Rezeptur
Praxiswissen
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Tipps zur Prüfung und Kennzeichnung: Herstellung von Paracetamol-Zäpfchen als Defektur

Zäpfchen auf Glastablett
Was gibt es bei der Kennzeichnung von Paracetamol-Zäpfchen zu beachten? | Bild: enriscapes / AdobeStock

Zur Herstellung von Zäpfchen in der Apotheke kommen zwei verschiedene Verfahren infrage. Steht Paracetamol als Rezeptursubstanz zur Verfügung, kann die Herstellung nach dem Verdrängungsfaktor-Verfahren erfolgen. 

Ansonsten können höher dosierte Suppositorien für Erwachsene mit Hartfett zu Kinderzäpfchen verdünnt werden. Dabei wird das Herstellungsverfahren nach Münzel angewendet. 

Herstellung von Zäpfchen nach dem Verdrängungsfaktor-Verfahren

Bei der Herstellung der Zäpfchen aus der Rezeptursubstanz sollte der Feststoff in der kleinsten erhältlichen Korngröße verwendet werden und im Bereich zwischen 20 µm und 100 µm liegen. 

Steht Paracetamol nur als grobes Pulver zur Verfügung, muss dieses vor der Verarbeitung in der rauen Reibschale fein vermahlen werden. Als Grundlage ist Hartfett 15 (z. B. Witepsol H 15) mit geringer Hydroxylzahl erste Wahl. Steht dieses nicht zur Verfügung, kann auch Hydroxylgruppen-reiches Hartfett (z. B. Witepsol W 35) verwendet werden. 

Die erforderliche Einwaage an Hartfett kann nach folgender Formel berechnet werden: 

Mn = n × (Ē – f × A)

Mn: Einwaage an Hartfett für n Zäpfchen (g)
n: Anzahl der herzustellenden Zäpfchen
Ē: Eichwert (g)
f: Verdrängungsfaktor
A: Masse an Paracetamol pro Zäpfchen (g)

Gut zu wissen: Hartfettmengenrechner

Auf ptaheute.de ist eine Rechenhilfe zur Ansatzberechnung zu finden. In diesem Hartfettmengenrechner sind die Verdrängungsfaktoren für häufig vorkommende Wirkstoffe bereits hinterlegt. 

Nach Ausfüllen der Basisangaben wie Anzahl der Zäpfchen und Eichwert der Gießform erhält man mit einem Klick die benötigte Menge an Hartfett.

Zum Ausgleich von Verlusten durch Rückstände in der Schale oder am Pistill muss bei der Zäpfchenherstellung mit einem Produktionszuschlag gearbeitet werden. Diese Mehreinwaage wird für Arzneistoff und Grundlage berücksichtigt. 

Zudem kommt es bei der Zubereitung von Suspensionszäpfchen trotz kontinuierlichem Rühren bzw. Umschütteln zu einer Entmischung des Ansatzes. Die letzten Suppositorien sollten daher verworfen oder gar nicht erst ausgegossen werden. Zur Herstellung von Suspensionszäpfchen empfiehlt das NRF daher relativ hohe Überschüsse:  

  • zur Herstellung von bis zu 6 Zäpfchen = Ansatzgröße + 4
  • zur Herstellung von bis zu 10 Zäpfchen = Ansatzgröße + 5
  • zur Herstellung von bis zu 20 Zäpfchen = Ansatzgröße + 6
  • zur Herstellung von bis zu 30 Zäpfchen = Ansatzgröße + 10

Bei Paracetamol-Suppositorien keine Hilfsstoffe erforderlich

Ältere Rezepturvorschriften für Paracetamol-Suppositorien enthalten häufig noch Hochdisperses Siliciumdioxid. Dies wurde mit dem Wirkstoff vermischt, um das Sieben zu erleichtern. Die früher übliche Siebung wird mittlerweile nicht mehr empfohlen, insofern kann auf den Zusatz des Hilfsstoffs verzichtet werden. 

Fertigarzneimittel-Zäpfchen enthalten häufig den Hilfsstoff Lecithin. Dieser verbessert die Gießfähigkeit der Schmelze bei hohem Feststoffanteil. Bei niedrig dosierten Kinderzäpfchen kann auf diesen Zusatz verzichtet werden. 

Teilweise wird zur Verbesserung der Resorption in industriell hergestellten Zäpfchen noch Macrogol-40-stearat eingesetzt. Auch darauf kann bei der Herstellung in der Apotheke verzichtet werden. 

Zäpfchenherstellung nach Münzel

Kinderzäpfchen können auch durch Verdünnung von Zäpfchen mit 500 mg oder 1.000 mg Paracetamol erhalten werden. Dazu ist das Herstellungsverfahren nach Münzel geeignet. Um auftretende Verluste auszugleichen, wird auch hier der Ansatz im Überschuss berechnet. 

Zur Herstellung werden die Erwachsenenzäpfchen aufgeschmolzen und die Masse in die Bohrungen der Gießform gegossen. Danach werden die nur teilweise gefüllten Bohrungen mit reiner Grundlage ausgegossen. Um eine gleichmäßige Verteilung des Wirkstoffs zu erreichen, werden die Zäpfchen nach dem Erkalten erneut aufgeschmolzen, gut durchgerührt und wieder ausgegossen. 

Prüfung der hergestellten Zäpfchen

Bei Defekturarzneimitteln legt der verantwortliche Apotheker Art und Umfang der durchzuführenden Prüfungen fest. Bei der Herstellung der Paracetamol-Zäpfchen liegt ein gesicherter Prozess für das Herstellungsverfahren vor – gegebenenfalls kann eine ausführliche Dokumentation mit Kontrolle der Einwaagen und der Inprozessprüfungen ausreichend sein. 

Während der Zubereitung der Suspensionszäpfchen kann die homogene Verteilung des Feststoffs und die Abwesenheit von Agglomeraten in der geschmolzenen Grundlage visuell beurteilt werden. Der geschmolzene Ansatz wird im cremigen Zustand ausgegossen, wodurch eine Sedimentation des Wirkstoffs verhindert werden soll. 

Die optimale Gießtemperatur bei Zäpfchen auf Hartfettbasis beträgt bei diesem Cremeschmelzverfahren 33 bis 34 °C. Zur Inprozessprüfung kann die Temperatur mit einem Thermometer kontrolliert werden. Gut geeignet sind dafür Infrarot-Thermometer, denn diese ermöglichen eine kontaktlose Bestimmung der Temperatur. 

Prüfung auf Masserichtigkeit und Masseneinheitlichkeit

Weiterhin können auch die fertig hergestellten Zäpfchen geprüft werden. Bei der Prüfung auf Masserichtigkeit wird nachgewiesen, ob jedes Zäpfchen das gewünschte Gewicht besitzt. Dabei soll festgestellt werden, ob die richtige Form verwendet wurde, keine Rechenfehler vorliegen und beim Ausgießen nicht zu viel Luft eingearbeitet wurde. 

Bei der Verwendung von Einmalgießformen aus Kunststoff wird die Masse aller vollständig befüllten 10er-Folienstreifen vor dem Verschließen mit Klebeband ermittelt. Davon wird jeweils die durchschnittliche Masse eines leeren Folienstreifens abgezogen. Die Differenz, also die Nettomasse von 10 Zäpfchen, sollte nicht mehr als +/- 0,5 g von der Soll-Masse der 10 Zäpfchen abweichen. 

Werden die Zäpfchen in einer Metallgießform hergestellt, kann die Masse der einzelnen Zäpfchen (meist 10 Stück) auf der Analysenwaage bestimmt werden. Die berechnete mittlere Masse der Zäpfchen muss dabei annähernd dem Soll-Wert eines Zäpfchens entsprechen. Die prozentuale Abweichung sollte nicht mehr als +/- 3 Prozent betragen. 

Zur Überprüfung der Masseneinheitlichkeit der einzelnen Zäpfchen kann die relative Standardabweichung für die Masse der Zäpfchen ausgerechnet werden. Diese sollte unter 5 Prozent liegen. 

Gut zu wissen: Rechenhilfe aus dem DAC/NRF

Zur Prüfung der Zäpfchen können DAC/NRF-Abonnenten praktische Rechenhilfen verwenden. Dabei kann die Masserichtigkeit und die Masseneinheitlichkeit mit Hilfe einer Excel-Tabelle berechnet werden.

Weiterhin können die fertigen Zäpfchen visuell beurteilt werden: Die einzelnen Suppositorien sollen gleichmäßig aussehen und an der Oberfläche dürfen keine Verformungen erkennbar sein. Wird die Kunststoffverpackung gegen eine starke Lichtquelle gehalten, müssen die befüllten Formen lichtundurchlässig sein. 

Kennzeichnung der hergestellten Zäpfchen

Defekturarzneimittel gelten als nicht zulassungspflichtige Fertigarzneimittel. Dementsprechend muss bei der Beschriftung das Arzneimittelgesetz (§ 10 AMG) beachtet werden. Grundsätzlich werden Defekturen daher wie industriell hergestellte Arzneimittel gekennzeichnet. Es darf lediglich auf die Bezeichnung des Arzneimittels in Blindenschrift und auf die Packungsbeilage verzichtet werden. Alle Angaben müssen dabei in deutscher Sprache erfolgen, auch die Bezeichnung der Wirkstoffe und sonstiger Bestandteile. 

Eine Kennzeichnung der hergestellten Paracetamol-Zäpfchen kann folgendermaßen aussehen: 

Beispiel Kennzeichnung Paracetamol-Zäpfchen

Werden die Paracetamol-Zäpfchen aus höher dosierten Suppositorien für Erwachsene hergestellt, müssen unter sonstigen Bestandteilen auch die einzelnen Hilfsstoffe dieses Fertigarzneimittels angegeben werden. 

Die Haltbarkeit der Zäpfchen beträgt 1 Jahr. Bei Verwendung eines Fertigarzneimittels zur Herstellung ist darauf zu achten, dass das Defekturarzneimittel nicht länger haltbar sein kann als das verwendete Fertigarzneimittel. 

Paracetamol wird nach Alter und Gewicht des Kindes dosiert. Die Dosierung wird als Gebrauchsanweisung auf das Etikett geschrieben. Quellen:
https://dacnrf.pharmazeutische-zeitung.de/mehr/aktuelle-fragen-und-antworten-zu-lieferengpaessen;
DAC/NRF-Rezepturhinweis Paracetamol (21.02.2023);
Arzneimittelgesetz § 10 Kennzeichnung;
https://www.ratiopharm.de/produkte/details/praeparate/praeparatedaten/detail/pzn-696266.html
 

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