Diabetes: Kein Blutzuckermessen am Steuer!
Verbotene Versuchung: rote Ampel
Menschen mit Diabetes kennen die Mahnung: Bei Autofahrten ist es wichtig, regelmäßig die Glukosewerte zu kontrollieren. Gefährliche Unterzuckerungen können so rechtzeitig erkannt werden. Doch keinesfalls sollte die Kontrolle während der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgen – auch nicht an einer roten Ampel. Das gilt ebenso für Motorrad-, E-Bike-, E-Scooter- und Fahrradfahrer.
Ein Prüfen der kontinuierlichen Glukosemessung (rtGCM) oder ein Scan beim Flash-Glucose-Monitoring (iscCGM) stellen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Das sei vielen Diabetikern nicht bewusst, warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft.
Strafe: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
Wie bei der Nutzung des Handys am Steuer wird ein solcher Verstoß laut Deutscher Diabetes Gesellschaft mit einem Bußgeld von aktuell mindestens 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Das Bedienen der Geräte sei auch dann verboten, wenn sich der Motor etwa an der roten Ampel automatisch abschaltet (Start-Stopp-Automatik).
Jedoch sei ein kurzer Blick aufs Display zum Ablesen des Glukosewerts zulässig – sofern das Messgerät hierfür nicht aufgenommen oder bedient werden müsse. Empfehlenswert sei daher eine Handy-Halterung. Ein Tastendruck zum Einschalten des Displays wäre dann unproblematisch, sofern dies zu keiner Ablenkung führt. Hingegen könne bereits das Ablegen des Gerätes auf dem Oberschenkel als verkehrswidrig bewertet werden.
Mit Diabetes rechtskonform im Straßenverkehr
Die Diabetesexperten raten Patienten zu folgendem Vorgehen im Straßenverkehr: Für eine Glukosekontrolle oder bei Verdacht auf eine Unterzuckerung sollte die Teilnahme am Straßenverkehr beendet werden. Das heißt, das Fahrzeug sicher parken oder die Warnblinkanlage einschalten, an den Straßenrand fahren und den Motor abschalten. Zweiradfahrer müssen absteigen. Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)