Anabole Steroide für den Ex-Freund: PTA zu Bewährungsstrafen verurteilt
Wie aus einer Pressemitteilung von gestern hervorgeht, verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München bereits am 16. November 2017 zwei 29 und 23 Jahre alten Schwestern, beide ledige Pharmazeutisch-technische Assistenten wegen unerlaubtem Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 8 Monaten bzw. 8 Monaten. Beide haben als Bewährungsauflage je 5.000 € in Raten zur Wiedergutmachung an den Geschädigten zu zahlen.
Diebstahl aus Liebe zu Bodybuilder
Die beiden PTA arbeiteten in verschiedenen Filialapotheken, wo sie auch mit der eigenständigen Bestellung von Medikamenten betraut waren. Unter Einfluss eines 32-jährigen Elektronikers, damaliger Freund der älteren Schwester, begann diese im Frühjahr 2015 auf Rechnung ihres Arbeitgebers ein in der Fitness- und Bodybuilding-Szene aufgrund der gleichzeitig muskelaufbauenden und fettreduzierenden Wirkung gefragtes Wachstumshormon zu bestellen, um dies an ihren Freund bzw. in Einzelfällen auch an den von ihm genannten weiteren Freund auszuhändigen. Um dies besser verschleiern zu können, überredete sie ihre Schwester, dasselbe in den beiden Filialen des Apothekeninhabers zu tun, in denen diese arbeitete. Dies setzten beide bis Ende 2015 fort. Der Wert der entwendeten Hormonpräparate belief sich schlussendlich auf 137.317,96 €. In gleicher Weise besorgten die Verurteilten auch Testosteronpräparate im Wert von 2.186,10 €.
Apothekenleiter konnte die PTA anhand der Dienstpläne überführen
Ihrem Chef, der im Strafverfahren gegen die beiden PTA als Zeuge vernommen wurde, war im Laufe des Jahres 2015 aufgefallen, dass die Gewinne seiner Apotheken bei guten Umsätzen zurückgegangen waren. Auch Rationalisierungen hätten keine Besserung gebracht. Im Dezember 2015 habe er die auffälligen Bestell- und Liefervorgänge für das Hormonpräparat festgestellt, ohne dass im Computersystem ein möglicher Patient dafür zu finden war. Nach Abgleichung der Dienstpläne aller Mitarbeiter habe sich dann herausgestellt, dass nur die beiden Verurteilten in Betracht kommen konnten. Er erstattete dann im Januar 2017 Anzeige, nachdem die geständigen Schwestern sich nicht nach seinen Bedingungen zur vollen Schadenswiedergutmachung verpflichten wollten.
Macht Liebe so blind?
Die ältere Schwester wollte ihrem Freund die behaupteten ernsten Absichten mit ihr abgenommen haben. Er habe sie immer wieder gebeten und gesagt, dass er mit seinem Aussehen Shootings machen würde. Der ermittelnde Polizeibeamte gab an, dass aus dem Chatverlauf ersichtlich gewesen sei, dass der Freund mit den Gefühlen der älteren Schwester gespielt, sie um den Finger gewickelt habe und diese offensichtlich vor Liebe blind gewesen sei.
Das Schöffengericht wertete „zu Gunsten (...), dass sie sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt haben, die Taten zutiefst bereuen, berufliche Nachteile und hohe Schadensersatzforderungen deshalb haben, sowie, dass sie beide nicht vorbestraft sind“.
Ex-Freund hat die PTA ausgenutzt - Verfahren steht aus
Das Verfahren gegen den mitangeklagten früheren Freund wurde abgetrennt. Hier steht die Verhandlung noch aus. Er behauptet, auf Initiative der älteren Schwester gelegentlich Hormonpräparate gegen Bezahlung erhalten zu haben, wobei ihm von ihr vorgespielt worden sei, dass alles legal ablaufe. Nach Auffassung des Gerichts war aber nach den auf den beschlagnahmten Handys gesicherten Chatverläufen auszuschließen, dass die ältere Schwester noch andere Personen mit Dopingmitteln versorgt hatte.
Urteil des Amtsgerichts München vom 16.11.2017, Aktenzeichen 1116 Ls 384 Js 103132/16 Das Urteil ist rechtskräftig.