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Neuerungen bei den STIKO-Impfempfehlungen

Bild: VRD - fotolia.com

Auch Ehrenamtliche sollen vor Hepatitis geschützt werden

Bisher hatte die STIKO die Impfung gegen Hepatitis A und B unter anderem Personen empfohlen, die berufsbedingt infektionsgefährdet sind. Mit den aktualisierten Empfehlungen gilt dies nun auch für ehrenamtlich tätige Personen, wenn für sie ein vergleichbares Expositionsrisiko besteht. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt ist, sondern vom tatsächlichen Expositionsrisiko bei einer Tätigkeit bestimmt wird.

Nasaler Influenza-Impfstoff nicht mehr bei Kindern bevorzugt

Bezüglich der Influenza-Impfung gilt nun nicht mehr die Empfehlung, Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren bevorzugt mit nasalem Lebendimpfstoff zu impfen. Die STIKO begründet dies damit, dass die Lebendvakzine in den vergangenen Jahren keine überlegene Wirksamkeit gegenüber den inaktivierten Impfstoffen gezeigt habe.

Beim Tetanus gilt wieder der Zehnjahresabstand

Bei der Tetanus-Impfung gilt ab jetzt: Bei geringfügigen, sauberen Wunden besteht nur noch dann eine Impfindikation, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht.

Keine Standardimpfempfehlung gegen Herpes zoster

Seit 2013 ist in Deutschland ein abgeschwächter Lebendimpfstoff gegen Herpes zoster bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO empfiehlt aber gegenwärtig keine Standardimpfung mit diesem Impfstoff. Die Wirksamkeit der Impfung nimmt laut STIKO mit dem Alter ab. Außerdem sei die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Quelle: Robert Koch-Institut