Zählt ein Teamevent als Arbeitszeit?
Apothekenmitarbeiter, deren Arbeitsverträge sich an den geltenden Tarifverträgen orientieren, arbeiten in Vollzeit 40 Stunden pro Woche, Teilzeit entsprechend weniger. Die Arbeitszeit orientiert sich dabei an den Öffnungszeiten der Apotheke.
Allerdings gibt es auch immer wieder Events, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten liegen, sprich abends oder am Wochenende stattfinden. Dazu zählen beispielsweise Teamevents, wie gemeinsame Ausflüge oder Feiern, aber auch Schulungen oder Fortbildungen. Da stellt sich für Angestellte die Frage, ob diese Zeit als Arbeitszeit gilt oder als Freizeit zu verstehen ist.
Teamevent: Pflichtveranstaltung oder freiwillig?
Laut Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen kommt es darauf an, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt oder nicht. „Wenn eine Apothekenleitung die Mitarbeitenden verpflichten möchte, an einer Veranstaltung teilzunehmen, muss die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit vergütet werden“, erklärt sie gegenüber der Redaktion.
„Das könnte man sich zum Beispiel für Teamschulungen oder Teambuilding-Veranstaltungen vorstellen, wo es tatsächlich erforderlich ist, dass alle Teammitglieder anwesend sind.“
Arbeitsvertrag regelt Verpflichtung zum Teamevent
Ob man alle verpflichten könne, hänge dann teilweise von den arbeitsvertraglichen Regelungen ab, erläutert die Juristin weiter. Bei ganz festen Arbeitszeiten könnte man evtl. keine Veranstaltung in den Abendstunden anordnen.
Wenn es sich um eine freiwillige Maßnahme handele, wie zum Beispiel eine Weihnachtsfeier oder einen Betriebsausflug, müsse das nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Mitarbeiter dürften sich also keine Überstunden anrechnen, so Hansen.