PTAheute-Pinnwand KW 35/2022: Hotline für Apotheken, Zulassung von Leukämie-Mittel und Rückrufe
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.
Mehr Impfstoff gegen Affenpocken in Deutschland
Im Kampf gegen die Affenpocken sollen in der kommenden Woche 19.500 Impfstoffdosen in Deutschland verteilt werden. Der Affenpocken-Impfstoff soll an die Länder ausgeliefert werden, wie es im Bundesgesundheitsministerium in Berlin hieß. Vor allem in Hotspots reicht der zur Verfügung stehende Impfstoff zur Deckung der Nachfrage in den Praxen laut Regierung derzeit nicht aus.
Bereits im Juni hat der Bund 40.000 und im Juli noch einmal 5.300 Dosen an die Länder geliefert. Weitere Lieferungen wurden im Laufe des Jahres erwartet. In Verträgen hatte der Bund insgesamt 240.000 Dosen des Impfstoffs bestellt.
Die Ausbreitung der Krankheit soll laut Minister Karl Lauterbach (SPD) mit allen Mitteln verhindert werden. „Dazu gehören eine gute Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter, eine umfassende Aufklärung und eben auch die Impfung besonders gefährdeter Menschen.“ Mit der Beschaffung des Impfstoffs und der gezielten Information besonders gefährdeter Gruppen stehe Deutschland im europäischen Vergleich vorn. Quelle: dpa / vs
Novartis erhält EU-Zulassung für Leukämie-Mittel Scemblix
Der Pharmakonzern Novartis hat für das Leukämie-Mittel Scemblix (Asciminib) die Zulassung für die Europäische Union erhalten. Die zuständige Kommission sei damit einer positiven Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) gefolgt, teilte Novartis mit. Die Zulassung erstrecke sich auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Der Wirkstoff dürfe damit künftig auch in Europa zur Behandlung Erwachsener mit einer bestimmten Form von Leukämie Philadelphia chromosome-positive chronic myeloid leukemia in chronic phase eingesetzt werden, hieß es weiter. Die Zulassung von Swissmedic hatte Novartis bereits im Juni erhalten. Quelle: dpa / vs
Chargenrückruf von Chlorhexidindiacetat
Die Firma Caesar & Loretz ruft die Rezeptursubstanz Chlorhexidindiacetat zurück. Bei der Abfüllung von Chlorhexidindiacetat wurden in der Substanz befindliche Fremdverunreinigungen festgestellt. Betroffen sind folgende Chargen:
- Chlorhexidindiacetat 1 g (PZN 02195172), Ch.-B.: 21002869003, 21002869006
- Chlorhexidindiacetat 5 g (PZN02195189), Ch.-B.: 21002869004, 21002869011
- Chlorhexidindiacetat 25 g (PZN 02195195), Ch.-B.: 21002869007
Apotheken sollen ihre Bestände überprüfen und betroffene Chargen über den pharmazeutischen Großhandel zurückschicken. Im Falle von Direktbestellungen bei der Firma Caelo soll eine Mail mit der Information an info@caelo.de oder via Fax an 02103 4994300 gesendet werden. Quelle: AMK / vs
Bayer entwickelt Hoffnungsträger Asundexian weiter
Bayer will seinen Medikamentenkandidaten Asundexian gegen Schlaganfälle nun auch in zulassungsrelevanten Studien an einer breiten Patientengruppe testen. Auf Basis der Phase-II-Daten werde das Phase-III-Entwicklungsprogramm Oceanic gestartet. Der Programmerfolg entscheidet darüber, ob das Mittel ein Nachfolger für Bayers Xarelto wird.
Asundexian ist ein sogenannter Faktor-XIa-Hemmer. Dabei handelt es sich um eine noch junge Wirkstoffklasse, von der sich Experten geringere Blutungsrisiken als bei aktuellen Faktor-Xa-Gerinnungshemmern wie Apixaban (Eliquis®) sowie Xarelto® versprechen. Quelle: dpa / vs
E-Rezepte gehören in die Vor-Ort-Apotheke: Noventi startet Kampagne
Das E-Rezept weckt Begehrlichkeiten: EU-Versender wie Shop Apotheke und DocMorris lauern bekanntlich darauf, dass die elektronischen Verordnungen ihnen ein weiteres Stück vom Rx-Kuchen bescheren. Seit Monaten positionieren sie sich in Werbekampagnen als digitale Alternative zu der „analogen“ Versorgung vor Ort.
Anlässlich des gestern begonnenen E-Rezept-Rollouts in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein hält der Apothekendienstleister Noventi jetzt dagegen: Das Unternehmen kündigt eine nationale Marketing-Kampagne an, mit der es sich für die inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken in Deutschland einsetzt.
Auf dem Plakat wird eine Apothekerin zitiert, die sich darauf freut, dass die elektronischen Verordnungen künftig nicht im Ausland, sondern in ihren Filialen eingelöst würden. „Die E-Rezepte gehen nicht in den globalen Versandhandel, sondern in meine Zenbra-Apotheken nach Köln. Dafür sorgt mein apothekeneigener Partner“, lautet das Motiv-Zitat von Noventi-Kundin Stephanie Röhm. Geplant ist nach Angaben des Unternehmens, damit in den Fachmedien der Branche zu werben.
Die „Standort Deutschland-Kampagne“ wird gleichzeitig auf mehreren Kanälen beworben (Print, Online, Social Media) und auch auf der Expopharm verlängert. So können die Besucher anhand der interaktiven E-Rezept-Journey am Noventi-Messestand den gesamten Prozess im Zusammenhang mit den elektronischen Verordnungen persönlich durchlaufen. Quelle: Pressemitteilung Noventi, Daz.online / vs
Hotline für Apotheken, Arztpraxen und weitere Leistungserbringer
Bei sämtlichen Fragen, die die Zusammenarbeit mit der Barmer-Krankenkasse betreffen, können sich Leistungserbringer wie Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nun an eine spezielle Hotline wenden, z. B. bei leistungsrechtlichen Fragen. „Die Barmer will mit ihrer neuen Hotline Leistungserbringern schnell und unbürokratisch weiterhelfen, wenn sie ein Anliegen haben. Damit bleibt ihnen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, nämlich die Versorgung der Patientinnen und Patienten, und das ist uns allen besonders wichtig“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.
Die Hotline ist Monta bis Freitags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter 0800 333 06 06 erreichbar. Leistungserbringer sollten ihr Institutionskennzeichen oder ihre lebenslange Arztnummer bereithalten. Quelle: Pressemitteilung Barmer / vs
Marktrücknahme von Amivantamab
Der pharmazeutische Unternehmer Janssen-Cilag verkündete am 25. August die Marktrücknahme des Krebsmedikamentes Amivantamab (Rybrevant®). Dies ist zur Behandlung einer seltenen Form des fortgeschrittenen Lungenkarzinoms zugelassen und werde betroffenen Patienten somit offensichtlich fehlen. Das Unternehmen vollzieht seine Marktrücknahme „mit sofortiger Wirkung“.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) schilderte genauer, dass der G-BA am 7. Juli 2022 im AMNOG-Verfahren die Festlegung „Zusatznutzen nicht belegt“ getroffen hatte. Aus Sicht von Janssen-Cilag besteht aufgrund dieser Ausgangslage keine Möglichkeit, Amivantamab weiterhin in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Quelle: daz.online
Krankenkassen-Beitragserhöhung: mehr als die Hälfte der Versicherten will wechseln
Eine repräsentative Studie „Beitragserhöhung und Wechselbereitschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022“ der Managementberatung Horváth zeigt, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung darüber nachdenkt, die Krankenkasse zu wechseln (56 Prozent). In der Gruppe der gesetzlich Versicherten erwägen sogar fast 60 Prozent anlässlich der bevorstehenden Beitragserhöhung einen Wechsel: 45 Prozent können sich vorstellen zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu wechseln und weitere 14 Prozent in die private Krankenversicherung.
Auch wenn die geplante Beitragsanpassung für viele Befragte der Anlass zum Wechseln ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass zur Kasse mit dem günstigsten Gesamtbeitrag gewechselt wird. Betrachtet man alle Befragten, liegt das Kriterium „niedrige Kosten“ zwar leicht vor „bessere Versorgungsangebote“ (62 Prozent zu 58 Prozent Wichtigkeit). Bei Familien ist es jedoch genau umgekehrt: Hier liegt die Versorgung mit 56 Prozent knapp vor den niedrigen Kosten (55 Prozent), denn der Wechsel soll keine Abstriche bei der Versorgungsqualität bedeuten. Quelle: Pressemitteilung Horvath / vs
E-Rezept: Apotheken fühlen sich gut vorbereitet
Die Apotheken haben sich gut auf die Einführung des E-Rezepts vorbereitet. Im Vorfeld galt es aber auch, zahlreiche Hindernisse zu überwinden. Das ergab eine repräsentative Umfrage unter 500 Apothekenleitern, die vom Meinungsforschungsinstitut MARPINION im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) durchgeführt wurde.
Laut der repräsentativen Umfrage von MARPINION sehen sich zwei Drittel (65,2 Prozent) aller Inhaber entweder „sehr gut“, „gut“ oder „eher gut“ auf die Umstellung vorbereitet. Demgegenüber fühlt sich ein Drittel (34,8 Prozent) entweder „sehr schlecht“, „schlecht“ oder „eher schlecht“ vorbereitet. Hintergrund für dieses Meinungsbild dürften die zahlreichen Hindernisse sein, die die Apotheken schon überwunden haben oder noch überwinden müssen.
Als größte Hindernisse bei der Einführung des E-Rezeptes in der eigenen Apotheke gelten die Schulung des Personals (45,4 Prozent), die Umstellung der Abläufe in der Apotheke (44,0 Prozent), Probleme mit der technischen Ausstattung für die Telematik-Infrastruktur (35,0 Prozent), die Sorge vor Retaxationen (34,2 Prozent) und Defizite bei den gesetzgeberischen Vorgaben (32,4 Prozent). Quelle: ABDA / vs
Chargenrückruf von Metoprolol 1 A Pharma und Arilin
Die Firma 1 A Pharma ruft Chargen von Metoprolol zurück. Grund dafür ist, dass bei einigen Chargen im Rahmen des fortlaufenden Stabilitätsprogramms ein Wert für die Wirkstofffreisetzung außerhalb der Spezifikation festgestellt wurde. Betroffen sind folgende Chargen:
- Metoprolol – 1 A Pharma® Succ 23,75 mg Retardtabletten 50 Stück (PZN 17163278), Ch.-B.: LK8505
- Metoprolol – 1 A Pharma® Succ 23,75 mg Retardtabletten 100 Stück (17163290), Ch.-B.: LB1863
Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und betroffene Packungen zurückschicken an: Salutas Pharma GmbH, Retourenabteilung, Otto-von-Guericke-Allee 1 in 39179 Barleben. Quelle: AMK / vs
Außerdem ruft die Firma Dr. August Wolff GmbH eine Charge von Arilin zurück. Grund dafür ist eine Abweichung von der Spezifikation beim Parameter Wirkstofffreisetzung. Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und
Arilin® 500 mg 20 Filmtabletten (PZN 02587877), Ch.-B.: 009940
an den pharmazeutischen Großhandel zurückschicken. Quelle: AMK / vs
Finerenon: Potenzial bei Nierenkranken gegen plötzlichen Herztod
Das Nierenmedikament Finerenon von Bayer könnte laut aktuellen Studiendaten bei bestimmten Patienten mit chronischer Nierenerkrankung und Typ-2-Diabetes das Risiko eines plötzlichen Herztodes senken. Das zeigten Daten der Analyse Fidelity, wie Bayer auf einer Tagung der Europäischen Fachgesellschaft der Kardiologen mitteilte. Während sich über alle Patienten hinweg keine relevante Überlegenheit von Finerenon gezeigt habe, sei dies bei bestimmten Patientengruppen anders gewesen.
Finerenon ist unter dem Markennahmen Kerendia seit Februar in der Europäischen Union zur Verringerung des Risikos von Nierenversagen und Herzproblemen zugelassen. Auch in den USA, China und Japan darf das Mittel verkauft werden. Quelle: dpa / vs
Immer mehr Menschen wegen Kopfschmerzen krankgeschrieben
Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg leiden nach Angaben der Barmer Krankenkasse unter so starken Kopfschmerzen, dass sie nicht mehr arbeiten können und krankgeschrieben werden. Im vergangenen Jahr galt dies für umgerechnet 1,5 von 100 baden-württembergischen Versicherten, wie aus dem aktuellen Barmer Gesundheitsreport 2022 hervorgeht. Im Jahr 2014 lag dieser Wert noch bei 0,9.
Am häufigsten leiden laut dem Report die 15- bis 19-Jährigen unter Kopfschmerzen. „Sie waren im vergangenen Jahr sechsmal häufiger krankgeschrieben als die Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen“, sagte Barmer-Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Das sei umso bedenklicher, weil jüngere Menschen tendenziell gesünder seien und grundsätzlich seltener zum Arzt gingen.
Die Dunkelziffer sei sicher groß. Viele Menschen litten unter Kopfschmerzen und ließen sich damit nicht krankschreiben, sondern behandelten sich selbst. Dabei sei die Differenzierung der mehr als 200 bekannten Kopfschmerzarten auch mit Blick auf die Behandlung besonders wichtig. Quelle: dpa / vs
Warum sinkt die Parkinson-Inzidenz in Deutschland?
Im Juni 2016 berichtete das „Ärzteblatt“, dass Parkinson und vergleichbare Bewegungsstörungen immer häufiger werden. Es bezog sich auf eine Untersuchung aus dem Journal „JAMA“, die zeigte, dass die Inzidenz lediglich bei Männern, nicht aber bei Frauen, zwischen 1976 und 2005 angestiegen ist. Die Leitlinie zum idiopathischen Parkinson-Syndrom ist Ende 2020 abgelaufen. Darin heißt es, dass sowohl die Prävalenz als auch die Inzidenz von Parkinson in höherem Alter steigen. „Durch die Veränderung der Altersverteilung in den industrialisierten Ländern wird es nach Schätzungen von Dorsey (Dorsey 2007) bis zum Jahr 2030 zu einer Verdopplung der Erkrankungen weltweit kommen“, ist dort zu lesen.
Nun meldete vergangenen Freitag das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) hingegen, dass die Inzidenz der Parkinson-Diagnosen im Zeitraum 2013 bis 2019 in Deutschland um bis zu 30 Prozent gesunken ist. Der Rückgang sei bundesweit und geschlechterübergreifend in allen Altersgruppen ab 50 Jahren zu beobachten. Diese Ergebnisse widersprechen also den bisher beobachteten steigenden Trends und auch der Annahme, dass die Inzidenz mit der alternden Gesellschaft steigt.
Welche Faktoren die Parkinson-Inzidenz beeinflussen, erfahren Sie auf daz.online.
FDA erteilt Omikron-Impfstoffen Booster-Zulassung
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat zwei COVID-19-Impfstoffen, die sich sowohl gegen den Wildtyp als auch gegen Omikron BA.4/BA.5 richten, als Auffrischungsimpfungen eine Notfallzulassung erteilt. Dabei handelt es sich um sogenannte bivalente mRNA-Impfstoffe der Unternehmen Biontech/Pfizer und Moderna.
Die angepassten Impfstoffe können laut Zulassung frühestens zwei Monate nach einer Impfung gegen das Virus verabreicht werden. Die FDA genehmigte den bivalenten Impfstoff von Moderna als einmalige Auffrischungsdosis bei Menschen ab 18 Jahren. Der von Biontech/Pfizer kann als einmalige Auffrischungsdosis demnach schon Menschen ab 12 Jahren verabreicht werden. Quelle: dpa / vs
Auch die EMA hat sich nun für die Zulassung von bivalenten Corona-Impfstoffen entschieden, allerdings sind diese nur gegen Omikron BA.1 und den Wildtyp gerichtet. „Comirnaty Original / Omicron BA.1“ und „Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.1“ seien für die Impfung von Personen ab zwölf Jahren vorgesehen – wenn bereits mindestens eine Erstimpfung gegen COVID-19 erfolgt ist. Es sollte dabei mindestens ein Abstand von drei Monaten zur vorausgegangenen Impfung eingehalten werden. So soll der Schutz gegen verschiedene Corona-Varianten erweitert werden.
Der sonnigste Sommer seit 1951
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine vorläufige Bilanz für den Sommer 2022 vorgestellt: „Demnach ist es der sonnigste Sommer, seitdem die Sonnenscheindauer aufgezeichnet wird, also seit 1951“, sagte Andreas Friedrich vom DWD in Offenbach.
Konkret kommen die Meteorologen nach den bisherigen Messungen und inklusive der Prognose bis Monatsende auf 817 Sonnenstunden. Der bisherige Rekord sei im Sommer 2003 mit bundesweit 793,3 Stunden aufgestellt worden. Zudem falle die Jahreszeit erneut zu warm und zu trocken aus, sagte Friedrich.
Besonders heiß war es zuletzt im Sommer 2019 – mit einem Temperaturdurchschnitt von 19,2 Grad wurde er zum drittwärmsten seit Aufzeichnungsbeginn. Nur die Sommer 2003 (19,7 Grad) und 2018 (19,3 Grad) waren noch heißer. Dass man solche Rekorde immer häufiger erlebe, sei eindeutig ein Ergebnis des Klimawandels, sagte Friedrich.
Zugleich war der diesjährige Sommer mit einem Niederschlagsmittel von rund 145 Litern pro Quadratmeter der sechsttrockenste. Es fielen knapp 40 Prozent weniger Niederschlag als im Mittel der Referenzperiode 1961 bis 1990. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung sprach von einem sich verfestigenden Trend durch den weltweiten Klimawandel. „Der Sommer 2022 ist erneut ein Warnzeichen dafür, dass extremere Sommer bereits zur Regel geworden sind“, erklärte PIK-Meteorologe Peter Hoffmann. Quelle: Tagesschau / vs
Fehlerhafte Bedruckung der Faltschachtel bei Amoxihexal® 500 mg
Die Firma Hexal AG informiert über eine fehlerhafte Bedruckung der Umverpackung des Arzneimittels Amoxihexal® 500 mg, 20 Filmtabletten (PZN 03126517), Charge LE1979. Anstelle einer „N2“ wurde eine „N1“ aufgedruckt. Ein Rückruf der betroffenen Charge ist laut Firma nicht vorgesehen. Die sonstige Kennzeichnung (Anzahl enthaltener Tabletten, PZN sowie Angaben zur Fälschungssicherheit) sei korrekt. Laut Firma besteht kein Arzneimittelrisiko aufgrund der falschen N-Bezeichnung. Als korrektive Maßnahme wurde die N-Bezeichnung auf der aktuell gültigen Version der Faltschachtel korrigiert. Quelle: AMK / vs
Offizin-Apotheken weiterhin rückläufig, Versandhandel wächst
Der Apothekenmarkt ist im ersten Halbjahr 2022 zwar um 5,7% gewachsen, dennoch ist das Umsatzplus nur gering. Laut dem aktuellen IQVIA Consumer Health Spotlights Report erholen sich die Vor-Ort-Apotheken nur gering von den Umsatzeinbußen bedingt durch die Lockdowns.
Der Report zeigt, dass im ersten Halbjahr 2020 der Umsatzanteil der Apotheken noch bei fast 80% lag, während es heute nur noch 76% sind. Sprich, es fehlen 86 Millionen Euro im Offizin-Bereich, wohingegen der Versandhandel immer stärker wächst. Die Pandemie gilt als Treiber dieses Vertriebswegs.
Ein Detailblick in den IQVIA Consumer Health Spotlights Report zeigt, dass beispielsweise Körperpflege- und Kosmetikprodukte von dem Umsatzrückgang im Offizin-Bereich betroffen sind. Bei dem ohnehin schon deutlich höheren Versandhandelsanteil führt der Umsatzrückgang bei den stationären Apotheken zu einem weiteren Umsatz-Minus von 7,9% in dieser Produktklasse. Diese erreicht damit sogar einen neuen Tiefstwert. Quelle: IQVIA / vs
Unterschiedliche Äußerungen zu breiterem Einsatz von FFP2-Masken
Mit Blick auf die Corona-Vorgaben für den Herbst sind unterschiedliche Experteneinschätzungen zu einem breiteren Einsatz von FFP2-Masken deutlich geworden. Der Immunologe Leif-Erik Sander von der Berliner Charité sagte in einer Bundestagsanhörung, FFP2-Masken könnten auch über längere Zeit die Übertragung von Viren effektiv verhindern, wenn sie gut getragen würden. Er glaube, dass viele Menschen darin jetzt auch außerhalb des medizinischen Bereichs gut geübt seien. Im Herbst sei eine Reduktion der Virus-Transmission von erheblicher Bedeutung, weil das Infektionsgeschehen dadurch positiv beeinflusst werden könne und so sicherlich andere Maßnahmen verhindert werden könnten.
Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit sagte in der Anhörung des Gesundheitsausschusses, FFP2-Masken hätten eine deutlich höhere Schutzwirkung für geschultes medizinisches Personal, das sehr häufig Kontakt mit Corona-Patienten habe. Entscheidend sei aber die richtige Verwendung, die in der Allgemeinbevölkerung größtenteils nicht gegeben sei. Für sie sei daher auch eine FFP2-Maskenpflicht insbesondere im Flug- und Fernverkehr nicht zu begründen. Quelle: dpa / vs
Umfrage: Knapp die Hälfte fordert Entlastung auch für Mittelschicht
Angesichts steigender Preise wünscht sich knapp jeder zweite Wahlberechtigte laut ARD-Deutschlandtrend Entlastungen auch für die Mittelschicht. 45 Prozent sprachen sich in der repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap dafür aus. 29 Prozent meinten, Entlastungen sollte es nur für Menschen mit niedrigem Einkommen geben. Gut jeder Fünfte (22 Prozent) war der Ansicht, Entlastungen sollten allen Haushalten zugutekommen.
Wegen der hohen Inflation und steigender Energie- und Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket für die Bürger angekündigt. Über die einzelnen Maßnahmen herrscht in der Koalition noch Uneinigkeit. Eine Entscheidung könnte möglicherweise ein Koalitionsausschuss fällen, der dann wohl am Wochenende tagen dürfte. Quelle: dpa / vs
RKI sieht fallende Corona-Inzidenzen
In vielen Bundesländern sind die Sommerferien vorüber. Das könnte ein Grund sein, weshalb das RKI einen leichten Inzidenzanstieg bei Kindern registriert. Vergangene Woche sind die Corona-Inzidenzen in Deutschland laut RKI in fast allen Bundesländern und Altersgruppen zurückgegangen. „Lediglich bei den Schulkindern war in den letzten beiden Wochen ein leichter Anstieg zu beobachten“, heißt es im COVID-19-Bericht des RKI.
Neben der Inzidenz, die das Infektionsgeschehen nur noch sehr unvollständig abbildet, blickt das RKI auf eine Reihe anderer Indikatoren. Übereinstimmend zeigten Daten, „dass auch bei schwer verlaufenden Erkrankungen der Höhepunkt der aktuellen Welle überschritten ist“, hieß es. Am stärksten von schweren Krankheitsverläufen betroffen sind laut RKI weiter Menschen über 80: Der Rückgang der schweren Erkrankungen verlaufe bei ihnen aktuell langsamer, als dies bei den Gesamtzahlen beobachtet werde.
Eine beginnende Ausbreitung einer neuen SARS-CoV-2-Variante ist dem Bericht nach momentan nicht erkennbar. Eine Stichprobe lässt darauf schließen, dass in Deutschland mittlerweile fast alle Ansteckungen von der Omikron-Sublinie BA.5 hervorgerufen werden. Ihr Anteil betrug knapp 97 Prozent, der Rest entfällt größtenteils auf BA.4. Quelle: dpa / vs
Hohe Kosten für Unternehmen aufgrund von Krankheitstagen durch Omikron
Die wachsende Zahl von Krankmeldungen aufgrund der Corona-Variante Omikron wird nach einer aktuellen Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zur Milliardenbelastung für die Unternehmen. Im vergangenen Jahr hätten die Firmen für ihre erkrankten Mitarbeiter im Jahr insgesamt 77,7 Milliarden Euro an Bruttogehältern und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gezahlt.
Die Omikron-Variante habe anders als frühere Varianten seit dem Herbst 2021 vermehrt auch die Jahrgänge der Erwerbsbevölkerung betroffen. Der Krankenstand werde deshalb 2022 voraussichtlich allein auf Grund der Omikron-Fälle um 4,7 Prozent höher liegen als im Vorjahr. „Bezogen auf die Entgeltfortzahlungskosten im Jahr 2021 müssen die Arbeitgeber deshalb mit rund 3,6 Milliarden Euro rechnen, die in diesem Jahr zusätzlich für die an der Omikron-Variante erkrankten Mitarbeiter zu zahlen sind.“ Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Quelle: dpa / mia