Made in Leipzig: Corona-Antikörpertest für zu Hause
Leipziger Forscher haben einen Corona-Antikörpertest für den Hausgebrauch entwickelt. Das Besondere an diesem Test sei, dass man dafür nicht zu einem Arzt gehen müsse, sondern die Probeentnahme auch zu Hause möglich sei, erläuterte Prof. Jörg Gabert von der Firma Adversis Pharma, die den Test gemeinsam mit dem Biotechnologisch-Biomedizinischen Zentrum (BBZ) der Universität Leipzig entwickelt hat und vertreibt.
Hohe Trefferquote
Antikörper werden vom körpereigenen Immunsystem entwickelt, um einen Virus zu bekämpfen. Mit dem Test bekomme der Anwender daher Gewissheit über eine Corona-Infizierung, erläuterte Prof. Dr. Ralf Hoffmann vom BBZ der Universität Leipzig. Zudem erhalte die Wissenschaft wertvolle Daten darüber, wie viele Menschen in welchen Regionen eine Infektion durchgemacht hätten. Der Test hat laut Hoffmann bei 1.500 Proben 100 Prozent der Infektionen korrekt erkannt und lediglich 0,6 Prozent falsche positive Ergebnisse geliefert. „Es werden sich weitere Forschungen anschließen, um Erkenntnisse über die Schwere der Erkrankung zu erhalten und ob der Nachweis der Antikörper auch tatsächlich eine Immunität darstellt“, erläuterte Hoffmann.
Vertrieb über Apotheken
Der Test wird von Dienstag (1. September) an bundesweit von Apotheken vertrieben (PZN 16 783 257) oder kann online bestellt werden und kostet 49 Euro. Dabei muss zunächst eine Fingerkuppe desinfiziert und mit einer kleinen Lanzette eingestochen werden. Die Bluttropfen werden dann auf einer Filterkarte aufgebracht, 60 Minuten getrocknet und an Adversis geschickt. Dort werden die Proben analysiert und das Ergebnis kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden online abgefragt werden. Durch die unkomplizierte Handhabung könne der Test insbesondere in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Risikogruppen zu schützen, teilte das Wissenschaftsministerium am Montag in Leipzig mit.
Dürfen Apotheken das Test-Set verkaufen?
Für die Apotheken bleibt die Frage, ob sie das Test-Set überhaupt an medizinische Laien verkaufen dürfen, ohne sich juristisch auf Glatteis zu begeben. Wie die rechtliche Lage derzeit ist, haben die Kollegen von DAZ.online recherchiert. Den Artikel finden Sie hier: Quelle: dpa / cn