Organspende: Bereitschaft noch immer zu gering
Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist vergangenes Jahr gestiegen. Nach einem starken Rückgang im Jahr 2022 sei 2023 ein leichter Erholungskurs zu verzeichnen gewesen, teilt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit.
Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor. Dies entspreche 11,4 Spendern pro Million Einwohner, 2022 seien es 10,3 Spender pro Million Einwohner gewesen.
Über 8.000 Menschen warten auf Transplantation
Die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877. Dazu zählten 1.488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und 2 Därme. In den 45 inländischen Transplantationszentren seien 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Verbund Eurotransplant übertragen worden.
Bundesweit sei insgesamt 2.866 schwer kranken Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt worden, im Jahr zuvor habe die Zahl 2.695 betragen. Insgesamt warteten knapp 8.400 Menschen in Deutschland auf ein oder mehrere Organe.
Spendenbereitschaft noch immer zu gering
Entwarnung könne nicht gegeben werden, erklärte der medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel. „Durch den enormen Einbruch der Spenderzahlen im Jahr 2022 bringt uns das Plus von 11 Prozent zumindest wieder zurück auf das Niveau, das wir in den Jahren zuvor halten konnten“, sagte Rahmel. Dies sei aber deutlich zu niedrig.
Nach wie vor bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, sodass nicht allen Menschen, die auf ein Organ warteten, geholfen werden könne, obwohl die medizinischen Möglichkeiten bestünden.
Deutschland sei im internationalen Vergleich Schlusslicht und profitiere im Eurotransplant-Verbund von anderen Mitgliedsländern, indem es mehr Organe erhalte, als es abgebe.
Spendenbereitschaft zu Lebzeiten schriftlich festhalten
„Jedes einzelne Organ zählt und kann ein Leben retten“, appellierte Rahmel. Man solle zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen und diese in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentieren. Denn ohne Zustimmung der Verstorbenen selbst oder deren Angehörigen sei in Deutschland keine Organspende möglich. Im Laufe des Jahres soll ein Organspende-Register online gehen, in dem man seine Entscheidung hinterlegen kann. Quelle: dpa / mia