Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich
Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage. Die Ärzte müssen dazu die Patienten persönlich am Telefon zu ihrem Zustand befragen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden – das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) bereits am vergangenen Donnerstag beschlossen.
Krankschreibung eigentlich nur nach ärztlicher Untersuchung möglich
Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich. Grundsätzlich darf eine Arbeitsunfähigkeit nur nach ärztlicher Untersuchung festgestellt werden, das regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des G-BA. In § 4 steht dort: „Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb darf die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit nur auf Grund ärztlicher Untersuchung erfolgen.“ Im März hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie verständigt, der G-BA hatte eine befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sodann in § 4 der AU-RL aufgenommen. Später war entschieden worden, diese nur noch abhängig vom Infektionsgeschehen auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung zuzulassen.
Mehr Krankmeldungen im Frühjahr dank telefonischer Möglichkeit?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet. Kritik gab es wegen Fällen von Missbrauchs der Möglichkeit im vergangenen Frühjahr auch. Wie der AOK-Bundesverband am vergangenen Donnerstag mitteilte, gab es im März und April dieses Jahres mehr krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmern als im Mittel der vergangenen zehn Jahre. Demnach lag der Krankenstand im März knapp zwei Prozentpunkte und im April noch 0,4 Prozentpunkte über dem Monatsdurchschnitt der vergangenen zehn Jahre. „Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen, die von Anfang März bis Ende Mai 2020 galt, dürfte einen Einfluss auf die erhöhten Krankenstände im Vergleich zu den Vorjahren gehabt haben“, hieß es in einer Mitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. „Gleichzeitig sprechen die Daten dafür, dass Ärzteschaft und Beschäftigte mit dieser temporären Regelung verantwortungsvoll umgegangen sind“, sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Instituts. Im Mai und Juni 2020 sei der Krankenstand leicht hinter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre zurückgeblieben. Die Zwischenbilanz bei den Krankschreibungen für das Jahr 2020 falle insgesamt eher unspektakulär aus.
So funktioniert die telefonische Krankmeldung
Patienten mit Symptomen leichter Atemwegserkrankungen sollen sich telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden. Sie werden dann von einem Arzt zurückgerufen oder mit einem Mediziner verbunden, der sie zu ihren Symptomen befragt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird per Post geschickt und muss – wie die normale AU – an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt werden.
Neue Funktionen in der Corona-Warn-App
Zudem soll im Laufe des Montags eine neue Version der deutschen Corona-Warn-App verfügbar sein, die das Programm um zwei Funktionen erweitert. Zum einen können Positiv-Getestete künftig freiwillig in einer Art Tagebuch Krankheitssymptome eintragen. Dadurch soll die Risikoberechnung der App verbessert werden. Diese ermittelt für Kontaktpersonen von Infizierten, wie hoch ihr Ansteckungsrisiko ist. Außerdem wird die App über die Grenzen Deutschlands hinaus in etlichen europäischen Ländern funktionieren. Die neue Version 1.5 wird am Mittag in den App-Stores von Apple und Google erwartet. Quelle: dpa / cn