffen

Auch in der Diskussion um Rx-Boni und ein mögliches Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel waren Zuzahlungen ein Thema. Die Linke forderte 2017, die Zuzahlungen ganz abzuschaffen, um so die durch ein Rx-Versandverbot entgangenen Einsparmöglichkeiten durch Rx-Boni der EU-Versender auszugleichen. Anfang 2017 machte auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen Vorschlag zu dem Thema: Damals sagte er, dass das von der Union geforderte Rx-Versandverbot aus seiner Sicht möglich sei, wenn Patientenzuzahlungen in der Apotheke komplett entfielen.