Modellprojekt zum E-Rezept in Baden-Württemberg: GERDA kommt
Kommenden Herbst soll unter dem Namen „GERDA“ (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) ein Modellprojekt zum E-Rezept in Baden-Württemberg starten. Daran beteiligt sind die Online-Praxis docdirekt, mehrere Krankenkassen, die Apothekerkammer und der -verband sowie die Teleclinic, die die Technik auf der Ärzteseite aufbaut. Auf der Apothekenseite sorgt die ABDA-Tochter Netzgesellschaft Deutscher Apotheken mbH (NGDA) für die technische Umsetzung. Das Projekt soll zunächst in den beiden Regionen Stuttgart und Tuttlingen starten, dann aber landesweit ausgerollt werden.
Was ist docdirekt?
Docdirekt ist eine Online-Arztpraxis, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, also von den Ärzten selbst, als Modellprojekt betrieben wird. Bislang können sich Patienten über docdirekt nur beraten lassen. Mit der Einführung von GERDA soll sich das ändern. Dann soll es möglich sein, dass die „Online-Ärzte" auch E-Rezepte ausstellen, die Patienten wiederum in Apotheken einlösen können.
Wie verläuft der Weg des E-Rezeptes vom Arzt bis ins Rechenzentrum?
Der Arzt erstellt auf Wunsch des Patienten ein E-Rezept und überträgt dies verschlüsselt zum Fachdienst. Der Patient erhält die entsprechende E-Rezept-ID und den Schlüssel zum Entschlüsseln entweder in sein Patientensystem, welches eine Patienten-App sein kann, oder über einen QR-Code-Ausdruck. Mit dieser ID kann der Patient das E-Rezept vom Fachdienst abholen, mit dem Schlüssel entschlüsseln und es in seiner Patienten-App einsehen.
Über eine Suchfunktion liefert der Fachdienst eine Liste der teilnehmenden Apotheken, aus denen der Patient seine Wunschapotheke auswählen kann. Bei diesem Schritt wird über den Fachdienst die betreffende Apotheke zum Zugriff auf das E-Rezept autorisiert. Die Apotheke wird vom Fachdienst über den Eingang eines E-Rezeptes informiert, sofern der jeweilige Softwareanbieter diese Funktion unterstützt. Der Apotheker kann jetzt das E-Rezept vom Fachdienst abholen, die Lieferfähigkeit prüfen und das E-Rezept annehmen. Die Daten des E-Rezepts können hierbei automatisch in die Apothekensoftware übernommen werden. Zusätzlich zur Annahme hat die Apotheke die Möglichkeit, einen Lieferstatus an den Patienten zurückzumelden.
Alternativ zur Zuweisung kann der Patient entweder mit einem ausgedruckten QR-Code oder einem durch die Patienten-App generierten QR-Code direkt zur Apotheke gehen, um diese für den Zugriff auf das E-Rezept zu autorisieren. Für den weiteren Weg zur Abrechnung sorgen die Apothekensoftwarehäuser.
Braucht man weiterhin ein klassisches Rezept aus Papier?
Im Rahmen des Modellprojekts sind klassische Rezepte nicht mehr zwingend erforderlich, Verordnungen können komplett elektronisch erfolgen. Wem das nicht ganz geheuer ist, der kann aber auch mit einem ausgedruckten QR-Code in die Apotheke gehen. Über die Abrechnungsmodalitäten laufen schon seit längerem Verhandlungen zwischen dem Apothekerverband und den Kassen. Es gibt in den Arzneiversorgungsverträgen eine Zusatzvereinbarung über die Verwendung von E-Rezepten. Herkömmliche Verordnungen auf dem Muster 16 wird es natürlich auch in der Modellregion weiterhin geben.
Braucht man ein Smartphone, um ein E-Rezept einzulösen?
Im Rahmen des Modellprojektes docdirekt ist durch die vorausgehende telemedizinische Konsultation die Nutzung der docdirekt-App und somit der Weg über ein Smartphone oder einen Computer vorgegeben.
Wird eine spezielle App benötigt?
Im Rahmen des Modellprojektes docdirekt muss der Patient die docdirekt-App verwenden, die er bereits für die vorausgehende telemedizinische Behandlung braucht.
Wie merkt man, dass ein E-Rezept in der Apotheke angekommen ist?
Das gestalten die jeweiligen Apothekensoftwaresysteme selbst. Denkbar ist zum Beispiel ein optisches oder akustisches Signal.
Ist eine direkte Übernahme in die Warenwirtschaft der Apotheke möglich?
Der Wunsch der NGDA an die Apothekensoftwaresysteme ist eine direkte Übernahme in die Warenwirtschaft. Die Fachdienstschnittstellen sind hierfür entsprechend vorbereitet.
Sind alle Apotheken in der Modellregion (Großraum Stuttgart und Tuttlingen) automatisch dabei?
Jede Apotheke, die teilnehmen möchte, kann sich über das N-Ident-Portal für die Teilnahme anmelden und muss dort lediglich den Nutzungsbedingungen zustimmen. Ferner müssen die teilnahmewilligen Apotheken der Zusatzvereinbarung zu den Arzneiversorgungsverträgen über die Verwendung von E-Rezepten mit den Krankenkassen beitreten. Nur Apotheken, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklären, können durch Patienten bei einer Onlinezuweisung über die Patienten-App ausgewählt werden.
Müssen sich Patienten in irgendeiner Form für das Projekt anmelden?
Patienten können sich im Modellprojekt bei der KV Baden-Württemberg über das docdirekt-Portal registrieren.
Wann kann man mit den E-Rezepten im Rahmen von GERDA rechnen?
Seitens der NGDA geht man von einem ersten E-Rezept in der ersten Hälfte des vierten Quartals 2019 aus.