Neuer Gehaltstarif: 3 Prozent mehr Lohn für alle Apothekenmitarbeiter!
Nach zähen Verhandlungen haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Demnach sollen Apothekenmitarbeiter in allen Alters- und Berufsgruppen ab dem 01.09.2018 3 Prozent mehr Gehalt bekommen. Der Vorgänger-Vertrag war im Juni 2017 in Kraft getreten, dann aber zum 31. Mai 2018 gekündigt worden. Im Juli hatten sich Adexa und ADA erstmals getroffen, um neue Tariflöhne zu vereinbaren, die Verhandlungen endeten jedoch ohne Ergebnis.
Beim zweiten Treffen der diesjährigen Verhandlungsrunde konnten sich beide Seiten am gestrigen Mittwoch aber einigen: Im ersten und zweiten Berufsjahr erhalten PTA derzeit 2.017 Euro brutto, künftig werden es rund 2.078 Euro im Monat sein. Bei PTA ab dem 15. Berufsjahr steigt der Tariflohn von 2.613 Euro auf dann 2.691 Euro. Bei PKA steigt das Gehalt im ersten Berufsjahr von 1.753 Euro brutto auf etwa 1.805 Euro pro Monat. Erfahrene PKA ab dem 14. Berufsjahr bekommen künftig 2.211 Euro brutto statt 2.147 Euro.
Keine strukturellen Veränderungen am Gehalt
Wie ist die 3-Prozent-Streigerung zu bewerten? Einerseits ist sie ein Erfolg für die Adexa, schließlich konnte die Gewerkschaft im vergangenen Jahr eine niedrigere Erhöhung von 2,5 Prozent aushandeln. Andererseits liegt die Erhöhung relativ weit weg von der ursprünglichen Forderung der Adexa – wie man hört, wollte die Gewerkschaft 5,6 Prozent aufschlagen.
Die Adexa hat seit längerer Zeit allerdings noch andere, strukturelle Forderungen an die Apothekeninhaber. Konkret geht es der Gewerkschaft darum, für Filialleiter/-innen eine eigene tarifliche Eingruppierung zu schaffen – derzeit werden die Gehälter von Filialleitern ohne tariflichen Hintergrund ausgehandelt. Des Weiteren fordert die Apothekengewerkschaft vehement ein Tarifmodell, das Fortbildungsaktivitäten der Apothekenmitarbeiter systematisch honoriert. Derzeit ist das noch Verhandlungsmasse – ob und wie die Inhaber ihre Angestellten für Fortbildungen vergüten, kann bei der Einstellung oder später vereinbart werden.
Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PTA
alter Gehaltstarif | neuer Gehaltstarif* | |
1.-2. Berufsjahr | 2.017 Euro | 2.078 Euro |
3.-5. Berufsjahr | 2.125 Euro | 2.189 Euro |
6.-8. Berufsjahr | 2.307 Euro | 2.376 Euro |
9.-14. Berufsjahr | 2.505 Euro | 2.580 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 2.613 Euro | 2.691 Euro |
PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung von 708 Euro (vorher: 687 Euro).
*Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 01.09.2018 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum 31.12.2019 gekündigt werden.
Rahmentarifvertrag wird auch bald neu verhandelt
Mit beiden Forderungen konnte sich die Adexa auch in dieser Tarifrunde aber nicht durchsetzen. Dem Vernehmen nach stehen aber schon bald Verhandlungen über den Rahmentarifvertrag an, solche strukturellen Änderungen in der Angestelltenvergütung könnten bei diesen Verhandlungen gut aufgegriffen werden.
Sonderfälle Sachsen und Nordrhein
Wie immer sind die Steigerungen bei den Tariflöhnen nicht für Sachsen und die Region Nordrhein gültig. In Sachsen gelten traditionell keine Adexa-Tarife, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. Und in Nordrhein werden eigene Tarifverträge zwischen der Adexa und der TGL Nordrhein verhandelt. Ziel der Adexa ist es aber, zumindest die sächsischen Apotheker auch wieder vertreten zu können. Laut Gewerkschaft bestehen derzeit Gespräche mit dem Sächsischen Apothekerverband über einen neuen Tarifvertrag für sächsische Apothekenangestellte.
Korrektur: Der Tarifvertrag gilt nicht rückwirkend zum 01.06.2018, sondern ab dem 01.09.2018