Corona-Tests
Corona-Pandemie
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Bei symptomfreien Personen: Antigentests dürfen in Apotheken durchgeführt werden

Negativer Coronatest und Teststäbchen auf weißem Untergrund
Auch Apotheken dürfen jetzt Antigentests durchführen. | Bild: Daniel Beckermeier / Adobe Stock

Keine Pflicht zur Durchführung von Tests

Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es nach Angaben der Bundesvereinigung jedoch nicht. PoC-Tests sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind. Bis vor kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde kürzlich durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz aufgehoben. Auch Apotheker und anderes pharmazeutisches Personal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen, stellt die ABDA nun klar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dies bisher gegenüber PTAheute.de noch nicht bestätigt.

Kein Angebot für jede Apotheke

„Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“ 

Die Umsetzung des Testangebots in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“

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