PTA startet Petition für Verlängerung der PTA-Ausbildung
Entwurf zum Reformgesetz – Was soll sich in der PTA-Ausbildung ändern?
Die wesentlichen Änderungen, die der Entwurf zur PTA-Ausbildungsnovellierung vorsieht, sind zunächst einmal die Schaffung eines richtigen Berufsbildes. In zehn Punkten werden Tätigkeiten aufgeführt, die die PTA-Tätigkeit insbesondere umfasst. Dazu zählt unter anderem ausdrücklich auch die Mitwirkung am Medikationsmanagement. Außerdem werden Voraussetzungen bestimmt, unter denen Apothekenleiter auf die Beaufsichtigung der PTA ganz oder teilweise verzichten können – so lange die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewahrt bleibt.
Weiterhin sieht das Reformgesetz umfangreiche Neuregelungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor: Die Ausbildungsinhalte werden aktualisiert und neu strukturiert. All dies soll den aktuellen beruflichen Anforderungen besser Rechnung tragen. Das Thema Ausbildungsverlängerung, ein unter anderem lang gehegter Wunsch von Adexa und BVpta, der auch in Gesprächen mit dem Minister zum Ausdruck gebracht wurde, wird im Gesetzentwurf zwar angesprochen – aber abgelehnt. Sowohl die ABDA als auch die Lehrkräfte der PTA-Schulen lehnen die Idee einer Verlängerung ab.
Petition für „eine attraktive 3-jährige Ausbildung und berufliche Weiterentwicklung“
PTA Martin Seipt aus Dresden findet den Entwurf des neuen PTA-Reformgesetzes indiskutabel und hat auf openpetition.org eine Petition eingereicht. „Viele Jahre, gar Jahrzehnten herrschte Stillstand in dieser Angelegenheit und nun soll nach Wünschen des BMG der Gesetzesentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Ein Tempo, das nicht mehr viele Optionen offen lässt“, so Seipt in seinem Petitionstext. Deshalb sei er der Meinung, dass bis zum endgültigen Beschluss alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, um das Berufsgesetz wirklich zu novellieren.
Für eine funktionierende Gesundheitsversorgung stellt der 33-Jährige „fünf Kernforderungen“ in seiner Petition. Die PTA-Ausbildung müsse integraler Bestandteil des Projektes „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe des BMG“ werden Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung müssten „umgehend berücksichtigt“ werden.
Die Ausbildungsdauer soll auf drei Jahre verlängert werden, damit der „erforderliche Kompetenzerwerb für die Berufsausübung“ gesichert und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Die Ausbildung soll in einem Wechsel von theoretischen und praktischen Teilen erfolgen. Weiterbildungsmöglichkeiten sollen künftig gesetzlich geregelt und bundesweit angeboten werden ebenso wie eine leistungsgerechte Vergütung. Seipt begründet seine Forderungen damit, dass trotz erweitertem Tätigkeitsfeld die PTA-Ausbildung hinsichtlich Dauer, Struktur und Inhalt sowie Finanzierung „weiterhin deutlich hinter den der anderen Gesundheitsfachberufe zurückstehen würde. Das Tätigkeitsfeld von PTA habe sich in der letzten Dekade jedoch „entscheidend gewandelt: „Sie tragen als Mitwirkende im pharmazeutischen Team im direkten Kontakt mit Patienten und interdisziplinär als bedeutende Berufsgruppe im Gesundheitssystem eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und der Vorbeugung, Linderung bzw. Heilung von Erkrankungen“, so der PTA.