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Neuregelung zur Organspende soll für mehr Spender sorgen

Zukünftig könnte "Widerspruchsregelung" für Organspenden gelten. | Bild: BZgA / Hardy Welsch

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wollen bis Jahresende einen gemeinsamen Antrag zur Neuregelung von Organspenden vorlegen. Vorgeschlagen werde darin eine „doppelte Widerspruchslösung“, sagte Lauterbach vergangene Woche in Berlin. Angesichts niedriger Organspendezahlen soll künftig jeder als Spender gelten. Dem soll man zu Lebzeiten aber ausdrücklich widersprechen können. Kann man das nicht mehr, werden die Angehörigen gefragt.

Persönliche Einstellung der Angehörigen hat keinen Einfluss

Es gehe dabei aber nicht darum, ob die Angehörigen mit der Spende einverstanden seien, sondern nur darum, ob sich der potenzielle Spender ihnen gegenüber negativ zur Organspende geäußert habe, sagte der SPD-Fraktionsvize Lauterbach.

Derzeit Organspendeausweis als Nachweis des eigenen Willens

Bisher gilt das umgekehrte Prinzip, wonach Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind. Zu diesem Zweck wird die eigene Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert und dieser im besten Fall stets bei sich getragen. Um nach dem Tod den Angehörigen die Entscheidung zu erleichtern, sollten auch diese über den persönlichen Wunsch aufgeklärt sein.

Neuregelung findet nicht nur Zustimmung

Lauterbach rechnet damit, dass sich Vertreter mehrerer Fraktionen dem Antrag anschließen werden. Im Bundestag hat sich aber auch eine fraktionsübergreifende Initiative formiert, die die Einführung einer Widerspruchslösung verhindern will. Es könne nicht sein, dass ein „Nichts-Sagen“ als Zustimmung zur Organspende gewertet werde, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger als Mit-Initiator dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er selbst plädiere für eine verbindliche Entscheidungslösung, wonach alle Bürger beim Ausstellen eines neuen Personalausweises oder der Gesundheitskarte befragt werden könnten, ob sie Organspender sein möchten.

Was kann bisher eigentlich gespendet werden?

Bild: BZgA

Durch die Zustimmung zur Organspende können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen gespendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Spende auf einige Organe und Gewebe zu begrenzen bzw. bestimmte Organe davon auszuschließen. Derzeit ist in Deutschland eine Zustimmung zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ein Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr möglich. Quelle: dpa/sn