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ABDA-Präsident Schmidt ruft Patienten zur Teilnahme an Unterschriftenaktion für Apotheke vor Ort auf

Schon seit 20. Dezember und noch bis 1. März bitten Deutschlands Apotheken ihre Patienten um Unterstützung für den Fortbestand des Apothekenwesens, das nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten ausländischer Versandhändler im Herbst gefährdet ist. | Bild: ABDA / Wagenzik

"Wenn es für Ihre Therapie keine Fertigarzneimittel gibt und wir eine Rezeptur speziell für Sie herstellen, werden Sie froh sein."

Die Patienten haben Vertrauen in die Apotheke und dokumentieren das auch mit ihrer Unterschrift", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. All diejenigen, die noch nicht unterschrieben haben, bittet er: "Machen Sie mit, gehen Sie in die Apotheke, unterschreiben Sie! Auch Sie profitieren davon, selbst wenn Sie die Dienste von Apotheken nur selten in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie das nächste Mal nachts dringend ein Medikament benötigen und wir für Sie da sind, werden Sie es merken. Wenn es für Ihre Therapie keine Fertigarzneimittel gibt und wir eine Rezeptur speziell für Sie herstellen, werden Sie froh sein."

Was passiert mit den Unterschriften? Stellungnahme der ABDA

Die auf den Unterschriftenlisten gemachten Angaben und die gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Durchsetzung unseres politischen Anliegens genutzt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Wie die gesammelten Unterschriften unter kommunikativen und berufspolitischen Gesichtspunkten Verwendung finden, ist vom Verlauf des von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angestoßenen Gesetzgebungsverfahren zum Verbot des Rx-Versandhandels abhängig. Hier sind diverse Szenarien und Handlungsoptionen denkbar. Sollte sich im parlamentarischen Verfahren herausstellen, dass die SPD ein Versandhandelsverbot ablehnt, wäre beispielsweise der Vorsitzende der SPD und Vizekanzler Sigmar Gabriel ein denkbarer Empfänger der Unterschriften. Der SPD würde so kritisch vor Augen geführt, dass sehr viele Patienten in Deutschland sich für den Erhalt der bestehenden Arzneimittelversorgung aussprechen, die durch die EuGH-Entscheidung akut gefährdet ist. Sollte sich das parlamentarische Verfahren zu unseren Gunsten entwickeln, wäre alternativ eine Übergabe an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe möglich als Zeichen einer großen gesellschaftlichen Unterstützung für sein Gesetzesvorhaben. Dieser Zuspruch würde die Kritik widerlegen, dass mit dem Rx-Versandhandelsverbot Klientelpolitik zugunsten der Apothekerschaft betrieben wird. Zudem wäre dies im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl ein starkes Signal an die CDU und alle anderen Parteien, dass Planungs- und damit Versorgungssicherheit nicht nur für die Apotheken sondern auch für die Patienten ein wichtiges Thema ist.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandhändler sich nicht mehr an die hiesige Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Patienten in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln versorgen. Zu Lasten der Versichertengemeinschaft bieten diese nun einzelnen Patienten Boni für Rezepte an und entfachen einen Preiswettbewerb, der den Fortbestand gerade kleiner Apotheken am Stadtrand und auf dem Land gefährdet. Zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb im Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versandhandel mit ärztlich verordneten Medikamenten verbieten soll, wie dies bereits in 21 von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende Rechtslage ist. Noch hat der Entwurf aber im Bundestag keine gesicherte Mehrheit. Mit der Unterschriftenaktion im Rahmen der Kampagne "Gesundheitssystem in Gefahr!" stellen sich Patienten und Apotheker hinter das Gesetzesvorhaben. Täglich versorgen die 20.000 Apotheken in Deutschland rund 3,6 Millionen Menschen. Jeden Tag werden 250.000 Botendienste erbracht, jede Nacht leisten 1.300 Apotheken ihren Notdienst.