Fahrtauglich oder nicht? – Jetzt mehr Klarheit für Diabetiker
In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen. Fast sechs Millionen Diabetes-Patienten hierzulande besitzen einen Führerschein. Bislang gab es für sie keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze, wonach ihre Fahreinigung bewertet werden konnte. Es bestand somit auch eine haftungsrechtliche Grauzone. Häufig wurde die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten. Es herrschte auch Unsicherheit, ob aufgrund eines hohen Langzeitblutzuckerwerts der Führerschein verweigert werden sollte.
Keine Fahrerlaubnis bei Schlafapnoe und schweren Hypoglykämien
Ein hoher HbA1c-Wert an sich ist kein Grund für ein Fahrverbot. Eine Insulintherapie ist es auch nicht. Dies gilt sowohl für Privat-PKW-Fahrer als auch für Berufsfahrer in Bus, Taxi oder Lkw. Das stellt die neue Leitlinie nun klar, betont die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). Es liegen nun auch feste Handlungsempfehlungen vor, nach denen der Arzt ein Fahrverbot aussprechen kann. Wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren, sind eine unbehandelte Schlafapnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. So darf man nach Aussage der DDG zunächst nicht mehr Auto fahren, wenn zwei schwere Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres aufgetreten sind.
Fahrtauglichkeit kann wiedererlangt werden
Die Leitlinie zeige aber auch Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit damit wiederzuerlangen. Solche Möglichkeiten seien etwa eine Medikamentenumstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion. Außerdem gibt die Leitlinie praktische Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. So sollte jeder insulinpflichtige Diabetiker vor Fahrtantritt den Blutzucker messen sowie schnellwirkende Kohlenhydrate wie Traubenzucker im Auto griffbereit haben.
Wann vorübergehende Fahruntauglichkeit gilt
Bestimmte Phasen begründen eine vorübergehende Fahruntauglichkeit. Dies sind schwere Stoffwechselentgleisungen, die Einstellungsphase auf Insulin, aber auch andere wichtige Therapieumstellungen oder Dosisänderungen. Die vorübergehende Fahruntauglichkeit gilt, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist.
Für mehr (Rechts-)Sicherheit
Diabetes-Experten gehen davon aus, dass die neue Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr insgesamt mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringt. Sie schaffe außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für Ärzte und schütze Diabetes-Patienten vor Ausgrenzung und Diskriminierung. Grundsätzlich sei die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht. Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)