Trichloressigsäure-Lösung: So klappt die Herstellung
Die Trichloressigsäure gehört zur Gruppe der Carbonsäuren. Die Summenformel der organischen Verbindung beträgt Cl3C-COOH. Im Vergleich zur Essigsäure (H3C-COOH) sind also alle drei Wasserstoffatome der Methylgruppe durch Chloratome ersetzt.
Gut zu wissen: Trichloressigsäure als starke Säure
Im Vergleich zur Essigsäure handelt es sich bei der Trichloressigsäure um eine deutlich stärkere Säure. Der pH-Wert einer wässrigen Lösung mit einer Konzentration von 0,1 mol/l liegt im stark sauren Bereich bei pH 1,2. Durch die drei vorhandenen Chloratome wird die Abtrennung des Protons H+ an der Carboxylgruppe erleichtert und damit ist die Säurestärke der Verbindung erhöht.
Trichloressigsäure liegt in Form farbloser Kristalle vor und ist stark hygroskopisch. Bereits bei geringer Luftfeuchtigkeit zerfließt die Substanz, weshalb sie über Silicagel als Trockenmittel gelagert werden muss. Die Säure ist sowohl in Wasser als auch in Ethanol sehr leicht löslich.
Wofür wird Trichloressigsäure verwendet?
Trichloressigsäure hat eine eiweißfällende, keratolytische und ätzende Wirkung. In der Dermatologie werden entsprechende Lösungen in Konzentrationen von 10 %, 20 %, 35 % oder 50 % als chemisches Peeling und bei Warzen angewendet. (Ein chemisches Peeling der Haut kommt bei Falten, altersbedingten Hautveränderungen, Pigmentflecken und Akne-Narben zum Einsatz.)
Durch Auftragen der Säure auf die Haut kommt es zu einer kontrollierten Ablösung der Epidermis und teilweise auch der Dermis. Gleichzeitig wird die Bildung neuer Hautzellen sowie kollagener und elastischer Bindegewebsfasern angeregt.
Höher konzentrierte Trichloressigsäure-Lösungen mit 850 mg/ml (= 62 %) und 1.000 mg/ml (= 70 %) kommen bei Feigwarzen und zur Matrixverödung bei eingewachsenen Zehennägeln zum Einsatz. Bei allen Indikationen erfolgt die Anwendung ausschließlich durch den Arzt.
Trichloressigsäure als Rezeptursubstanz
Lösungen mit Trichloressigsäure sind nicht als Fertigarzneimittel erhältlich. Eine Verwendung in kosmetischen Zubereitungen ist verboten. Trichloressigsäure ist als Rezeptursubstanz erhältlich und entsprechende Lösungen können daher in der Apotheke hergestellt werden.
Nach Möglichkeit sollte dabei auf geprüfte Rezepturvorschläge zurückgegriffen werden. Im Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) sind zwei Lösungen dazu monografiert:
- Trichloressigsäure-Lösung 10 %/20 %/35 %/50 % (NRF 11.133.)
- Trichloressigsäure-Lösung 850 mg/ml / 1.000 mg/ml (NRF 11.147.)
Werden Trichloressigsäure-Lösungen ohne Bezug auf das NRF verschrieben, muss die Angabe der Konzentration hinterfragt werden. Es muss genau geklärt werden, ob bei einer individuellen Zubereitung eine Konzentrationsangabe in g/100 g (m/m) oder in g/100 ml (m/V) gemeint ist.
Bei steigender Konzentration an Trichloressigsäure nimmt die Dichte der Lösung zu, deshalb kann es dann zu erheblichen Unterschieden zwischen den Konzentrationsangaben kommen.
Geprüfte Rezepturen für Trichloressigsäure-Lösung
Laut dem NRF liegen zwei geprüfte Rezepturvorschläge für Trichloressigsäure-Lösung vor, die in der Apotheke folgendermaßen hergestellt werden können:
Rezepturbeispiel: 100 g Trichloressigsäure-Lösung 20 % (NRF 11.133.):
Trichloressigsäure | 20,0 g |
Gereinigtes Wasser | zu 100,0 g |
Zur Herstellung wird in einem mit Glasstab tarierten Becherglas die Säure in gereinigtem Wasser gelöst. Anwendung von Wärme ist wegen der guten Löslichkeit und der hohen Lösungsgeschwindigkeit nicht erforderlich. Nach dem Auflösen wird eine klare, farblose Lösung erhalten.
Rezepturbeispiel: 100 g Trichloressigsäure-Lösung 1.000 mg/ml (NRF 11.147.):
Trichloressigsäure | 70,3 g |
Gereinigtes Wasser | zu 100,0 g |
Bei dieser NRF-Vorschrift wird die Konzentration der Lösung zwar in mg/ml angegeben, hergestellt wird aber auf der Waage. Zur Herstellung von 100 g Lösung werden 70,3 g Trichloressigsäure abgewogen.
Gut zu wissen: Keine Konservierung nötig
Lösungen mit Trichloressigsäure müssen nicht konserviert werden. Durch die eiweißfällende Wirkung und die hohe Azidität sind die Zubereitungen mikrobiell nicht anfällig.
In einer Glasflasche beträgt die Laufzeit – also die Haltbarkeit vor Anbruch – 1 Jahr. Nach Anbruch liegt die Aufbrauchsfrist bei 6 Monaten.
Worauf ist bei der Herstellung von Trichloressigsäure-Lösung zu achten?
Zubereitungen mit Trichloressigsäure sind stark saure Lösungen mit einem pH-Wert nahe null. Während der Herstellung ist daher auf geeignete Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer Schutzbrille und passender Handschuhe, zu achten. Geeignet zum Umgang mit der Säure sind beispielsweise säurefeste Handschuhe aus Nitrilkautschuk.
Trichloressigsäure wirkt korrosiv gegenüber Metallen. Bei der Herstellung dürfen daher keine Gegenstände aus Metall oder Packmittel aus Metall eingesetzt werden. Lediglich beim Abwiegen kann für einen kurzen Moment ein Löffel oder Spatel aus Edelstahl verwendet werden.
Die fertige Lösung kann in eine standsichere Flasche aus Braunglas oder Kunststoff verpackt werden. Trichloressigsäure ist jedoch nicht mit allen Kunststoffen verträglich – geeignet sind Polyethylen oder Polypropylen.
Aus Sicherheitsgründen sollte bei Glasflaschen aufgrund der Bruchgefahr die Abgabemenge auf 100 Gramm begrenzt werden.
Was ist bei der Applikation der Lösung zu beachten?
Wie bereits erwähnt, dürfen Trichloressigsäure-Lösungen ausschließlich durch den Arzt angewendet werden. Aufgrund der ätzenden Wirkung sind während der gesamten Applikation Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. Augenduschen müssen für den Notfall zur Verfügung stehen.
Als chemisches Peeling werden Trichloressigsäure-Lösungen alle zwei bis drei Wochen in steigender Konzentration angewendet, dabei wird die Flüssigkeit in mehreren Schichten aufgetragen. Normalerweise ist eine Neutralisation nicht erforderlich, da Trichloressigsäure-Lösung im Gewebe gebunden wird. Die saure Lösung kann aber auch mit Wasser abgespült oder mit einer Natriumhydrogencarbonat-Lösung neutralisiert werden.
Bei der Warzenbehandlung ist die umliegende, intakte Haut mit Zinkpaste oder Vaseline abzudecken.
Kennzeichnung von Trichloressigsäure-Lösung
Bei der Beschriftung der Zubereitung müssen die allgemeinen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung berücksichtigt werden. Die Bezeichnung und die Ziffer einer gegebenenfalls verwendeten NRF-Vorschrift sind anzugeben.
Folgende weitere Angaben sind zusätzlich auf das Etikett zu schreiben:
- „Anwendung nur durch den Arzt.“
- „Stark ätzend, nur mit Schutzbrille anwenden.“
- „Verwendbar bis“ (genaues Enddatum der Laufzeit)
- „Angebrochen am“ (Datum wird von der Arztpraxis eingetragen)
- „Nach Anbruch haltbar“ (Enddatum der Aufbrauchsfrist wird ebenfalls von der Arztpraxis eingetragen)
Quellen:
- DAC/NRF-Rezepturhinweis Trichloressigsäure (25.06.2020)
- Trichloressigsäure-Lösung 10 %/20 %/35 %/50 % (NRF 11.133.)
- Trichloressigsäure-Lösung 850 mg/ml / 1.000 mg/ml (NRF 11.147.)