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Erste-Hilfe-Kurs für PTA-Schüler bleibt vielerorts problematisch

Bild: rh2010 / Adobe Stock

Warum wurde die Ausbildung verkürzt?

Mit der Verkürzung der Erste-Hilfe-Ausbildung sollen künftig mehr Menschen dazu motiviert werden, Erste-Hilfe-Kenntnisse zu erlernen und diese immer wieder zu erneuern. Von sich aus haben die wenigsten Menschen Interesse daran, sich in Erster Hilfe zu bilden. In Deutschland ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung nur für den Erwerb eines Führerscheins Pflicht. Die Überlebenschancen von Patienten mit Herzstillstand könnten enorm steigen, wenn sich mehr Ersthelfer trauen würden, sofort mit der Reanimation zu beginnen, bis der Notarzt eintrifft. Durch mangelnde Kenntnisse trauen sich dies nur 34% der Ersthelfer zu. Durch die Konzentration auf die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen soll es für die Kursteilnehmer leichter werden, sich die Inhalte zu merken und im Notfall wieder abrufen zu können. Trotz der Kürzung soll sich nichts an der Qualität der Erste-Hilfe-Ausbildung ändern.

Formale Nichtzulassung zur PTA-Prüfung

PTA in Ausbildung stellt diese Änderung vor ein Problem, denn in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA (PTA-APrV) steht: (…) "Die Zulassung zum ersten Abschnitt der Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen: … 4. ein Nachweis über eine Ausbildung von acht Doppelstunden in Erster Hilfe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3.

Die 16-Stunden-Kurse werden jedoch nur begrenzt von den Einrichtungen angeboten (derzeit beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz und KN Medical Management in Heidenheim möglich), es sei denn, PTA-Schulen haben eine Vereinbarung mit einem Anbieter, der die Kurse in den Schulen durchführt. PTA, deren Schulen keine solche Vereinbarung getroffen haben, oder die diesen innerschulischen Termin - sei es aus Krankheit oder anderen Gründen - verpasst haben, stehen nun vor dem Problem, einer formalen Nichtzulassung zur Prüfung, weil der Nachweis 4 zur Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt fehlt.

PTA-Prüflinge müssen 16 Unterrichtseinheiten nachweisen

Seitens der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) hieß es zuletzt ganz pragmatisch: „Wenn nur neun Stunden Erste-Hilfe-Kurs angeboten werden, müssen die übrigen sieben Stunden durch andere Angebote, beispielsweise von den Schulen selbst, ausgefüllt werden. Es gilt also weiterhin die Vorschrift, den Nachweis über 16 absolvierte Kursstunden zu erbringen. Eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA steht mittelfristig an.“ PTA, die ihren Erste-Hilfe-Kurs außerhalb der Schule durchführen (müssen) und kein entsprechendes Angebot finden, sollen sich mit Ihrer Schule besprechen, wie vorgegangen werden soll. Entweder müsse ein entsprechender 9-Stunden-Kurs dann zweimal besucht und bezahlt werden, um auf die entsprechend geforderte Stundenzahl zu kommen, oder es müsse ein Anbieter gefunden werden, der sich bereit erkläre, den Lehrgang mit 16 Unterrichtseinheiten durchzuführen. Viele PTA-Schulen stünden mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um gemeinsam Lösungen zu finden. Eine einheitliche Lösung gebe es aber nach wie vor nicht.