PTA-Reformgesetz: ADEXA erinnert Politiker an den Koalitionsvertrag
In seinem jüngsten Brief an die Politiker, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, fragt May: „Warum sollte die größte Berufsgruppe in öffentlichen Apotheken mit den meisten Kundenkontakten schlechter ausgebildet werden als andere Gesundheitsberufe? Auch aus Sicht von Patienten und Apothekenkunden wäre eine längere Ausbildung mit einem entsprechend höheren Qualifikationsniveau der PTA wünschenswert!“
Kompetenzerweiterung in Wahrheit ein Rückschritt
Die ADEXA-Berufsgruppe PTA kritisiert auch die Bedingungen, mit denen das BMG eine Kompetenzerweiterung für PTA umsetzen will. May: „Ich erinnere dabei an den Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen.“ Doch die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen sind viel zu bürokratisch und völlig realitätsfremd. Dabei gibt es in § 17 Abs. 6 Apothekenbetriebsordnung eine bewährte Vorlage, die man auch für weitere pharmazeutische Tätigkeiten hätte übernehmen können.“ Danach kann die Apothekenleitung die Abzeichnungsbefugnis auf PTA übertragen, wenn sie dies für angezeigt hält. Eine bestimmte Gesamtnote in der Prüfung, eine längere Betriebszugehörigkeit oder gar ein Fortbildungszertifikat werden nicht vorausgesetzt.
May kritisiert aber auch die Haltung der ABDA, die auf die Beaufsichtigung offenbar unter keinen Umständen verzichten will. „Mir ist völlig unklar, wie die Standesvertretung diese Haltung beim gegenwärtigen Fachkräftemangel vertreten kann.“
Zur Erinnerung: So läuft das Gesetzgebungsverfahren
Wie entsteht ein Gesetz? Über jeden Gesetzesentwurf stimmt das Kabinett, also alle an der Regierung beteiligten Minister unter der Leitung der Bundeskanzlerin, ab. Der Gesetzesentwurf vom Kabinett kommt dann zum Bundestag. Im Bundestag arbeiten Politikerinnen und Politiker, die in den Wahlkreisen als sogenannte MdB (Mitglieder des Bundestages) gewählt wurden. Sie heißen Abgeordnete. Die Abgeordneten entscheiden: Wir wollen das Gesetz oder wir wollen das Gesetz nicht. Ist das Gesetz im Bundestag beschlossen worden, leitet der Bundestagspräsident dieses dem Bundesrat zu.
Da es sich beim PTA-Reformgesetz – wie beim Apothekenstärkungsgesetz – um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, ist die Wirkung der Wünsche aus den Bundesländern in diesem Gesetzgebungsverfahren im Vergleich zu einem Zustimmungsgesetz sehr begrenzt. Bei solchen Vorhaben können die Länder zwei Mal eine Stellungnahme an die Bundesregierung beschließen. Allerdings kann das Veto der Länder im Bundestag überstimmt werden.
Beteiligte an der Gesetzgebung sollen Spahns Entwurf nachbessern
Zusammenfassend kommentiert der Gewerkschaftsvorstand: „Es ist schade, dass die zweifellos auch vorhandenen guten Ansätze des Gesetzentwurfes gegenüber den gravierenden Mängeln völlig untergehen. So überwiegt die Enttäuschung bei den PTA-Kolleginnen und Kollegen und bei ADEXA als deren Interessenvertretung. Wir haben so lange auf eine gute neue Ausbildungsordnung und ein neues PTA-Gesetz gewartet – und jetzt sollen wir mit einer halbgaren Novellierung abgespeist werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens schon von den Herausforderungen des Apothekenalltags überholt ist. Ich plädiere an den Bundestag und den Bundesrat, hier noch einzuhaken und nachbessern zu lassen.“