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PTA-Reformgesetz: BVpta gibt nicht auf und fordert Länder zur Unterstützung auf

Der BVpta appelliert an die Länder. V.l.n.r.: Tanja Bender (Vorstandsmitglied), Katja Hennig, Bundesvorsitzende des BVpta, Peggy Becker und Nina Schackmann (beide ebenfalls Vorstandsmitglieder) | Bild: PTAheute.de / Marc Hugger

In einem Schreiben an die Gesundheitsministerien der Länder erläuterte der BVpta die aus seiner Sicht notwendigen Änderungen, die im Kabinettsentwurf nicht bedacht wurden. Hierzu gehören: 

  • die Widerspiegelung der erforderlichen Ausbildungsinhalte in Struktur und Inhalt der Ausbildung gemäß dem neuen Berufsbild und dem im Berufsgesetz neu formulierten Ausbildungsziel, 
  • eine unumgängliche Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren sowie 
  • die staatliche Reglementierung des Berufsabschlusses PTA für diejenigen Tätigkeiten, die in Delegation des Apothekers von PTA zukünftig übernommen werden sollen.

Kompetente Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Gesetzentwurf gefährdet

Der Gesetzentwurf des Kabinetts zum PTA-Reformgesetz setze damit die Wurzeln für Risiken und Gefahren in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Es fehlten zudem elementare Ausbildungsinhalte, die schon heute im Apothekenalltag Standard sind. Eine Zukunftsgerichtetheit des Gesetzentwurfes lasse sich ebenfalls nicht finden. Wissenschaftlich begleitete Modellausbildungen, die in anderen Gesundheitsfachberufen Standard für die Weiterentwicklung von Ausbildung und Beruf sind, seien im aktuellen Gesetzentwurf nicht enthalten. Zukünftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen könne so nicht Rechnung getragen werden.

Zur Erinnerung: So läuft das Gesetzgebungsverfahren

Wie entsteht ein Gesetz? Über jeden Gesetzesentwurf stimmt das Kabinett, also alle an der Regierung beteiligten Minister unter der Leitung der Bundeskanzlerin, ab. Der Gesetzesentwurf vom Kabinett kommt dann zum Bundestag. Im Bundestag arbeiten Politikerinnen und Politiker, die in den Wahlkreisen als sogenannte MdB (Mitglieder des Bundestages) gewählt wurden. Sie heißen Abgeordnete. Die Abgeordneten entscheiden: Wir wollen das Gesetz oder wir wollen das Gesetz nicht. Ist das Gesetz im Bundestag beschlossen worden, leitet der Bundestagspräsident dieses dem Bundesrat zu. 

Da es sich beim PTA-Reformgesetz – wie beim Apothekenstärkungsgesetz – um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, ist die Wirkung der Wünsche aus den Bundesländern in diesem Gesetzgebungsverfahren im Vergleich zu einem Zustimmungsgesetz sehr begrenzt. Bei solchen Vorhaben können die Länder zwei Mal eine Stellungnahme an die Bundesregierung beschließen. Allerdings kann das Veto der Länder im Bundestag überstimmt werden.

Attraktivität der Ausbildung nicht gesteigert

Der Gesetzgeber selbst habe sich die Ziele gesetzt, eine kompetente Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch in Zukunft zu gewährleisten und die Konkurrenzfähigkeit durch Attraktivitätssteigerung von Beruf und PTA-Ausbildung wiederherzustellen. Diese würden sich mit dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht erfüllen. So werde die Ausbildungsvergütung (wie bereits jetzt schon) erst nach dem zweiten Ausbildungsjahr – also im letzten und fünften Halbjahr – der Ausbildung gezahlt. Vorher soll es weiterhin keine Vergütung geben. Die Entscheidung von potenziellen Bewerbern für die Ausbildung hänge aber nicht unerheblich gerade von diesem Kriterium ab.

Komprimierte Ausbildung wird für weniger Absolventen sorgen

Offenkundig seien primär individuelle Interessen der Apotheker in den Gesetzentwurf eingeflossen, die der Mehrheit der Vertreter von PTA-Schulen und von den PTA selbst entgegenstanden. Die Begründung, dass die PTA-Schulen „erhebliche organisatorische Schwierigkeiten“ zur Umsetzung einer dreijährigen Ausbildung haben, wollte der BVpta in seinem Schreiben ebenfalls nicht gelten lassen. Diese trage nicht, da sie durch die bereits gängige Ausbildungspraxis bei anderen Gesundheitsfachberufen sowie bei den dualen Berufen, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen, eindeutig demaskiert werde. Schon jetzt sinke das Niveau der Abschlussprüfung, damit überhaupt noch ein/eine PTA erfolgreich ihren Berufsabschluss erhält. Bereits heute bestehen viele PTA-Anwärter trotz Wiederholungsmöglichkeit die staatliche Prüfung nicht und müssen das Schuljahr wiederholen. Dies verteuere aktuell nicht nur die Ausbildung für Apotheker, Schüler und Staat, sondern löse auch das Fachkräfteproblem in keiner Weise. Die nun geplante, über das Maß verdichtete Ausbildung werde diese Situation noch weiter und gravierend verschärfen. Zudem betonte der BVpta, dass Ausbildungsplätze in Schulen aufgrund der geringen Attraktivität des Berufes schon heute unbesetzt blieben. Auch deshalb hätten die Befragten in einer anonymisierten Umfrage unter PTA-Lehrkräften zu über 68 % eine Ausbildungsdauer von drei Jahren favorisiert. Diese Zahl spreche für sich.

Berufsbild wird der Realität nicht gerecht

Positiv bewertet der BVpta zwar, dass der Entwurf nun ein Berufsbild des Pharmazeutisch-technischen Assistenten enthält. Damit dieses Berufsbild aber der Realität gerecht werde, müsse die Ausbildung in Dauer, Struktur und Inhalt entsprechend angeglichen werden. Die Berufsfähigkeit müsse durch ein staatliches Abschlussprüfungsverfahren reglementiert und damit gesichert sein. Ob PTA „ohne Aufsicht“ des Apothekers in öffentlichen und Krankenhausapotheken Arzneimittel herstellen, Verschreibungen beliefern und Selbstmedikationswünsche der Patienten erfüllen, dürfe nach Meinung des Verbandes nicht in die Hände einer individuellen Entscheidungsmacht des einzelnen Apothekers gelegt werden und auch nicht an nichtstaatlich reglementierte, von der PTA selbst zu zahlende Fortbildungen geknüpft sein. Der Willkür würde so Tür und Tor geöffnet! Bei Wechsel der Apotheke durch die PTA oder des Apothekenleiters würde sogar die bereits erwor-bene und praktizierte Befugnis erlöschen. Dies schränke PTA in ihrer Berufsausübung unangemessen ein. Der BVpta fordert dagegen, dass die Berufsfähigkeit MIT dem Berufsabschluss erlangt sein muss. Der/Die PTA müsse also bereits nach abgeschlossener Ausbildung alle im Berufsbild beschriebenen Tätigkeiten ausführen dürfen. Auch dieses Ziel werde nach dem gegenwärtigen Entwurf der neuen Ausbildungsverordnung eindeutig verfehlt.

Keine Zeit für wichtige Ausbildungsinhalte

Zeit für die Erlangung von Kenntnissen für neue Tätigkeitsfelder, die der/die zukünftige PTA können muss, wie z. B. 

  • Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern, 
  • das Erkennen von Medikationsfehlern, 
  • die Nutzung digitaler Hilfsmittel etc. 

sollen dagegen durch Streichung und inhaltliche Kürzungen anderer Fächer gewonnen werden. Gerade letztere seien aber Grundlage des Verständnisses für die Gesamtthematik. Sollten die Kürzungen gewollt sein, müssten in der Folge die Rahmenbedingungen bis hin zur Apothekenbetriebsordnung entsprechend angepasst werden. Denn wenn die PTA bestimmte Themen weder vermittelt bekommen noch Kenntnisse durch entsprechende staatliche Prüfungen nachgewiesen werden, dann könnten diese für derartige Aufgaben nicht mehr als fachkundiges Personal eingesetzt werden. So gebe es kein Mehr, sondern ein Weniger sowohl an Qualität als auch an Quantität. 

Die Vertreter des Berufsverbandes Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen e. V. fordern die Länderministerien eindringlich dazu auf, das PTA-Reformgesetz nochmals genau zu analysieren und die PTA in ihrem gut begründeten Streit für ein wirklich neues Berufsgesetz zeitnah im anstehenden Bundesratsverfahren zu unterstützen.