Frankreich weitet Impfpflicht für Kinder aus
Frankreich hat mit dem Jahreswechsel die Impfpflicht für Kinder deutlich ausgeweitet. Vom 1. Januar an geborene Kinder müssen in den ersten zwei Lebensjahren gegen elf Krankheiten geimpft werden, darunter Keuchhusten, Masern, Röteln und Hepatitis B. Bislang waren nur drei Impfungen vorgeschrieben, nämlich gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung. Die Ausweitung war im vergangenen Sommer angekündigt und Anfang Dezember vom Parlament beschlossen worden.
Impfnachweise für Kita und Schule
Wenn Kinder in Frankreich in die Kita oder in die Schule kommen, müssen die Eltern Impfnachweise vorlegen. Die bislang vorgesehene Strafe für Verstöße gegen die Impfpflicht ist aber aus dem Gesetz gestrichen worden. Vor mehr als zwei Jahren hatte der französische Verfassungsrat entschieden, dass die Impfpflicht nicht gegen die Grundrechte verstößt. Eltern, die sich verweigern, drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro – oder sogar eine zweijährige Haftstrafe.
Doch die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn hatte im Sommer, als die Ausweitung der Impfpflicht gekannt gegeben wurde, Ausnahmeregeln für Eltern angekündigt, die ihre Kinder selbst nach ausführlicher Beratung nicht impfen lassen wollen. „Das Ziel ist es nicht, Geldstrafen zu verhängen, sondern pädagogisch vorzugehen“, sagte Buzyn damals gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
In Deutschland ist nur Impfberatung Pflicht
In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, auch wenn sie von einigen Experten gefordert wird. Allerdings müssen Eltern, die ihre Kinder bei einer Kita anmelden, eine Impfberatung nachweisen. Tun sie das nicht, müssen die Kitas die Eltern beim Gesundheitsamt melden. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfiehlt für Kinder und Jugendliche Standardimpfungen gegen 14 Krankheiten.
Italien beschloss kürzlich nach einem Masern-Ausbruch Pflichtimpfungen für alle Kinder und Jugendlichen. Eltern in dem südeuropäischen Land müssen ihre Kinder nach dieser Entscheidung gegen zehn Krankheiten impfen lassen. Quellen: dpa, DAZ.online