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Pharmaziestudent Bühler eröffnet Corona-Schnelltestzentrum

Benedikt Bühler stolz in seinem Corona-Testzentrum
Mit dem Umzug in die benachbarten Räumlichkeiten und dem Ausbau der Testkapazitäten wollte Bühler zeigen, dass die Apotheke vor Ort auch in der Corona-Pandemie ein verlässlicher Partner ist. | Bild: PTAheute

Seit Mitte Dezember dürfen Apotheken Schnelltests auf das Coronavirus anbieten. Wer sich testen lassen will, kann dazu mittlerweile unter anderem die Rathaus-Apotheke im Karlsruher Stadtteil Grötzingen aufsuchen. In der Apotheke ist der Pharmaziestudent Benedikt Bühler aufgewachsen, der durch seine Petition für ein Rx-Versandverbot bekannt wurde. Nach vorherigem Termin wurde dort bislang im Innenhof der Apotheke der Abstrich durchgeführt, nach einer knappen Viertelstunde lag dann das Ergebnis vor. Etwa 120 Tests hat Bühler so durchgeführt.

Ende Januar hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg auf der Grundlage der Testverordnung des Bundes die Apotheken im Land mit der Durchführung von PoC-Antigentests beauftragt. Seitdem können auch Apotheken im staatlichen Auftrag einen ortsnahen und niederschwelligen Zugang zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests und damit einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Grund genug für Bühler, innerhalb weniger Tage ein eigenes Testzentrum für den Landkreis Karlsruhe auf die Beine zu stellen.

Lokaler Zusammenhalt ermöglichte geeignete Räumlichkeiten

„Durch die neue Testverordnung haben viele Personengruppen die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Die Nachfrage war also da“, so Bühler. Mit dem Umzug in die benachbarten Räumlichkeiten und dem Ausbau der Testkapazitäten wollte Bühler zeigen, dass die Apotheke vor Ort auch in der Corona-Pandemie ein verlässlicher Partner ist. „Gegenüber der Apotheke befindet sich die Galerie ‚Kunstfachwerk N6‘, die sich mit zwei separaten Ein- und Ausgängen ideal für eine Teststation eignet.“ Durch das gute lokale Miteinander seien schnell eine Einigung mit dem Ortsvorstand von Grötzingen und somit neue Räumlichkeiten für das Testzentrum gefunden gewesen. „Am Anfang der staatlichen Schutzmaskenverteilung war für unsere Apotheke klar, dass wir die Eigenbeteiligung an die stark gebeutelte Kunstszene in unserem badischen Malerdorf spenden möchten. Dass wir jetzt in der benachbarten Galerie testen und die Räumlichkeiten freundlicherweise untervermietet bekommen haben, schließt in meinen Augen den Kreis der lokalen Zusammenarbeit“, so Bühler.

Aufwand, der sich lohnt

Der nicht unerhebliche Aufwand hat sich laut Bühler gelohnt, auch wenn sich bislang statt der möglichen 30 Personen pro Stunde nur 10 Personen pro Tag auf SARS-CoV-2 testen lassen. „Jede durchbrochene Infektionskette durch eine entdeckte Infektion ist es wert, das hier zu tun“, so der angehende Pharmazeut.

Die Semmelweis-Universität in Budapest hat er zuletzt Ende Januar 2021 besucht, um sich gegen Corona impfen zu lassen – so sieht es die Impfstrategie in Ungarn bei Studierenden vor. Das Studium absolviert der 21-Jährige derzeit jedoch überwiegend im Fernunterricht, was ihm die Möglichkeit bietet, das Testzentrum zu führen. „Alle Semmelweis-Studenten sind verpflichtet, in der Pandemie freiwilligen Dienst abzuleisten. Dieser freiwillige Einsatz ist auch Inhalt des Schwures, den alle Studierenden an der Semmelweis-Universität zu Beginn ihres Studiums ablegen müssen. Mit diesem Schwur wird man dann „Semmelweis-Bürger“, so Bühler.

Apotheke als Testzentrum – so funktioniert’s!

In den teilnehmenden baden-württembergischen Apotheken dürfen mit der neuen Regelung nun auch sogenannte Cluster-Schüler, Erziehende und Lehrende sowie vor allem Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Aber auch Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben, sowie Personal von nichtärztlichen Praxen und anderen medizinischen Heilberufen dürfen sich für einen Antigen-Test in der Apotheke melden. Die genannten Personen müssen selbst nicht für den Test bezahlen – die Kosten dafür übernimmt der Bund, mit dem die Apotheke auch unmittelbar abrechnet. Die Abrechnung funktioniert ab dem 15. Februar 2021 über den Nacht- und Notdienstfonds.

Ein Test in der Apotheke darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. „Das fragen wir bei der Terminvergabe mittels Fragebogen direkt ab. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin direkt an einen Arzt wenden“, erklärt Bühler. Es könnten sich aber grundsätzlich alle Personen freiwillig testen lassen, um beispielsweise die Sicherheit beim Besuch von einem Angehörigen oder Ähnlichem zu erhöhen. Auch Firmenkooperationen, bei denen Mitarbeitende regelmäßig getestet würden, seien denkbar, meint der Pharmaziestudent. „Ich gehe davon aus, dass in den kommenden Wochen und Monaten noch sehr viel mehr getestet wird und werden muss, um diese Pandemie endlich in den Griff zu bekommen. Wir als Apotheke vor Ort sind bereit.“

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