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"Stückeln" bei Betäubungsmitteln

Bild: Alvarez - iStockphoto.com

Wie beliefern Sie ein BtM-Rezept 3 x ! Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück? 150 Tabletten Methylphenidat überschreiten die größte Packungsgröße; diese entspricht einer N3 = 100 Stück. Stückeln steht also auf dem Abgabeprogramm – nur wie?

  • 3 x 50 Stück oder
  • 1 x 100 Stücke und 1 x 50 Stück. 

Und dürfen Sie hier überhaupt stückeln? Denn: Stückeln oberhalb der größten Packungsgröße Nmax erlauben die Krankenkassen nur, wenn die verordnete Stückzahl ein ganzzahliges Vielfaches von Nmax ist. Ansonsten muss die Apotheke „kürzen“ und darf höchstens die größte Packung mit N3 = 100 Stück abgeben. Im aktuellen Fall dürfte die Apotheke also eine Stückzahlverordnung mit einer ärztlich verordneten Menge von 200 Stück oder 300 Stück beliefern – diese entsprechen 2 x Nmax beziehungsweise 3 x Nmax. Der Arzt möchte aber 150 Tabletten Methylphenidat. Pech gehabt dann – also der Patient? Denn: Betrachtet man lediglich diese Regelung, scheint der Apotheken-Praxisfall in der Tat klar: 150 Stück Methylphenidat darf die PTA beziehungsweise der Apotheker nicht abgeben.

Bei BtM: abgegebene Menge muss verordnete Menge sein

Die Krux an der Sache: Methylphenidat ist ein Betäubungsmittel. Und wie das Betäubungsmittel so mit sich bringen – auch beim Stückeln warten BtM mit ein paar Besonderheiten auf. Bei BtM gilt: „Insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.“ Was nun? Also doch 150 Tabletten – dann entspricht die abgegebene Menge der verordneten. Es ist verzwickt, welche Regelung ist nun die stärkere und gewinnt das rechtliche Ringen?

Retaxsicher ist wohl die Lösung, dass der Apotheker die ärztlich verordnete Menge auf N3 kürzt und dem Patienten nur 100 Stück Methylphenidat mitgibt. Handelt die Apotheke allerdings im Sinne des Arztes und beliefert das Rezept mit 150 Tabletten – kürzt die Krankenkassen unter Umständen, und zwar der Apotheke den erstatteten Betrag des BtMs auf die maximale eine Packungsgröße N3.

Arzt muss N-Größe auf BtM-Rezept ergänzen 

Wir haben bei den Experten vom Deutschen Apothekenportal nachgefragt. Das Unschöne vorweg: Eine absolut wasserdichte Lösung gibt es wohl nicht. Aber vielleicht eine Chance, das Risiko einer Kürzung oder Beanstandung seitens der Krankenkassen so klein wie nur möglich zu halten.

Was rät das DAP? Bei einer Verordnung mit einer eindeutig bestimmten Menge – durch eine exakt gekennzeichnete Packungsgröße N1, N2 oder N3 – sieht das DAP die „Stückzahlregelung“ ausgehebelt. Diese Nmax-Stückelungsregel mit ganzzahligem Vielfachen greift nämlich nur, wenn der Arzt ausschließlich eine Anzahl Tabletten verschreibt – ohne N-Packungsgröße –, jedoch nicht, wenn eine N-Kennzeichnung dabeisteht. Das DAP empfiehlt, die N-Größe vom Arzt ergänzen zu lassen, entsprechend: 3 x N2 Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück!

Welche Fallstricke warten noch beim BtM-Rezept?

Ein paar Fallstricke warten dann noch zu guter Letzt: das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Apotheker müssen folglich prüfen, ob 3 x N2 Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück teurer sind als 1 x N3 Methylpheni TAD 10 mg 100 Stück plus 1 x N2 Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück – was der Fall ist. Dann der Check: Haben die Krankenkassen Rabattverträge über Methylphenidat geschlossen? Und – überschreitet der Arzt die zulässige Höchstmenge für Methylphenidat für den 30-Tagesbedarf? Das ist nicht der Fall, ansonsten müsste der Arzt die Ausnahmeverordnung mit einem zusätzlichen „A“ kennzeichnen.