PTA-Reformgesetz: BVpta enttäuscht von Bundesregierung
Nach Zustimmung des Bundestages zum nachgebesserten PTA-Reformgesetz am vergangenen Donnerstag kann der BVpta e.V. allenfalls die verbriefte Kompetenzerweiterung für PTA begrüßen, so teilt der Bundesverband PTA in einer Stellungnahme mit. Sie besteht darin, dass PTA zukünftig mit einer guten Gesamtnote sowie nachweislicher Berufserfahrung „unter Verantwortung“ anstelle von „unter Aufsicht“ des Apothekers arbeiten dürfen. Weiter positiv zu bewerten sei, dass künftig auch Krankenhausapotheken als Praktikumsträger fungieren dürfen.
Insgesamt ließe sich die Novellierung bestenfalls als ein „Reförmchen“ beurteilen, das den zentralen Erfordernissen und den ausführlich dargelegten Argumenten kaum Rechnung trage, auch wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dies in seinen Medienauftritten anders bewerten würde.
Keine Einigung auf dreijährige Ausbildung
Besonders enttäuschend sei, dass es für die Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre nach langem Hin und Her schließlich keine Mehrheit gab. Dabei sei ein Kompromiss schon zum Greifen nahe gewesen. Folgendes Konzept stand alternativ zur Debatte: Zwei Jahre Schule plus ein Jahr Praktikum mit Ausbildungsleitfaden inklusive acht Wochen Blockunterricht während des Praktikums. Dies hätte zwar der vom BVpta geforderten Verlängerung der Fachschulzeit um ein halbes Jahr nicht optimal entsprochen, gegenüber der Beibehaltung der 2,5-jährigen Ausbildung wertete der Verband dies aber als einen tragbaren, künftig noch gestaltbaren Kompromiss – denn in 8 Jahren soll das Reformgesetz ohnehin noch einmal evaluiert werden. Damit wäre endlich die 3-jährige Ausbildung für PTA mit allen damit verbundenen Vorteilen sichergestellt gewesen, u. a. auch die erforderliche Gleichstellung mit anderen Gesundheitsfachberufen.
Vertane Chance verlängertes Praktikum?
Doch es sollte anders kommen: Die Apothekengewerkschaft ADEXA, so eine Sprecherin des BVpta, wollte bei diesem Konzept nicht mitziehen. In Folge gab auch die SPD den Rückzug hinsichtlich ihrer ursprünglichen 3-Jahre-Forderung bekannt. „Ausgerechnet auf der Zielgeraden wird diese entscheidende Chance für PTA-Auszubildende vertan – und das auch noch von unseren bisherigen Mitstreitern!“, beschreibt Sabine Pfeiffer vom BVpta die aktuelle Situation enttäuscht.
Eine Verlängerung des Berufspraktikums erachtete der BVpta entgegen ADEXA nicht als nachteilig für PTA-Auszubildende, zumal Praktikumsziele und -inhalte verbindlich festzulegen wären. Hier, so der BVpta, hätte auch der Ergänzungsvorschlag der SPD bestens gegriffen, die Anleitung und Betreuung während des PTA-Praktikums zur Entlastung des Apothekers künftig offiziell auch in die Hände qualifizierter PTA-KollegInnen zu legen. Zusätzlich hätte man auch noch die vertiefende achtwöchige Unterrichtsphase gewonnen. Angehende PTA würden dadurch von erheblich mehr Kenntnissen und damit von mehr Sicherheit – gerade im Hinblick auf die Beratung von Apothekenkunden – profitieren. Und mit der parallel angestrebten Abschaffung des Schulgeldes auf Länderebene wären auch monetäre Hürden bei einer Ausbildungsverlängerung hinfällig.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Gespräche laufen hinter den Kulissen weiterhin auf Hochtouren. Der BVpta wird sich bis zur letzten Instanz gegenüber dem Bundesrat für einen tragbaren Kompromiss zur Ausbildungsverlängerung stark machen. Es bleibt also die Hoffnung auf eine finale Einsicht und Wendung in diesem zentralen Anliegen.
Auch die Apothekengewerkschaft ADEXA wird weitermachen, so der Erste Vorsitzende Andreas May: „Ich wünsche mir, dass die Reform möglichst bald umgesetzt wird. Wenn keine Verlängerung berücksichtigt werden muss, ist ein Inkrafttreten erst Anfang 2023 unnötig spät. Aber als erster Schritt sollte vor allem die Schulgeldfreiheit so schnell wie möglich kommen – sie ist ja auch nicht im PTA-Reform-Gesetz verankert und damit zeitlich unabhängig.“ Nun ist der Bundesrat wieder am Zug. Bislang steht die PTA-Reform dort nicht auf der Tagesordnung. Wenn den Ländern das Entgegenkommen des Bundestags nicht reicht, können sie den Vermittlungsausschuss einberufen.