Lebensmittel wenig rückstandsbelastet
Produkte aus Nicht-EU-Ländern stärker belastet
Laut der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2018“ des BVL sind insbesondere Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Staaten nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet. Im Jahr 2018 wurden lediglich bei 1,3 Prozent der untersuchten Erzeugnisse aus Deutschland Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Bei Lebensmitteln aus anderen EU-Staaten lag die Quote mit 1,5 Prozent ähnlich niedrig. Dagegen wiesen importierte Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten in 8,8 Prozent der untersuchten Fälle Überschreitungen auf.
Kaum Überschreitungen bei häufig verzehrten Lebensmitteln
Bei häufig verzehrten Lebensmitteln wie Äpfeln, Karotten und Kartoffeln fanden sich kaum Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte. Die meisten Überschreitungen gab es bei Bohnen mit Hülsen (18,8 Prozent), Reis (13,7 Prozent) und Grünkohl (11,9 Prozent). Auch bei den Importen aus Nicht-EU-Ländern waren die häufig verzehrten Lebensmittel wie Äpfel, Kartoffeln und Tomaten nur gering belastet. Überschreitungen bei mehr als 15 Prozent der untersuchten Proben gab es bei wenigen Produkten wie Gemüsepaprika, Bohnen mit Hülsen, frischen Kräutern und Auberginen.
Bio-Lebensmittel im Vorteil
Die BVL-Untersuchungsdaten zeigen auch: Lebensmittel aus ökologischem Anbau sind durchgehend wesentlich weniger rückstandsbelastet als konventionell erzeugte. So betrug bei Biolebensmitteln der Anteil an Proben mit Rückständen über den Rückstandshöchstgehalten nur 0,8 Prozent. Diese Quote lag für Lebensmittel aus konventionellem Anbau bei 3,2 Prozent.
Führende Substanzen
Das BVL untersuchte im Jahr 2018 annähernd 20.000 Lebensmittelproben. Zum Untersuchungsspektrum gehörten über 1.000 Substanzen. Die häufigsten Überschreitungen zeigten Chlorat, Nikotin, Fosetyl, Dithiocarbamate und Carbendazim. Das BVL betont jedoch, dass eine Überschreitung von Höchstgehalten nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher sei. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)