Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Pandemie
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Worauf man bei Händedesinfektionsmitteln achten sollte

Zwei Hände unter Händedesinfektionsspender
In bestimmten Situationen kann eine Händedesinfektion sinnvoll sein. Doch wie kann man hochwertige Desinfektionsmittel erkennen? | Bild: twinsterphoto / Adobe Stock

Hatten Sie schon einmal diesen Moment? Sie betreten ein Restaurant und desinfizieren sich am Eingang die Hände – der gewohnte Geruch von Desinfektionsmittel bleibt aber aus und Sie fragen sich: „Ist da überhaupt Desinfektionsmittel im Spender?“ Woran man ein geeignetes Desinfektionsmittel erkennt, hat die Apothekerkammer Niedersachen zusammengefasst. 

Was zeichnet hochwertige Desinfektionsmittel aus?

„Qualitativ hochwertige Händedesinfektionsmittel kann man an ihrem Geruch erkennen. Sie riechen deutlich nach ihren Hauptinhaltsstoffen, etwa nach den Alkoholen Isopropanol oder Ethanol. Charakteristisch ist zudem ein kühlendes Gefühl, das durch die Verdunstungskälte des Alkohols auf der Haut verursacht wird. Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden.“ Bei Chlorgeruch könnte nämlich möglicherweise Natriumhypochlorit enthalten sein, was die Haut reizen kann. Vorsicht sei laut der Kammer auch bei Mitteln geboten, die die Haut wie Wasser benetzen, nicht abtrocknen und nicht alkoholisch riechen.

Bei Hygiene-Handgelen genau hinsehen

Zur Desinfektion von intakter Haut (keine Wunden!) eignen sich laut Kammer also Alkohole wie Ethanol und Isopropanol – dabei kommt es aber auf das richtige Mischungsverhältnis und eine entsprechende Deklaration an: SARS-CoV-2 gehört zur Gruppe der sogenannten behüllten Viren, es lassen sich also Mittel einsetzen, die als „begrenzt viruzid“ oder „viruzid“ bezeichnet werden. Während erstere üblicherweise nur behüllte Viren beseitigen, sind zweitere sowohl gegen behüllte als auch unbehüllte Viren wirksam. Vorsicht sei bei den beliebten Hygiene-Handgelen (aus der Drogerie) geboten, auf denen „antibakteriell“ oder „bakterizid“ zu lesen ist. Denn sie wirken nur gegen Bakterien und nicht gegen Viren.

Nicht immer gegen Viren wirksam

Nicht jedem dürfte bekannt sein, wann ein Händedesinfektionsmittel für den medizinischen Bereich auch als „Händedesinfektionsmittel“ betitelt werden darf. Tatsächlich dürfen sie laut RKI als solche nur deklariert werden, wenn sie eine erfolgreiche praxisnahe Prüfung gegenüber Bakterien bestanden haben. Das hat zur Folge, dass die Wirksamkeit gegen Viren erst in einem zweiten Schritt geprüft wird – sofern für ein Mittel zusätzlich eine Wirkung gegen Viren ausgelobt werden soll.

Worauf Kunden und pharmazeutisches Personal noch achten sollten: die richtige Einwirkzeit! Damit man außerdem eine ausreichende Menge an Desinfektionsmittel verwendet, empfiehlt die Apothekerkammer Niedersachsen: „Die Kuhle der hohlen Hand sollte vollständig mit Lösung gefüllt sein.“ Dann sollte die Flüssigkeit nach dem bekannten Schema verrieben werden – also an Fingerzwischenräume, Daumen, die Fingerkuppen und die Handgelenke denken!

Wer sollte Oberflächen desinfizieren?

Im Kontrast zur Händedesinfektion weist die Kammer darauf hin, dass eine routinemäßige Flächendesinfektion außerhalb von Krankenhäusern, Laboren und Lebensmittelbetrieben auch in der aktuellen Pandemie vom Robert Koch-Institut (RKI) nicht empfohlen wird. Ausgenommen davon sei aber das häusliche Umfeld von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, sowie von Personen, deren Ansteckungsrisiko beispielsweise wegen einer Krankheit, einer Immunschwäche oder einer Chemotherapie besonders hoch ist.

Bei der Oberflächendesinfektion kommen teilweise andere Wirkstoffe als bei der Händedesinfektion zum Einsatz: „Neben Alkoholen wie Isopropanol werden quartäre Ammoniumverbindungen, die häufig in Desinfektionsmitteln enthalten sind, Aldehyde und andere Reinigungsmittel verwendet.“ Es gebe zwar auch Desinfektionsmittel, die sowohl für die Hände- als auch für die Flächendesinfektion deklariert sind, dabei sei aber besondere Vorsicht geboten: „Sie enthalten kritische Inhaltsstoffe, die in höheren Konzentrationen nach Gefahrstoffverordnung als gesundheitsgefährdend und hautreizend eingestuft sind.“

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