Adexa lässt Verhandlungen zum Bundesrahmentarifvertrag platzen
In Berlin sind heute die Verhandlungen um einen neuen Bundesrahmentarifvertrag für die Apothekenangestellten in Deutschland vorerst gescheitert. Die Apothekengewerkschaft Adexa teilte am heutigen Mittwoch mit, dass die Verhandlungen seitens Adexa abgebrochen wurden. „Die Arbeitgeber sehen keinerlei Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse in den öffentlichen Apotheken attraktiver zu gestalten“, so die Adexa-Vorsitzende Tanja Kratt. „Die Vertreter des ADA wollten nur über kleine, redaktionelle Änderungen verhandeln. Mit Blick auf die Situation in den Apothekenteams und am Arbeitsmarkt ist uns dafür die Zeit zu schade.“
Was steht im Bundesrahmentarifvertrag?
Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und der Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV) regeln die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke und enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit etc.
Worum ging es konkret?
Adexa versucht schon seit längerer Zeit, beim Arbeitgeberverband ADA einen eigenen Tarif für Filialleiter durchzubekommen. Erst vor wenigen Tagen teilte die Gewerkschaft mit, dass man sich in der Region Nordrhein, deren Vergütungsangelegenheiten nicht auf Bundesebene mitverhandelt werden, erstmals auf einen eigenen Filialleiter-Tarif verständigt habe. Im Bund scheinen die Vertreter der Apothekeninhaber dort aber keinen Handlungsbedarf zu sehen. Laut Adexa haben die ADA-Vertreter dies „kategorisch“ abgelehnt. Schon in den Tarifverhandlungen, bei denen sich Adexa und ADA vor einigen Wochen auf ein 3-Prozent-Lohnplus geeinigt hatten, war der Filialleiter-Tarif ein Thema. Damals haben sich die Unterhändler aber darauf geeinigt, die Gespräche darüber bei den Verhandlungen zum Bundesrahmentarifvertrag fortzusetzen.
Fortbildung soll sich endlich bezahlt machen
Die Apothekengewerkschaft fordert darüber hinaus vehement eine Lösung, Fortbildungsaktivitäten von Apothekenmitarbeitern systematisch zu honorieren. Auch dieser Vorschlag war schon mehrfach gescheitert und ist in den nun beendeten Verhandlungen auch nicht erfolgreich vorangekommen.
Notdienstvergütung, Urlaub, Sonderzahlung
Ebenso wurde eine Streichung der sogenannten „13-Prozent-Regel“ von den Inhaber-Vertretern abgelehnt. Zur Erklärung: Erhalten Angestellte ein Gehalt von mindestens 13 Prozent über Tarif, ist ihre Dienstbereitschaft nach dem aktuell gültigen Tarifvertrag pauschal abgegolten. Das heißt: Für solche Angestellte gibt es keine Extra-Honorare oder Freizeitausgleich für Teil- oder Nacht- und Notdienste. Die Adexa forderte, dass diese „13-Prozent-Regelung“ gestrichen werden soll.
Auch die Höhe der Notdienstvergütung soll dem Vernehmen nach erneut verhandelt worden sein. Dazu hatte Tanja Kratt schon im August in einer Pressemitteilung gefordert: „Für alle Berufsgruppen mit Notdienstbereitschaft muss über eine angemessene Vergütung diskutiert werden. Für die Zeit zwischen 22 Uhr und 8 Uhr, sprich zehn Stunden, erhalten sie entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 Euro Vergütung nach dem Gehaltstarif ADA. Der Gehaltsbestandteil entspricht 8,50 Euro pro Stunde. Hier müssen Arbeitgeber nachlegen!“ Und auch die Themen Urlaub und Sonderzahlungen sollen angesprochen worden sein – ebenfalls mit wenig bis gar keiner Gesprächsbereitschaft bei den Arbeitgebervertretern. Tanja Kratt zieht ein deutliches Fazit: „Alles, was die Mitarbeiter gefördert hätte, hat der ADA abgelehnt.“
Wie geht es nun weiter?
Der Adexa-Vorsitzende Andreas May erklärt, wie es aus Sicht der Gewerkschaft jetzt weitergehen soll: „Wir erwarten jetzt von der Gegenseite ein Angebot mit wirklich konstruktiven Vorschlägen. Ich finde es unverständlich, dass der ADA meint, sich nicht – anders als zum Beispiel die TGL Nordrhein – mit innovativen Tarifmodellen auf den Fachkräftemangel einstellen zu müssen. Diese kurzsichtige Denkweise wird den Inhabern noch auf die Füße fallen.“ Welche Sicht der ADA auf die nun gescheiterten Verhandlungen hat, ist schwer in Erfahrung zu bringen. Der ADA selbst betreibt keine Pressearbeit.