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Europawahl 2024: Eine PTA als Wahlhelferin

Stimmzettel Europawahl; Hand hält Stift
Am 9. Juni wird wieder gewählt – an diesem Tag findet die Europawahl in Deutschland statt. | Bild: Wolfgang / AdobeStock

Die Europawahl steht kurz bevor: Vom 6. bis 9. Juni wird das Europäische Parlament gewählt, in Deutschland fällt der Wahltag auf den 9. Juni. Zahlreiche Wahlberechtigte begeben sich dann wieder in die Wahllokale oder liefern ihre Stimmen per Briefwahl im Vorfeld der Wahl ab.

Doch wie läuft die Europawahl eigentlich ab? Wer ist wahlberechtigt? Wie wird gewählt und welche Aufgaben haben Wahlhelfer?

Wer wird bei der Europawahl gewählt?

Alle fünf Jahre findet die Europawahl statt. In diesem Jahr werden im Zuge der Europawahl insgesamt 720 Europaabgeordnete gewählt. Deutschland stehen im Europäischen Parlament mit 96 Sitzen für Abgeordnete die meisten Plätze zu – gefolgt von Frankreich (81 Abgeordnete) und Italien (76 Abgeordnete).

Gut zu wissen: Wahl-O-Mat zur Europawahl

Beim Wahl-O-Mat handelt es sich um ein Frage-und-Antwort-Tool, das online für jedermann verfügbar ist. Es stellt keine Wahlempfehlung dar, sondern vielmehr ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.  

38 Thesen wurden auf Grundlage der Partei- und Wahlprogramme der Parteien sowie deren programmatischen Aussagen zur Wahl erstellt. Diese Thesen können mit „stimme zu“, „neutral“, oder „stimme nicht zu“ beantwortet werden. Zusätzlich können die Thesen noch gewichtet werden, beispielsweise wenn ein bestimmtes Thema (z. B. Klima, Immigration) am meisten interessiert. Diese Thesen fließen dann mit dem doppelten Wert in die Berechnung mit ein.

Alle zur Europawahl zugelassenen Parteien haben die Thesen des Wahl-O-Mats beantwortet. Auf diese Weise können die Nutzenden die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Daraufhin errechnet der Wahl-O-Mat den Grad der persönlichen Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien.

Hier gelangen Sie zum Wahl-O-Mat.

Wer darf bei der Europawahl wählen?

Bei einer Europawahl sind alle Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt. In Deutschland darf erstmals ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden – zuvor lag das Mindestalter bei 18 Jahren.  

Auch in Österreich ist man ab 16 Jahren wahlberechtigt – in Griechenland und Malta ab 17 und in den anderen EU-Staaten ab 18 Jahren.

Weitere Voraussetzungen für die Wahl in Deutschland sind, dass die Wählenden

  • über eine deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen,
  • in Deutschland wohnhaft sind und sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU aufhalten sowie
  • in ein Wahlverzeichnis eingetragen sind.

Generell besteht in Deutschland jedoch keine Wahlpflicht.  

Europawahl: Wie wird gewählt?

Bei der Europawahl hat jeder Wählende eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme entscheidet man sich für eine Partei oder eine politische Vereinigung, die mit einer sogenannten Wahlliste antritt. Demnach wird nicht für einen einzelnen Kandidaten, sondern für eine Wahlliste einer Partei gestimmt.  

Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in das Europaparlament einziehen – abhängig vom errechneten Stimmanteil. Hat eine Partei durch die Wahl mehr Sitze gewonnen als Kandidaten auf ihrer Liste stehen, werden diese Sitze nicht belegt.

Für die diesjährige Europawahl hat der Bundeswahlausschuss 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.

Gewählt werden kann entweder vor Ort in dem jeweiligen Wahllokal oder vorab per Briefwahl – z. B. wenn man das Wahllokal aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann oder sich zu der Zeit im Urlaub befindet. Auf der Wahlbenachrichtigung – die man vor der Wahl per Post erhält – ist ersichtlich, welches Wahllokal abhängig von der Heimatadresse aufgesucht werden soll.

Gut zu wissen: Wie funktioniert die Briefwahl?

Der Wahlschein für die Briefwahl kann im Vorfeld bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Wie dieser Antrag zu stellen ist, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen (z. B. per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung). 

Der Stimmzettel wird dann nach Hause zugeschickt und man kann seine Stimme bereits vor dem Wahltag abgeben und per Brief an das zuständige Amt zurückschicken. Hierfür liegen Rückumschläge bei und es ist kein Porto fällig.

Der Antrag für die Briefwahl sollte möglichst frühzeitig gestellt werden und muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr der zuständigen Stelle vorliegen.

Weiterführende Informationen zur Briefwahl finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.  

Mit dieser Wahlbenachrichtigung weisen Wählende nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Wurde die Wahlbenachrichtigung vergessen, muss der Ausweis zwingend vorgelegt werden.

Wahlhelfer bei der Europawahl

Zur Durchführung der Europawahl – wie auch bei anderen Wahlen – sind Wahlhelfer unerlässlich. Sie übernehmen zahlreiche Tätigkeiten, um die Organisation und den Ablauf der Wahlen zu ermöglichen.  

Wir haben bei Wahlhelferin und PTA Tatiana Dikta nachgefragt, für welche Aufgaben sie zuständig ist und wie sie als PTA zur Politik kam.

Tatiana Dikta, Sie sind Wahlhelferin bei der Europawahl, wie sind Sie dazu gekommen?

Tatiana Dikta:

Bei der diesjährigen Europawahl habe ich mich aktiv um dieses Ehrenamt beworben und bin nun zum wiederholten Mal im Briefwahlvorstand dabei.

Herzlichen Glückwunsch. Was sind Ihre Aufgaben als Wahlhelferin im Briefwahlvorstand?

Tatiana Dikta:

In meiner Position als Wahlhelferin übernehme ich die Funktion der Beisitzerin im Bereich der Briefwahl für einen Bezirk in der Stadt Münster. Als Beisitzer öffnen wir die Stimmzettelumschläge und legen unter Aufsicht des Wahl- oder Auszählungsvorstehers die Stimmzettel getrennt ab nach

  • gültig abgegebenen Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge,
  • ungültig abgegebenen Stimmen auf ungekennzeichneten Stimmzetteln und Stimmzetteln mit Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge sowie
  • Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken geben.

Die Anzahl der Stimmzettel – nicht die Anzahl der abgegebenen Umschläge, denn es können auch leere dabei sein – gilt als Zahl der Briefwähler.  

Im nächsten Schritt werden dann die Zahlen der abgegebenen ungültigen und gültigen Stimmen gezählt. Für das Wahlergebnis ist die Anzahl an gültigen Stimmen entscheidend. Die Zählung muss wiederholt werden, falls die Anzahl der Stimmen nicht mit der Anzahl der Briefwähler übereinstimmt. Die Zählung dauert bis spät in die Nacht.

Es ist eine sehr verantwortungsvolle und aufwendige Aufgabe, aber es macht viel Spaß sich gemeinsam zu engagieren.

Das klingt interessant. Nun sind Sie neben Ihrer Tätigkeit als Wahlhelferin auch PTA. Wann und wo haben Sie Ihre Ausbildung zur PTA gemacht? 

Tatiana Dikta:

Ja genau. Ich habe meine Ausbildung vor 25 Jahren an der städtischen PTA-Berufsfachschule in Münster absolviert. Seit dieser Zeit hat sich einiges geändert, sowohl in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung als auch in der Arbeitswelt.

Und arbeiten Sie aktuell noch in Ihrem Beruf als PTA?

Tatiana Dikta:

Ja, ich arbeite hauptberuflich als PTA in einer öffentlichen Apotheke. Große Freude bereitet mir besonders die Arzneimittelherstellung in der Rezeptur.

Neben meiner Erwerbstätigkeit engagiere ich mich freiberuflich und ehrenamtlich noch als B.Sc. Psychologie in anderen Bereichen wie z. B. ideelle Mitwirkung in der PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V., Unterstützung von PTA aus dem Ausland auf dem Weg zur Anerkennung des Berufes in Deutschland, Konzeption von Schulungen und Trainings für PTA im Bereich Selbstmanagement.  

Auch habe ich bereits an zahlreichen Veröffentlichungen von Büchern und Fachbeiträgen in pharmazeutischen Medien und Verlagen als Autorin mitgewirkt.

Das hört sich sehr abwechslungsreich und vielfältig an. Wie sind Sie dann zur Politik gekommen?

Tatiana Dikta:

Politik ist sehr eng mit Psychologie verwoben, denn jede politische Bewegung wird durch Verhalten und Denken der Menschen beeinflusst. In meinem Psychologiestudium habe ich mich sehr viel mit Ängsten und Krisen in der Gesellschaft, mit Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz sowie mit Personalpolitik in Betrieben auseinandergesetzt.  

Nach meinem Studium habe ich einige berufliche Erfahrungen im arbeitspsychologischen und berufspolitischen Bereich gesammelt und mein Interesse für die Sonderdisziplin Politische Psychologie und Sozialpsychologie entdeckt.

Wir bedanken uns bei Tatiana Dikta für den Einblick in ihre Arbeit als Wahlhelferin und wünschen ihr weiterhin alles Gute!

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlhelfertätigkeit finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Gut zu wissen: Warum sollte man wählen gehen?

Viele Entscheidungen, die unser tägliches Leben beeinflussen, trifft die EU und zwar im Zusammenspiel von Parlament, Rat der Mitgliedstaaten und Kommission. Das betrifft unter anderem Themen wie 

  • Klimaschutz,
  • Datenschutz im Internet,
  • Roaminggebühren beim mobilen Telefonieren,
  • verbindliche Fahrgastrechte,
  • europaweit geltende Regelungen bei Entschädigungen für ausgefallene Flüge,
  • Recht auf ein Girokonto,
  • Sicherheitsstandards für Lebensmittel,
  • Auflagen für sauberes Trink- und Badewasser,
  • Regeln für mehr Recycling oder weniger Schadstoffe in der Luft u. v. m.

Die Europawahl ist jedoch auch eine Entscheidung über die grundsätzliche Richtung des vereinten Europas.  

Und so ist die Stimmabgabe bei der Europawahl eine der einfachsten Möglichkeiten, die Politik in der EU selbst mitzugestalten. Sie entscheidet darüber, worauf sich die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren fokussieren soll.

Quellen:
- https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/europa-2024/547159/fakten-zur-wahl-zum-europaeischen-parlament-2024/
- https://elections.europa.eu/de/how-elections-work/
- https://www.europawahl-bw.de/start-euwahl#c96476
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/faq-zur-europawahl-2251800
- https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
- https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
- https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html