Dauer der PTA-Ausbildung in der Diskussion
Die Arbeit in der Apotheke hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Niemand wird bestreiten, dass die Anforderungen heute andere sind als noch vor zwanzig oder gar fünfzig Jahren. Vor allem sind PTA heute am HV-Tisch beschäftigt, sie müssen sich aber beispielsweise auch im Qualitätsmanagement auskennen und mit den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung.
Die gesetzlichen Grundlagen für den PTA-Beruf sind allerdings lange nicht angepasst worden. Das 1968 verabschiedete Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) wurde zwar erst 2016 im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in einigen Bereichen neu gefasst. Allerdings ausschließlich im Hinblick darauf, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden kann. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PTA-APrV) wurde im gleichen Zuge nachjustiert, ist aber zuletzt 1997, also vor mehr als 20 Jahren, stärker novelliert worden. Die Apothekengewerkschaft Adexa sowie der Bundesverband PTA sehen daher bei Gesetz wie Verordnung weiteren Änderungsbedarf.
Adexa/BVpta: 30 statt 24 Monate
„Beide Regelwerke bilden weder den aktuellen Stand noch zeitgemäße Kompetenzen von PTA ab“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier, das die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA kürzlich Gesundheitspolitikern vorgelegt haben. Denn sie wollen auf jeden Fall mitreden, wenn das Versprechen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Ausbildung zu reformieren, eingelöst wird. Im Koalitionsvertrag ist zudem vereinbart, dass das Schulgeld in allen Gesundheitsberufen – also auch für PTAs – gestrichen werden soll.
Das passt zu einer wesentlichen Forderung von Adexa und BVpta: Sie wollen die Ausbildungsdauer verlängern. Statt 24 Monaten soll die PTA-Fachschule künftig 30 Monate besucht werden müssen. Die Praktikumszeit soll bei sechs Monaten bleiben. Adexa und dem BVpta geht es darum, die Ausbildungsschwerpunkte nach zeitgemäßen Erfordernissen aufzustocken und die Standards überdies bundesweit anzugleichen.
BAK: Es soll beim zweijährigen Lehrgang bleiben
DAZ.online hat bei der ABDA nachgefragt, welche Änderungen sie erwartet – schließlich hat ihr Präsident Friedemann Schmidt angekündigt, sich in die Reformdiskussion einbringen zu wollen. Dazu erklärte ein Sprecher der Bundesapothekerkammer (BAK): „Die BAK hat bereits im Januar 2014 ihre Vorstellungen zur Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Insofern besteht zwischen ABDA/BAK, Adexa und BVpta Einigkeit“.
Er weist aber auch auf den Punkt hin, wo die Einigkeit aufhört: ABDA/BAK plädieren nämlich damals wie heute für die Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur, also zwei Jahre Lehrgang und daran anschließend sechs Monate Praktikum. Hier muss sich also zeigen, wer die besseren Argumente für Spahn hat.
Ausbildungsverlängerung schon einmal gescheitert
Der BAK-Sprecher ist jedenfalls zufrieden, dass das Bundesgesundheitsministerium die Novellierung der PTA-Ausbildung für diese Legislaturperiode auf der Agenda hat. „Selbstverständlich werden wir unsere Vorschläge einbringen, mit den Beteiligten diskutieren und hoffen natürlich, eine von allen getragene Basis für die novellierte Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu finden“.
Das Thema Ausbildungsverlängerung erwies sich bereits 2016 als schwierig. Damals hatte Adexa einen Runden Tisch zum Thema organisiert, zu dem Vertreter des BVpta, der PTA-Schulen, Kammern, Verbände und ABDA zusammenkamen.