Schutzmasken wiederaufbereiten – geht das?
Atemschutz ist knapp. Seit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 schießt die Nachfrage nach Mund-Nasen-Schutz sowie FFP-Masken in die Höhe. Recht schnell waren diese in Apotheken ausverkauft und auch in Kliniken nehmen die Bestände an Schutzausrüstung rapide ab. Mittlerweile bemüht sich die Bundesregierung um die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung – jedoch in erster Linie für Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen. Apotheken werden, nach Angabe des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, erst mit der zweiten Tranche Berücksichtigung finden. Was also können PTA und Apotheker tun, um sich bis dahin vor einer Infektion zu schützen?
Wiederverwendung von Schutzmasken in Ausnahmefällen möglich
Am 01.04.2020 gab die Bundesregierung ein „Bundesregierung ein „neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen“ bekannt. Mit diesem Verfahren können Schutzmasken bis zu maximal zweimal wiederverwendet werden, ohne das Schutzniveau (in Bezug auf Corona-Viren) zu senken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist darauf hin, dass dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen angewendet werden sollte, „wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist“. Außerdem sind die empfohlenen Maßnahmen auf maximal sechs Monate befristet.
Im Wesentlichen besteht das Verfahren aus drei Schritten: Personalisieren der Masken, Sammeln, Dekontaminieren mittels Hitze. Allerdings ist das Verfahren nicht pauschal für alle verwendeten Masken geeignet.
Maske ist nicht gleich Maske
Mund-Nasen-Masken (auch OP-Masken genannt) halten potenziell infektiöse Tröpfchen des Trägers zurück und schützen so vor allem das Gegenüber. Diese Masken können laut Bundesregierung nach 30-minütiger Hitzebehandlung bei 65–70 Grad Celsius wiederverwendet werden.
Filtrierende Halbmasken (FFP2 bzw. FFP3) filtern die eingeatmete Luft und schützen somit den Träger vor infektiösen Tröpfchen und Partikeln. Sie stellen damit einen Eigenschutz dar. Einige Modelle (ohne Ausatemventil) filtern zudem die ausgeatmete Luft und fungieren daher zusätzlich als Fremdschutz(*). Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken können nach Behandlung mit trockener Hitze bei 65–70 Grad Celsius für 30 Minuten wiederverwendet werden. Allerdings gilt dies nur für Masken, die eine CE-Kennzeichnung besitzen oder die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind. FFP2- und FFP3-Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung auf ihre Temperaturbeständigkeit zu überprüfen.
Hinweis:
Die hier beschriebene Dekontamination ist laut Bundesregierung zwar für Corona-Viren geeignet, jedoch gilt dies nicht zwangsläufig für andere Viren und Bakterien. Daher ist ein Austausch der Masken – sofern möglich – stets vorzuziehen. Außerdem sollten offensichtlich defekte oder verschmutzte Masken sofort entsorgt werden. Ferner sollten die Hände vor dem An- und Ablegen der Masken stets gründlich desinfiziert werden.
Aufbereitung kenntlich machen
Die Aufbereitung ist nach aktueller Datenlage maximal zweimal möglich. Danach sollen die Masken entsorgt werden. Um dies zu gewährleisten, sollte ein Verfahren entwickelt werden, mit dem erstens ersichtlich ist, welche Masken bereits dekontaminiert wurden, und zweitens, wie oft die Dekontamination bereits durchgeführt wurde. Möglich wäre z. B. eine Kennzeichnung der Masken unmittelbar nach der erfolgten Hitzebehandlung.
Empfehlungen nicht unumstritten
Die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV) zeigt sich mit den Empfehlungen der Bundesregierung allerdings nicht ganz einverstanden. In einer Stellungnahme kritisiert die DGSV unter anderem, dass die Wärmeübertragung auf das Maskenmaterial nicht bekannt ist und Coronaviren durch 30 Minuten trockene Hitze nicht sicher inaktiviert werden. Außerdem erachtet die DGSV die Zwischenlagerung von feuchtem Mundschutz als kritisch.
Bei der Hitzebehandlung in Trockenschränken oder Backöfen sieht die DGSV das Risiko, dass keimbelastete Luft ungefiltert nach außen dringen kann. Bei Backöfen ist zudem die Einhaltung der geforderten Temperatur (65–70 °C) im gesamten Innenraum und über die notwendige Zeit (30 Minuten) hinweg nicht gewährleistet.
In der Stellungnahme heißt es daher: „Eine Dekontamination mittels trockener Hitze bei 65-70°C / 30min stellt deshalb auch für diese besondere Situation der Corona-Krise keine praktikable, hygienische und gesicherte Methode dar.“ Doch welche Möglichkeit schlägt die DGSV dann vor?
DGSV empfiehlt Dampfsterilisation
Die DGSV verweist in ihrer Stellungnahme auf „anerkannte, etablierte, überwachbare und dokumentierbare Verfahrenstechniken“ wie „z. B. das Vakuum-Dampf-Vakuum-Verfahren zur Dampfdesinfektion (VDV-Verfahren bei 105°C) oder die Dampfsterilisation (z.B. fraktioniertes Vakuumverfahren bei 121°C / 20min)“. In Österreich sei z. B. die Wirksamkeit der einmaligen Dampfsterilisation bei Schutzmasken nachgewiesen worden.
Da jedoch nur die wenigsten Apotheken über einen Dampfsterilisator (Autoklav) verfügen dürften, bleibt bis zum Eintreffen neuer Schutzausrüstung wohl nur die individuelle Risikoabwägung. Quellen: BfArM, Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Sterilversorgung e.V.