Corona-Schnelltests: Vorsicht bei Kälte!
Die Nachfrage nach Corona-Schnelltests steigt wieder massiv an. Zum einen benötigen Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, einen täglichen Testnachweis, um ihre Arbeitsstätte zu betreten. Außerdem gelten teilweise 2G-plus-Regeln.
Zum anderen sind die Tests im Rahmen der sogenannten Bürgertestung wieder kostenlos, was dazu führen könnte, dass manche auch ohne Verpflichtung das Testangebot annehmen, um ein Stück mehr Sicherheit zu gewinnen.
Tests sind temperaturempfindlich
Allerdings werden die Tests nicht immer in geschlossenen Räumen, sondern teils auch in Zelten oder unter Pavillons durchgeführt. Das Problem: Die Antigentests sind temperaturempfindlich.
Bereits im Sommer wies das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf diesen Umstand hin. Voraussetzung für eine sachgerechte Anwendung von Antigentests sei die korrekte Lagerung und die Durchführung bei Raumtemperatur, hieß es damals in dem Hinweis, den die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auf ihrer Webseite veröffentlicht hat.
Einzuhaltender Temperaturbereich steht auf der Packung
Kritisch sind sowohl zu hohe als auch zu niedrige Temperaturen. Welcher Temperaturbereich einzuhalten ist, steht auf der Packung und in der Packungsbeilage der Tests. So soll beispielsweise der Test von Hotgen zwischen 4 und 30 °C gelagert und zwischen 10 und 30 °C durchgeführt werden.
Das BMG nennt als Richtwert einen Temperaturbereich von 4 bis 30 °C, in dem davon auszugehen sei, dass die Tests gleichbleibende Leistungen in Bezug auf Sensitivität und Spezifität liefern.
Zur Erinnerung: Sensitivität und Spezifität
Die Sensitivität gibt den Anteil von Personen mit positivem Testergebnis unter den Infizierten an – sie gibt also an, wie häufig der Test bei Vorliegen einer Infektion auch positiv ist.
Die Spezifität nennt den Anteil der Personen mit negativem Testergebnis unter den Nicht-Infizierten – sie gibt an, wie häufig der Test bei Gesunden auch wirklich negativ ist.
Zu kalt: Spezifität sinkt
Ist es bei Lagerung und Durchführung der Tests zu kalt, sinkt die Spezifität. Das heißt, es kann vermehrt falsch positive Testergebnisse geben. Ist es hingegen zu warm, also über 30 °C, kann die Sensitivität nachlassen. Das Resultat: Es kommt vermehrt zu falsch negativen Testresultaten.
Qualitätskontrollen in Apotheken?
Zudem wies das BMG im Sommer darauf hin, dass häufige Temperaturschwankungen bei der Lagerung von Antigentests kritisch zu betrachten und daher zu vermeiden seien. So könnten starke Temperaturschwankungen auch zu Kondensation von Wasser in der Testkartusche führen, was mit erheblichen Einschränkungen in der Testleistung verbunden sei.
Allerdings haben Apotheken und andere Teststellen nur Einfluss auf die Lagerbedingungen, solange sich die Tests in ihren Händen befinden.
Professor Gustav Drasch, Apotheker für Toxikologie und Ökologie, früher am Institut für Rechtsmedizin der LMU München tätig, spricht sich deswegen für eine verpflichtende interne Qualitätskontrolle für Schnelltests in Apotheken aus – zumindest zu Beginn jeder neuen Lieferung, also eine Art Eingangskontrolle. Drasch verweist dabei auf die Richtlinien der Bundesärztekammer und der ABDA zu Kapillarblutuntersuchungen, beispielsweise zur Cholesterinbestimmung, wo eine solche Qualitätskontrolle vorgesehen ist.
Kontrollstäbchen kein Standard
Bei den allerdings relativ teuren Profitests der Firma Abbot beispielsweise liegen bereits Kontrollstäbchen (positiv control, negativ control) bei, mit denen bei Eingang einer Lieferung oder einer neuen Charge in der Apotheke eine Qualitätskontrolle durchgeführt werden könne.
„Billigtests“, die aufgrund der gekürzten Vergütung mehr oder weniger zum Einsatz kommen müssen, bieten diese Möglichkeit allerdings nicht. Ebenso wenig wie Selbsttests aus dem Drogeriemarkt.