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Corona-Pandemie
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Änderung der Medizinprodukte-Abgabeordnung: Antigentests für Laien – theoretischer Verkaufsstart

Negativer Schnelltest auf Holzplatte
Das BMG gibt Corona-Antigentests für den Verkauf an Privatpersonen frei – sofern sie besonders leicht zu handhaben sind und die Gebrauchsanweisung laiengerecht gestaltet ist. | Bild: IMAGO / Eibner

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht den Weg frei für die Abgabe von Corona-Antigentests an medizinische Laien: Eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist gestern im Bundesanzeiger erschienen. Die wesentlichen Teile treten somit heute in Kraft.

Heimtests derzeit noch nicht verfügbar

Demnach dürfen auch Privatpersonen künftig Heimtests auf Corona-Antigene kaufen, sofern sie für den Eigengebrauch geeignet sind. Derzeit sind solche Produkte jedoch noch nicht am Markt verfügbar. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht vor, dass „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den direkten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion bestimmt sind“, in Anlage 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) aufgenommen werden. In dieser Anlage sind jene In-vitro-Diagnostika aufgeführt, die von den geltenden Abgabebeschränkungen ausgenommen sind. Bislang sind das lediglich HIV-Selbsttests.

Wer also Corona-Schnelltests in den Apotheken kaufen möchte, wird sich noch etwas gedulden müssen. Erste Zertifizierungen könnten aber bald anstehen, glaubt man den Presseinformationen einiger Hersteller. Eine Apothekenpflicht für solche Produkte, wie von der ABDA angeregt, ist übrigens nicht vorgesehen. Das BMG betonte, es sollen leicht handhabbare Tests mit umfangreichen Erläuterungen für die Verbraucher sein.

ABDA-Präsidentin rät zu Tests beim Heilberufler

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kündigte vergangene Woche in einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung an, Apotheken werden diese Tests anbieten und kompetent dazu beraten. „An jeden positiven Test zu Hause sollte sich jedoch ein sofortiger Anruf beim Hausarzt bzw. beim Gesundheitsamt anschließen. Nur ein PCR-Test vom Labor kann das Ergebnis des Schnelltests sicher bestätigen und damit das Infektionsgeschehen präzise abbilden.“ Die Preise für die Schnelltests werden der ABDA zufolge von jedem Hersteller und auch von jeder Apotheke individuell kalkuliert und ausgewiesen, zumal sich die Tests auch in ihrer Qualität und Handhabung unterscheiden werden.

Trotz der neu geschaffenen Möglichkeit rät sie dazu, weiterhin auf die Fachkompetenz der Heilberufler zu setzen. „Die beste Variante ist und bleibt weiterhin, einen Corona-Schnelltest von einem kompetenten Heilberufler durchführen und auswerten zu lassen. Dies ist auch deswegen wichtig, damit der Meldeweg an die Gesundheitsämter schnell und sicher verläuft. Wenn sich aber zusätzlich nun auch Privatpersonen selbst testen können, weil es genügend geeignete Tests gibt, sollten wir als Gesellschaft diese Chance auch nutzen.“

Auch Einrichtungen der kritischen Infrastruktur dürfen Schnelltests kaufen

Ferner sollen auch Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen die bereits verfügbaren Schnelltests, die „Point-of-Care-Tests“ (PoC-Tests), kaufen dürfen. Dabei handelt es sich etwa um „Einrichtungen, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden“, schreibt das BMG in seiner Verordnung.

Da diese Einrichtungen dann als „Betreiber“ des Medizinprodukts „PoC-Antigentest“ gelten, müssen sie sicherstellen, dass nur solche Personen die Tests anwenden, die entsprechend eingewiesen oder geschult sind.

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