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Quo Vadis PTA-Reform? Anhörung im Bundestag und Alternativvorschläge

Dass die Ausbildung für PTA reformiert werden muss, ist unstrittig – Streit gibt es jedoch bei der Dauer der Ausbildung und einer Kompetenzerweiterung. | Bild: Volker Witt / AdobeStock

Nach der Ablehnung des vorliegenden PTA-Reformgesetzes am 11. Oktober durch den Deutschen Bundesrat lud der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Oktober erneut acht Sachverständige zur Anhörung nach Berlin. Diese setzten sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der ABDA, der Apothekengewerkschaft ADEXA, einer Vertreterin der Bundesärztekammer, dem BVpta (Bundesverband PTA), der DPhG (AG TuPa) sowie der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) und Ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft). Vertreter von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD nahmen in einer einstündigen Befragung die Gelegenheit wahr, wichtige inhaltliche Fragen an die Gesundheitsexperten zu richten. Basis hierfür waren die bis zum 17. Oktober eingereichten weiteren Stellungnahmen der Standesorganisationen in Folge der Nachbesserungsforderungen der Ausschüsse und Länder des Deutschen Bundesrates.

Was ist die DPhAG TuPa?

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e. V. ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft der Apothekerinnen und Apotheker. In der Arbeitsgemeinschaft TuPa („Theoretische und Praktische Ausbildung“) werden die Belange der „Theoretischen und Praktischen Ausbildung“ national und international vertreten. In dieser AG sind die in der pharmazeutischen Ausbildung tätigen Apotheker und Apothekerinnen aus ganz Deutschland organisiert. Die PTA-Lehrkräfte beschäftigen sich mit pharmazeutischen Inhalten, didaktischen Methoden und allem, was zur „Schule“ gehört. Auf standespolitischer Ebene setzt sich die AG TuPa für die Belange der PTA-Ausbildung ein.

BVpta und ADEXA kämpfen für dreijährige Ausbildung

Der BVpta, in der Anhörung vertreten durch die ehemalige Bundesvorsitzende und nun Referatsleiterin der Novellierung, Sabine Pfeiffer van Rijswijk, bekräftigte gemeinsam mit ADEXA noch einmal die bisher geforderten Positionen zur Reform – vor allem im zentralen Streitpunkt, der Anhebung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre. Nicht anders als erwartet, verteidigte die ABDA weiterhin das überholte System von 2,5 Jahren, ebenso die DPhG AG TuPa.

Unterstützung von Verdi und einem Sachverständigen

Unterstützung pro 3 Jahre gab es hingegen von Verdi und von Peter Lehle, Apotheker und Schulleiter des staatlichen Kreisberufsschulzentrums Ellwangen mit PTA-Ausbildung, der als Einzelsachverständiger eingeladen war. Entgegen seiner Kollegen aus der Apothekerschaft und anderen PTA-Schulen argumentierte auch er für eine Ausbildungsverlängerung und lehnte ebenfalls die kritisierten Organisationsprobleme seitens einiger Schulen als nicht tragend ab.   

Einigkeit zeigten alle Sachverständigen bei der Schulgeldbefreiung, die entgegen früherer Ankündigungen von Jens Spahn bisher nicht im Reformgesetz geregelt wurde. Auch der Bundesrat sieht dies in Angleichung an andere Gesundheitsfachberufe als erforderlich an. Die Frage einer Ausbildungsvergütung blieb ungeklärt und muss sich letztlich am finalen Modell der Ausbildung und Finanzierung bemessen.  

Alternativer Vorschlag der PTA-Lehrer

Der Schatzmeister der AG TuPa, Burkhard Pölzing, Leiter der Völker-Schule in Osnabrück, machte jüngst einen alternativen Vorschlag für die PTA-Ausbildung. Hiernach sollen PTA die Möglichkeit bekommen, sich im späteren Berufsleben für einen Aufstieg qualifizieren zu können. Eine  Verlängerung und Intensivierung der Ausbildung also für PTA, aber nicht für alle, sondern nur für die, die es explizit wollen. Pölzing schlägt vor, dass eine solche Weiterqualifizierung etwa ein halbes Jahr dauern könnte und entweder in Vollzeit an einer PTA-Schule erfolgen oder berufsbegleitend über einen entsprechend längeren Zeitraum und durch eine Prüfung abgeschlossen werden könnte. Der Abschluss, so Pölzing bei einer Veranstaltung in der vergangenen Woche in Osnabrück, „entspräche dann dem eines Apothekerassistenten beziehungsweise eines Pharmazieingenieurs“. 

Der Bundesverband PTA sieht diesen Vorschlag kritisch. Grundsätzlich, so eine Sprecherin des BVpta, sei die Idee zu begrüßen, da sie eine Möglichkeit biete sich weiterzuqualifizieren. Die grundsätzlichen Probleme der heutigen PTA-Ausbildung würden dadurch jedoch nicht verbessert, weil der Stoff, der allen PTA vermittelt werden soll, weiterhin in nur zwei Jahren Schule untergebracht werden müsse. 
Die Idee sei somit nicht zielführend, die Ausbildung zu novellieren. Weiterhin findet der Bundesverband es bedenklich, dass – geht es nach Pölzings Vorschlag – ein halbes Jahr ausreichen soll, um das fachliche Niveau einer Pharmazieingenieurin bzw. eines Pharmazieingenieurs zu erreichen, was ehemals einem Studium in Vollzeit entsprach. Abschließend sei aus dem Vorschlag Pölzings nicht hervorgegangen, wie die Finanzierung für eine solche Weiterbildung nach der Ausbildung aussehen könnte. 

Auch Andreas May, Erster Vorsitzender der Apothekengewerkschaft ADEXA äußert sich kritisch dem Vorschlag gegenüber: „Weder Burkhard Pölzing noch die AG „Theoretische und praktische Ausbildung“ der DPhG sind Sprachrohr für alle PTA-Schulen und -Lehrkräfte. Es gibt viele, die eine Ausbildungsverlängerung für alle PTA-Schüler*innen für geboten halten. Schulen sind Dienstleister, die den Bedarf für eine optimale Ausbildung von PTA umsetzen müssen – und können. 
Bei einer Verlängerung der Ausbildung kommt es lediglich zu einer einmaligen Verschiebung um sechs Monate, bevor neue Absolvent*innen fertig werden; das ist meines Erachtens leicht zu verschmerzen, wenn die Ausbildung und das Berufsbild insgesamt attraktiver werden. Viel wichtiger ist, dass so schnell wie möglich die im Koalitionsvertrag versprochene Schulgeldfreiheit kommt!“

Kompetenzerweiterung – nicht Vertretungsbefugnis

Als strittig erwiesen sich weiterhin die Positionen zur Kompetenzübertragung und Befreiung von der Aufsichtspflicht bei pharmazeutischen Tätigkeiten. Besonders für die ABDA gilt dies immer wieder als neuralgischer Punkt unter falscher Auslegung. Denn weder BVpta noch ADEXA hatten zu irgendeinem Zeitpunkt eine echte „Vertretungsbefugnis“ gefordert, sondern immer für eine Anpassung des Gesetzestextes von „unter Aufsicht“ in „unter Verantwortung“ des Apothekers plädiert. Der BVpta sieht auf dieser Basis ausreichend legitimierte Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsabläufe innerhalb des Apothekenteams, die zudem meist heute schon gängige Praxis sind. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte ein, dass PTA unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers arbeiten, und will zudem künftig mehr in die Ausbildung einbezogen werden.

BVpta: ABDA will PTA „klein halten“

Die zweifelhafte Einstellung der ABDA zur notwendigen Aufwertung des PTA-Berufes im Sinne aller Parteien brachte Dr. Christiane Eckert-Lill abermals auf den Punkt:  Wie schon einmal im BMG bezeichnete sie PTA-Absolventinnen und -Absolventen vor den Anwesenden flapsig als „Mädchen“. „Dies ist ein Ausdruck altertümlicher Standesarroganz, die der ABDA mehr als schlecht zu Gesicht steht! Eine solche Grundeinstellung des ‚Kleinhaltens‘ und der Diskriminierung von Fachkräften beider Geschlechter, die für die Apotheken unverzichtbar sind, ist weder angemessen noch zielführend für die erforderliche Novellierung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufes!“, urteilt dazu Sabine Pfeiffer.