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Rezeptprüfstelle nimmt Retax wegen fehlendem BtM-A zurück

Bild: Kzenon / Adobe Stock

Höchstmenge bei Tapentadol-Verordnung überschritten

In einem konkreten Fall hatte eine Apotheke übersehen das bei einer einzelnen Verordnung über Tapentadol (Palexia® Retard 200 mg N3 100 Stück) die Höchstmenge von 18.000 mg innerhalb von 30 Tagen überschritten wurde (100 Tabletten á 200 mg = 20.000 mg). Die Apotheken-EDV hatte in diesem Fall nicht auf eine Höchstmengenüberschreitung hingewiesen. So wurde die 500-Euro-Retaxfalle im Apothekenalltag leider übersehen.

Erster Einspruch wurde abgelehnt

Die Apotheke hatte Einspruch eingelegt, da sie den Patienten medizinisch korrekt mit dem Schmerzmittel versorgt hatten und der Kasse aufgrund des fehlenden "A" auf dem Rezept weder ein finanzieller Schaden entstanden war, noch den Krankenkassen vom Gesetzgeber eine amtliche Befugnis zur Prüfung BtM-rechtlicher Vorschriften zugestanden wird. Der erste Einspruch der Apotheke wurde dennoch zunächst abgelehnt. Erst nachdem der Beitrag in den DAP Retax-News erschien und die Apotheke der Krankenkasse in deutlichen Worten mitteilte, dass sie deren „rechtsmissbräuchliche“ Ablehnung juristisch nicht akzeptieren würde, wurde einem zweiten Einspruch stattgegeben.

Dranbleiben lohnt sich!

Auch wenn es sich – nach Aussage der Krankenkasse – nur um eine „Einzelfallentscheidung“ handelt, so zeigt die Entscheidung doch, dass Apotheken bei unberechtigten Retaxationen nicht davor absehen sollten, Einspruch einzulegen.

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