Vom 4. bis 10. November 2024: #MedSafetyWeek: Arzneimittel-Nebenwirkungen melden!
Arzneimittel können bei Patienten außer der erwünschten therapeutischen Wirkung bekanntlich auch Nebenwirkungen hervorrufen. Zum Zeitpunkt der Zulassung können die Kenntnisse darüber noch unvollständig sein – schließlich wird das Arzneimittel in den klinischen Prüfungen nur an einer begrenzten Anzahl von Personen getestet.
Seltene und vor allem sehr seltene unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) können daher erst erkannt werden, wenn sehr viele Menschen das Arzneimittel eingenommen haben. Und das ist erst der Fall, wenn das Arzneimittel zugelassen ist und breit angewendet wird.
Damit diese Nebenwirkungen bekannt werden, ist es nötig, dass diese den Arzneimittelbehörden gemeldet werden. Hierzulande sieht das Arzneimittelgesetz vor, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erfahrungen zur Sicherheit eines Arzneimittels fortlaufend systematisch sammeln und auswerten.
Die Bundesoberbehörden sind auf möglichst umfassende Daten aus der Praxis angewiesen. Allerdings nimmt die Zahl der Meldungen aus den Apotheken seit einigen Jahren ab.
#MedSafetyWeek: Medikationsfehler und vermeidbare Nebenwirkungen
In dieser Woche (04. bis 10. November 2024) erinnern Arzneimittelbehörden weltweit – darunter auch PEI und BfArM – in der gemeinsamen Kampagne „MedSafetyWeek“ daran, wie wichtig es ist, solche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden.
Die diesjährige #MedSafetyWeek trägt das Motto „Preventing side effects“. Im Mittelpunkt stehen Medikationsfehler bzw. vermeidbare Nebenwirkungen. Patienten werden vor diesem Hintergrund daran erinnert, ihre Medikamente nur wie vorgeschrieben einzunehmen. Angehörige der Gesundheitsberufe werden dafür sensibilisiert sicherzustellen, dass die Arzneimitteltherapie richtig verordnet und verabreicht wird.
Angehörige der Gesundheitsberufe, aber auch Laien (Patienten sowie deren Angehörige) können einen Verdachtsfall per schriftlicher Mitteilung an den pharmazeutischen Unternehmer, die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM, PEI) oder über das Onlineportal nebenwirkungen.bund.de melden. Aber auch an Ärzte oder Apotheken können sich Patienten wenden.
Zur Erinnerung: Meldepflicht der Apotheken
Die Berufsordnung verpflichtet Apotheken, ihnen bekanntgewordene Verdachtsfälle von UAW zu melden. Die Meldung erfolgt an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker.
Bieten Apotheken Schutzimpfungen an, sind sie zusätzlich durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Verdachtsfälle von Impfkomplikationen (d. h. Beschwerden, die über das übliche Maß von Impfreaktionen hinausgehen) den Gesundheitsämtern zu melden.
Diese Berichte gelangen in die zentrale europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen, die EudraVigilance-Datenbank. Mit dieser Datenbank steht ein umfangreicher Datenpool zur Verfügung, der es erlaubt, Arzneimittelrisiken EU-weit zu überwachen.
Die Kampagne „MedSafetyWeek“ findet bereits zum neunten Mal in Folge statt. Insgesamt beteiligen sich 104 Organisationen aus 91 Ländern weltweit an der Kampagne.
UAW: Jede Meldung ist wichtig
Entgegen der häufigen Fehlannahme sind auch solche Verdachtsfälle zu melden,
- die UAW betreffen, welche bereits in der Packungsbeilage aufgeführt sind,
- die beim nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von Arzneimitteln aufgetreten sind,
- die OTC-Arzneimittel betreffen.
Die Gesundheitsbehörden appellieren: Helfen Sie dabei, Arzneimittel noch sicherer zu machen, indem Sie den Verdacht einer Nebenwirkung melden. Während der Kampagnenwoche könne jede und jeder dazu beitragen, diese Botschaft in den sozialen Medien zu verbreiten, indem er oder sie den Hashtag #MedSafetyWeek verwende und die Beiträge der teilnehmenden Arzneimittelbehörden teile. Los geht es am 4. November 2024. Quelle: BfArM; daz.online