Corona-Tests
Corona-Pandemie
2 min merken gemerkt Artikel drucken

Änderung der Testverordnung: Wann besteht noch Anspruch auf einen PCR-Test?

Zwei Hände in blauen Gummihandschuhen halten Testkit
PCR-Tests sollen zukünftig nur noch nach positiven Schnelltests möglich sein. | Bild: malkovkosta / AdobeStock

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in Deutschland soll der Einsatz der genaueren PCR-Labortests stärker konzentriert werden. Es bleibt generell beim Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test – aber nur, wenn man zuerst einen positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle bekommen hat. Unterstützen sollen auch die Apotheken, die seit dem 11. Januar PoC-NAT-Tests zulasten des Staats anbieten dürfen.

Gelten soll dies künftig auch bei den gerade bei vielen aufleuchtenden roten Kacheln in der Warn-App, wie aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

PCR-Tests gezielter einsetzen

Im neuen Streit um die beschlossene Corona-Impfpflicht fürs Personal in Pflegeheimen und Kliniken nimmt Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Länder in die Verantwortung. „Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden“, sagte er nach Regierungsangaben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein.“ Sie sollen laut Ministerium im Kern auf Fälle konzentriert werden, bei denen gerade mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Ziel sei, so das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, gefährdete Gruppen besonders zu schützen und Menschen Gewissheit zu geben, die positive Schnelltests haben. „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte Lauterbach.

Laborkapazitäten werden knapper

Die künftigen Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung und aus Anpassungen der Teststrategie hervor, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Hintergrund ist, dass Laborkapazitäten in der Omikron-Welle knapper werden.

„Freitesten“ mit Antigen-Schnelltests

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, sollen künftig Antigen-Schnelltests ausreichend sein. Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Dies sollen auch Apotheken beachten, die PCR-Tests anbieten, sagte Lauterbach kürzlich vor Journalisten in Berlin. Auch die Risikogruppen müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben. Quelle: dpa / vs 

Zurück