Teil 3: Testkäufe in der Apotheke – ASS und Ibuprofen
„Ibuprofen brauche ich nur vorübergehend gegen meine Rückenschmerzen”
Unser Beispiel-Kunde verlangt ASS 100 mg sowie Ibuprofen-Tabletten 400 mg. Auch in diesem Fall müssen wieder der Arzneimittelwunsch und die Eigendiagnose des Patienten hinterfragt werden. ASS nimmt er auf ärztliche Anordnung regelmäßig zur Thromboseprophylaxe ein. Er gibt an, seit einiger Zeit unter Rückenschmerzen zu leiden und aus diesem Grund ab und an Ibuprofen einzunehmen. Einen Termin beim Facharzt hat er bereits vereinbart, er braucht aber neue Ibuprofen-Tabletten, um die Zeit bis dahin zu überbrücken.
Beide Arzneimittelwünsche sind plausibel, dennoch muss bei gemeinsamer Einnahme eine Wechselwirkung beachtet werden.
Zeitlichen Abstand einhalten
Sowohl Ibuprofen als auch ASS gehören zur Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika und sind sogenannte Cyclooxygenase-1-Hemmer (COX-1-Hemmer). Wird Ibuprofen vor ASS eingenommen, kann ASS nicht wirken, da Ibuprofen die für die Wirkung benötigten Rezeptoren blockiert. Die Folge kann eine unzureichende Thrombozytenaggregationshemmung sein. Daher sollte ASS grundsätzlich mindestens eine halbe Stunde vor oder acht Stunden nach der Ibuprofen-Gabe verabreicht werden. Dies gilt für eine kurzfristige Einnahme beider Wirkstoffe, eine Dauertherapie mit Ibuprofen sollte vermieden werden.
Keine Kombination bei ASS mit magensaftresistentem Überzug
Der genaue Zeitpunkt der Wirkstofffreisetzung kann bei magensaftresistenten Arzneiformen nicht vorausgesagt werden. Patienten, die ASS in einer magensaftresistenten Form einnehmen, sollten deshalb komplett auf den Wirkstoff Ibuprofen verzichten. Zur Überbrückung bis zum Arztbesuch kann hier besser auf ein Präparat mit dem Wirkstoff Diclofenac zurückgegriffen werden.
Testkäufe der Bundesapothekerkammer
Ziel der Testkaufaktionen durch die Bundesapothekerkammer ist eine leitliniengerechte Beratung. Jeder Kunde muss eine Beratung und die notwendigen und richtigen Informationen erhalten. Auch müssen die Eigendiagnose des Patienten hinterfragt oder die Grenzen der Selbstmedikation ausgelotet werden. So steht es in den Leitlinien der BAK, zum Beispiel der Leitlinie „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“. Das darin beschriebene Vorgehen – die Beratungsstruktur – wird in den Testkäufen abgefragt. Anders als bei externen Kontrollen, beispielsweise von Fernsehsendern, die mit vermeintlich schlechten Ergebnissen ihre Quote steigern möchten, sind die Testkäufe der BAK als Fortbildungsmaßnahme für die Apotheken gedacht.