PTA-Reform im Kabinett beschlossen
Vorab das Wichtigste: Trotz redaktioneller Änderungen und kleinerer Anpassungen bewegt sich das Bundesgesundheitsministerium im Kern nicht vom ursprünglichen Referentenentwurf weg. Sprich das Thema Ausbildungsverlängerung wird in der Gesetzesvorlage zwar angesprochen – aber abgelehnt. „Die Verlängerung des schulischen Lehrgangs würde zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Schulen und Lehrkräften sowie zu einer damit einhergehenden (zumindest temporären) Verringerung der Absolventenzahl und Verteuerung der Ausbildung führen“, heißt es. Es wird zudem bezweifelt, dass eine längere Ausbildung attraktiver ist als eine kompakte Ausbildung. Da zwingende Gründe für eine Verlängerung nicht ersichtlich seien, wäre eine entsprechende Regelung unverhältnismäßig.
Was sich ändert: Berufsbild und Aufsichtsverzicht
Doch was soll sich nun verändern? Zunächst einmal wird im Berufsgesetz erstmals ein richtiges Berufsbild geschaffen: In zehn Punkten werden Tätigkeiten aufgeführt, die die PTA-Tätigkeit insbesondere umfasst. Dazu zählt neben der Herstellung von Arzneimitteln, der Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln sowie der Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der erforderlichen Information und Beratung ausdrücklich auch die Mitwirkung am Medikationsmanagement. Weiterhin geht es beispielsweise um die Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen und die Mitwirkung bei der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass PTA nach dem Berufsgesetz befugt sind, in der Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben – das Nähere regelt die Apothekenbetriebsordnung (§ 8 PharmTAG). Und eben dort sollen nun auch Voraussetzungen bestimmt werden, unter denen Apothekenleiter auf die Beaufsichtigung ganz oder teilweise verzichten können – so lange die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewahrt bleibt.
PTA darf Apotheker nicht vertreten
Das neue Gesetz beinhaltet auch erweitere Kompetenzen für PTA. In der Apothekenbetriebsordnung soll demnach geregelt werden, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden einige Umformulierungen vorgenommen, grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass die PTA mindestens eine dreijährige Berufserfahrung haben muss, ihre Prüfung mit „gut“ bestanden hat und sich regelmäßig fortbildet. Eine gewisse Flexibilität wird allerdings ermöglicht. Eine Vertretung des Apothekenleiters ist aber weiterhin nicht vorgesehen. Zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen wird in der Apothekenbetriebsordnung ausdrücklich klargestellt, dass eine Apotheke nur geöffnet sein und betrieben werden darf, wenn jederzeit ein Apotheker anwesend ist.
Was ändert sich in der PTA-Ausbildung?
Weiterhin sieht das Reformgesetz umfangreiche Neuregelungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor: Die Ausbildungsinhalte werden aktualisiert und neu strukturiert. Die größte Änderung in der PTA-Ausbildung betrifft wohl die Stundenverteilung sowie die Zusammensetzung und Bezeichnung der jeweiligen Fächer. Lediglich die Fächer „Ernährungskunde und Diätetik“, „Körperpflegekunde“ und „Mathematik“ bleiben davon unberührt. So sieht die Reform insbesondere eine deutliche Kürzung der Chemie-Inhalte zugunsten einer Ausweitung der Arzneimittelkunde vor. Zudem werden – um die Inhalte aus Arzneimittelkunde und Medizinproduktekunde zu vertiefen – Übungen zur Abgabe und Beratung verbindlich eingeführt. Ebenfalls gekürzt wird die Stundenzahl der „Übungen zur Drogenkunde“. Gleichzeitig werden die theoretischen Inhalte in „Botanik und Drogenkunde“ jedoch ausgebaut und um das Thema „Phytopharmaka“ ergänzt. Das Fach „Physikalische Gerätekunde“ entfällt im Zuge der Reform gänzlich. Die notwendigen Inhalte sollen künftig anteilig in den galenischen Übungen integriert werden. Außerdem geht das BMG davon aus, „dass sie (die Physikalische Gerätekunde) in den Grundlagenfächern entsprechend berücksichtigt wird“.
Fächerbezeichnung im Wandel
Weiterhin entfällt – unter anderem da Pflanzenschutzmittel in der Apotheke kaum noch eine Rolle spielen – das Unterrichtsfach „Pflanzenschutzkunde“. Daher wird die Stundenzahl für „Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde“ entsprechend gekürzt. Das Unterrichtsfach „Pharmazeutische Gesetzeskunde und Berufskunde“ wird dagegen um „Grundlagen des Gesundheitswesens“ und „Fachterminologie“ ergänzt und die Stundenzahl entsprechend erhöht. „Arzneimittelkunde“, „Medizinproduktekunde“ und „Apothekenpraxis“ werden um wesentliche Themen erweitert. In „Apothekenpraxis“ soll hier insbesondere der zunehmenden Digitalisierung sowie der Pflicht zur Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems Rechnung getragen werden.
Allgemeinbildung nicht mehr notwendig?
Auch vor den allgemeinbildenden Fächern (wie Deutsch und Wirtschaftskunde) macht die Reform nicht halt: Diese werden künftig nicht mehr explizit vorgeschrieben, sondern sollen in unverändertem Umfang in Verfügungsstunden für ergänzende Lehrangebote umgewandelt werden. Schulen erhalten damit mehr Flexibilität und können individuell entscheiden, welches zusätzliche Lehrangebot für die Auszubildenden benötigt wird.
Änderungen in der praktischen Ausbildung
Auch in der praktischen Ausbildung soll es eine Änderung geben: So müssen PTA-Praktikanten künftig mindestens die Hälfte der insgesamt sechsmonatigen praktischen Ausbildung verpflichtend in einer öffentlichen Apotheke ableisten. Die restlichen drei Monate können nach wie vor wahlweise in der öffentlichen oder einer Krankenhausapotheke absolviert werden. Das Gesundheitsministerium begründet diese Änderung damit, dass der weitaus größte Teil der PTA später in öffentlichen Apotheken arbeiten wird.
Ausbildungsvergütung gesetzlich verankert
Auch zur Vergütung der PTA-Schüler will die Bundesregierung neue Regelungen schaffen. Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden „eine angemessene Vergütung“ erhalten. Dies wird im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die seit Jahren umstrittene Finanzierung der PTA-Schulen geht allerdings auch dieses Gesetz nicht an: Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition versprochen, das Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe abzuschaffen. Bislang hat die Bundesregierung dazu aber keinen Plan vorgelegt. In der BMG-Mitteilung heißt es dazu: „Die Schulgeld-Frage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.“
Die Bundesapothekerkammer soll nach dem Gesetz nun Richtlinien zur Durchführung der praktischen Ausbildung erarbeiten. Das sieht Martin Seipt, PTA aus Dresden, kritisch. Der 33-Jährige hatte zuletzt von sich Reden gemacht, als er auf openpetition.org eine Petition für eine Verlängerung der Ausbildung und eine Weiterentwicklung des PTA-Berufes eingereicht hat. Die von 2.640 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Petition hat er den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, den beiden Bundesministern Spahn und Karliczek, diversen Referaten im BMG und den Kultus-/ bzw. Gesundheitsministerien der Bundesländer übermittelt. Seipt gegenüber PTAheute.de: „Kritisch sehe ich außerdem die gesetzliche Übertragung einer Richtlinienkompetenz an die Bundesapothekerkammer für die Erarbeitung von Richtlinien zur Durchführung der praktischen Ausbildung. Wurde doch in der Vergangenheit oft der Grund angebracht, die PTA-Aus-, Fort- und Weiterbildung ist keine kammeroriginäre Aufgabe und daher können keine finanziellen Mittel dafür eingesetzt werden.“