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Ärzte stellen Dispensierrecht infrage und wollen Arzneimittel abgeben

Ärzte dürfen in Deutschland keine Arzneimittel an ihre Patienten abgeben. Das möchte der Chef des deutschen Hausärzteverbandes ändern. | Bild: Robert Kneschke / Adobe Stock

Es ist nicht das erst Mal, dass Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, die Apotheker vor den Kopf stößt. Schon 2011 hat er sich für ein ärztliches Dispensierrecht ausgesprochen. Und einige Jahre später gab es ein Gerangel, welche Kompetenzen Apotheker im Medikationsmanagement haben sollten  Nun hat Weigeldt erneut ausgeholt: In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom vergangenen Freitag erklärt er abermals, Ärzte sollten das Recht haben, ihren Patienten verschreibungspflichtige Arzneimittel mitzugeben. Damit "könnten die Ressourcen besser genutzt werden, gerade auf dem Land“. Die Frage, welche Arzneimittel Ärzte vorhalten könnten, lässt der Hausärzte-Chef offen – und spricht sich für einen Dialog mit den Apothekern aus. Ein komplettes Sortiment wolle man jedenfalls nicht vorhalten – und Apotheker nicht ersetzen.

Was bedeutet Dispensierrecht?

Unter dem Dispensierrecht versteht man die gesetzliche Erlaubnis, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen. Das Dispensierrecht entspricht damit im Grunde dem Recht zum Führen einer Apotheke.

Das Dispensierrecht geht auf die gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker durch den Stauferkaiser Friedrich II im Jahr 1241 zurück. Zuvor waren Ärzte sowohl für Diagnose und Therapie, als auch für die Herstellung und Abgabe der Arzneimittel zuständig. Heute dürfen Ärzte in Deutschland keine Arzneimittel abgeben. Ausgenommen ist die kostenlose Abgabe von Ärztemustern an Patienten oder akute Medikamentierung im Rahmen des Praxisbedarfs. In einigen Ländern (z.B. Schweiz und Japan) werden Medikamente nach wie vor auch durch Ärzte abgegeben. Das gleiche trifft in Deutschland für Tierarzneimittel zu - sie dürfen direkt durch den Tierarzt abgegeben werden. Ein zusätzlicher Teil des Studiums der Veterinärmediziner ist daher das Fachgebiet Pharmazeutische Technologie. Die Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel ist in Deutschland hingegen Aufgabe des Arztes.

Retourkutsche für die Forderung nach dem impfenden Apotheker?

Ganz überraschend kam der Vorstoß nicht. Vergangene Woche hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Thema Impfen in der Apotheke ins Spiel gebracht – darüber wolle er mit den Apothekern reden, sagte er beim Deutschen Apothekertag in München. Jedenfalls, wenn sie es wollen. Einige wollen das – die ABDA lehnte es hingegen schon in der Vergangenheit ab. Und zwar nicht zuletzt, weil sie genau das befürchtete, was jetzt geschieht: eine Diskussion ums Dispensierrecht.