Vorsicht: Bei Chlorhexidin kein Augenkontakt
Präparate wie „Bepanthen antiseptische Wundcreme“ oder die Mundspüllösung „Chlorhexamed forte“ stehen in vielen Apotheken griffbereit in der Sichtwahl. Beide Produkte enthalten Chlorhexidin als Wirkstoff. Dabei handelt es sich um ein Antiseptikum, das bakteriostatisch bis bakterizid auf grampositive und gramnegative Bakterien wirkt.
Gemeinsam haben beide Präparate außerdem einen Warnhinweis in den Fachinformationen, der vor dem Kontakt der Zubereitungen mit den Augen warnt. Bei Chlorhexamed steht beispielsweise „… darf nicht mit den Augen, der Augenumgebung oder den Ohren in Kontakt gebracht werden …“. Passiert das doch, muss „sofort und reichlich mit Wasser nachgespült werden“. Eine nähere Begründung gibt es nicht.
Chlorhexidin: Hornhautschädigung als neue Nebenwirkung
Nun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jüngst bekannt gegeben, dass alle Zulassungsinhaber von Arzneimitteln mit Chlorhexidin zur Anwendung auf der Haut und entsprechenden Fixdosiskombinationen ihre Produktinformationen ergänzen müssen. Künftig soll darin auf „das Risiko einer persistierenden Hornhautschädigung und erheblichen Sehbehinderung“ hingewiesen werden.
Mit der Häufigkeit „nicht bekannt“ soll als neue Nebenwirkungen Hornhauterosion, Epitheldefekt/Hornhautschädigung und erhebliche dauerhafte Sehbehinderung aufgenommen werden.
In der Packungsbeilage soll zudem künftig der Hinweis stehen, dass bei Reizungen, Rötung oder Schmerzen im Auge oder bei Sehstörungen unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen ist.
Schwere Fälle von Hornhautschädigung unter Vollnarkose
In der Beratung in der Apotheke vor Ort ist es daher wichtig, auch künftig im Bereich der Selbstmedikation auf diese Nebenwirkung hinzuweisen.
Von schweren Fällen bleibender Hornhautschädigung wurde bislang allerdings nur bei Patienten berichtet, deren Augen während eines chirurgischen Eingriffs unter Vollnarkose versehentlich mit ähnlichen Arzneimitteln in Berührung gekommen sind. In diesen Fällen soll die Lösung trotz Augenschutzmaßnahmen außerhalb des für die Vorbereitung des chirurgischen Eingriffs vorgesehenen Bereichs gelangt sein.
Die Warnung bei Chlorhexidin ist also vor allem für medizinisches Fachpersonal relevant, das an Operationen beteiligt ist.