Aktuelles
8 min merken gemerkt Artikel drucken

Welcome 2021: Was sich im neuen Jahr ändert

Was ändert sich 2021 im Gesundheitswesen und bei PTAheute.de ? Bild: Nuthawut / AdobeStock

Nicht gerade lautstark – aufgrund des „Böllerverbots“ –, aber dennoch nicht unbemerkt ging der Jahreswechsel jüngst von statten. Hoffnungsvoll blickt die Welt nun auf 2021 mit dem Wunsch, es möge das Ende der Corona-Pandemie einläuten. Doch auch abseits dieser Hoffnung hält 2021 viel Neues bereit. 

Neuerungen im Gesundheitswesen

Für das neue Jahr müssen viele Versicherte mit erhöhten Beitragssätzen der Krankenkassen rechnen. Begründet wird dies mit steigenden Kosten im Gesundheitswesen – einerseits als Folge von Reformgesetzen, anderseits bedingt durch die Corona-Pandemie. Auch zahlreiche private Krankenversicherer könnten teurer werden. Hier werden als Ursache vor allem das niedrige Zinsniveau sowie gesteigerte Ausgaben durch z. B. besonders kostspielige Medikamente genannt. 

Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen wird 2021 dagegen einfacher: War bisher eine 18-monatige Bindefrist vorgeschrieben, kann der Versicherer nun bereits nach 12-monatiger Mitgliedschaft gewechselt werden. Ferner wird der Wechsel auch dadurch vereinfacht, dass nur noch ein Antrag bei der neuen Kasse gestellt werden muss. Die bisherige Krankenkasse wir dann durch diese informiert. 

Ebenfalls neu ist der Umgang mit Bonusprogrammen für gesundheitsfördernde Maßnahmen: Wurde bislang ein Bonus oft erst gewährt, wenn mehrere Maßnahmen auf einmal nachgewiesen werden konnten, wird ab 2021 jede Einzelmaßnahme gezählt. 

Digitalisierung auf dem Vormarsch

Eine weitere Neuerung stellt 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) dar. Seit 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, diese ihren Versicherten in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Doch auch an Versicherte ohne mobiles Endgerät wurde dabei gedacht: Sie können mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit einer PIN die ePA beim nächsten Arztbesuch vom Praxisteam aktivieren und befüllen lassen. Das Anlegen und die Nutzung einer ePA sind kostenfrei und freiwillig. Allerdings ist hier mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen, da die niedergelassenen Ärzte noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit haben, die technischen Voraussetzungen zu erfüllen. 

Zur Erinnerung: Was ist die ePA?

Laut einer Pressemitteilung der UPD Patientenberatung Deutschland handelt es sich bei der ePA „um einen digitalen Speicherort, an dem alle gesundheitlich relevanten Informationen über einen Patienten festgehalten werden können. Beispiele dafür sind etwa Dokumente wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen oder Behandlungsberichte eines Patienten. Damit weiß ein Arzt oder eine Klinik, welche Vorerkrankungen vorliegen oder welche Untersuchungen und Therapiemaßnahmen bereits durchgeführt wurden“. Von diesem Digitalisierungsschritt verspricht man sich zum einen eine Zeitersparnis, zum andern eine verbesserte Behandlung, da alle relevanten Informationen bereits vor Beginn der Behandlung vorliegen.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, wies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur jüngst jedoch darauf hin, dass die ePA die medizinische Dokumentation durch die Arztpraxen sowie die Kommunikation zwischen den Ärzten und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen nicht ersetzen kann.

In naher Zukunft soll die ePA noch um weitere relevante Informationen ergänzt werden wie Bonusheft, Impfpass, Mutterpass und das Kinder-Untersuchungsheft. Die Datenhoheit bleibt dabei stets beim Patienten. Er oder sie kann selbst entscheiden, welche Informationen die ePA enthält und wer darauf zugreifen darf – im ersten Jahr aber noch nicht in verfeinerter Form, was Datenschützer kritisieren. Bis Ende September soll ein weiterer Schritt zur Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgen: Ab dem 1. Oktober 2021 sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in elektronischer Form (kurz eAU) direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt werden. 

Gehaltsplus für alle Apothekenmitarbeiter

Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bekommen ab dem 1. Januar 2021 mehr Geld. Grund ist der bereits Ende 2019 abgeschlossene Gehaltstarifvertrag. Demnach erhalten alle Beschäftigten in den Apotheken sowie Auszubildende ein Gehaltsplus von 3,4 Prozent, aufgeteilt auf zwei Jahre. Zum 1. Januar 2020 haben alle Beschäftigten 1,9 Prozent mehr Gehalt bekommen, ab dem 1. Januar 2021 werden die Gehälter und Ausbildungsvergütungen von Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern um weitere 1,5 Prozent erhöht.

Der Soli entfällt, der Mindestlohn steigt

Eine finanzielle Erleichterung für nahezu alle PTA bringt die Abschaffung des Solidaritätszuschlags in 2021 mit sich. Ab Januar entfällt der „Soli“ für fast alle Bürger. Weiter zahlen sollen diesen lediglich Personen mit dem höchsten Einkommen (ca. 10 % der Bürger).

Außerdem wurde der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro angehoben.

Mehr Geld für Eltern

Ebenfalls ab Januar wird der staatliche Zuschuss pro Kind angehoben: Für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Zusätzlich steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

Mehrwertsteuer-Senkung wird aufgehoben

Etwas unerfreulicher für die eigene Geldbörse dürfte der ab Januar wieder geltende reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bzw. 7 Prozent (für Waren des täglichen Bedarfs) sein. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen. Diese Maßnahme wurde über den Jahreswechsel hinaus nicht verlängert. 

Erfreuliche Neuerungen für die Umwelt

Auch der Umweltschutz profitiert – zumindest ein wenig – von Neuerungen in 2021. So stellt es ab 3. Juli 2021 in der gesamten EU eine Ordnungswidrigkeit dar, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen. Dazu zählen: Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen, Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Zusätzlich steigt die KFZ-Steuer für neue Autos mit hohem Spritverbrauch um im Schnitt 15,80 Euro pro Jahr. Dies soll Verbraucher zum Kauf von sparsameren Autos bewegen.

Auch fossile Energieträger werden 2021 teurer: Durch einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen steigt der Literpreis bei Benzin laut Bundesregierung um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Die Ökostrom-Umlage, die im Strompreis enthalten ist, soll dafür aus Steuermitteln gesenkt werden.

Geschlechter-gerechte Sprache – So haben Sie abgestimmt

Kurz vor Weihnachten wollten wir in einer Umfrage von Ihnen wissen, ob auf PTAheute.de künftig konsequent auf die geschlechtergerechte Sprache geachtet werden soll. Bis dato verwendeten wir die abgekürzte Schreibweise unter Verwendung von „:“ (z. B. Pharmazeut:in) in Kombination mit der getrennten Nennung der Geschlechterschreibweisen. Von insgesamt 525 Leserinnen und Lesern sprachen sich in der Umfrage 97 für eine geschlechtergerechte Sprache aus (Stand 30.12.2020). Die überwiegende Mehrheit (271 Stimmen) lehnte jedoch die geschlechtergerechte Sprache zugunsten der Lesbarkeit ab. 157 Teilnehmer hatten dagegen keine Präferenz.

Dieses Ergebnis nehmen wir zum Anlass künftig auf geschlechterspezifische Formulierungen zu Gunsten der Lesbarkeit und Verständlichkeit zu verzichten. Wir sind dennoch weiterhin bemüht geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt werden, gelten diese somit gleichermaßen für jedes Geschlecht.

Newsletter ab sofort wöchentlich

Nicht nur die Entwicklung der Corona-Krise ist sehr dynamisch, auch im Apothekenumfeld gibt es nahezu täglich Änderungen. Um Sie zeitnah mit apothekenrelevanten Neuigkeiten zu versorgen, haben wir unser Newsletter-Angebot zum 1. Januar 2021 ausgebaut. Ab sofort werden wir von Montag bis Freitag täglich einen Newsletter für Sie zusammenstellen, sodass Sie täglich informiert sind. So können Sie sich schnell einen Überblick über die für Sie relevanten Themen verschaffen und die für Sie wichtigsten Informationen herausziehen.

Ein neues Gesicht bei PTAheute.de

Eine weitere erfreuliche Neuerung für 2021 hat auch die PTAheute-Online-Redaktion zu verzeichnen. Seit dem 4. Januar bereichert Viola Schlitter als neues Redaktionsmitglied das Online-Team: 

Die neue Online-Redakteurin bei PTAheute.de

Viola Schlitter, PTA, Online-Redakteurin PTAheute

„Hallo liebe Leserinnen und Leser, mein Name ist Viola Schlitter, ich bin 27 Jahre alt, komme aus Stuttgart und freue mich nun Teil des Teams der PTAheute-Online-Redaktion zu sein.

Nach meiner PTA-Ausbildung am Institut Dr. Flad in Stuttgart habe ich Fuß in der öffentlichen Apotheke gefasst. Neben der Beratung lagen meine Schwerpunkte vor allem auf der Substitution und der Arzneimittelherstellung. Danach habe ich in dem Bereich der Krankenversicherung ebenso Erfahrungen gesammelt und bin nun voller Vorfreude und Tatendrang das Team von PTAheute.de unterstützen zu dürfen. Nebenbei werde ich in der öffentlichen Apotheke aushelfen und kann so das Know-how direkt aus der Praxis bei PTAheute.de einbringen.

Ich bin gespannt auf die neuen Herausforderungen und Aufgaben und freue mich Sie nun auch weiterhin auf dem Laufenden zu halten und neuen Input zu geben. Bis bald!“

UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH; dpa