Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Pandemie
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Merkblatt: ABDA informiert über Coronaviren

An gläserner Apothekentür hängt Hinweisschild Atemschutzmasken zur Zeit ausverkauft
Die Apotheker können sich derzeit vor Anfragen nach Schutzmasken und Desinfektionsmittel kaum retten. Die ABDA hat nun ein Merkblatt für Apotheker herausgegeben. | Bild: Stefan Zeitz / Imago Images

Nach einem Treffen vergangenen Mittwoch im Bundesgesundheitsministerium haben sich unter anderem Vertreter der Apothekerschaft bereit erklärt, für mehr Aufklärung in Sachen Coronavirus zu sorgen. Nachdem am Donnerstag bereits zahlreiche Apothekerkammern auf ihren Internetseiten Informationen für Apotheker zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) veröffentlicht haben – so verweist beispielsweise die Apothekerkammer Berlin auf die Information in PZ und DAZ –, informiert nun auch die ABDA die Apothekerschaft mit einem Merkblatt. Dieses gebe grundsätzliche Informationen über die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Coronavirus-19 Disease (COVID-19), über Verhaltensregeln und über Maßnahmen, mit denen man das Infektionsrisiko für sich selbst und auch andere vermindern kann, heißt es. Neben dem Übertragungsweg und den Symptomen erklärt die Standesvertretung, wie eine Ansteckung vermieden werden kann. Wie bei anderen Atemwegserkrankungen könne man durch einfache Hygienemaßnahmen das Risiko vermindern, sich oder andere anzustecken. Zu diesen Maßnahmen gehörten insbesondere Husten- und Nies-Etikette, Händehygiene und Abstand zu Erkrankten.

Dann folgen konkrete Hinweise, wie das umzusetzen ist:

Hinweise der ABDA zur Vermeidung einer Ansteckung

  • Andere Menschen nicht anhusten oder anniesen.
  • Nicht in die Hand husten, sondern in ein Einmaltaschentuch, ggf. in den Ärmel an der Ellenbeuge.
  • Beim Husten größtmöglichen Abstand zu anderen halten und sich von seinem Gegenüber abwenden.
  • Einmaltaschentücher verwenden und diese möglichst sofort nach einmaliger Benutzung in dicht schließenden Müllbehältern entsorgen.
  • Händekontakt vermeiden.
  • Berührung von Augen, Nase oder Mund vermeiden.
  • Zu Erkrankten Abstand halten (etwa 1 bis 2 Meter).
  • Die Hände oft und gründlich waschen, insbesondere nach Personenkontakt, Benutzung von Sanitäreinrichtungen oder vor dem Essen. Die Seife dazu 20 bis 30 Sekunden zwischen den Fingern verreiben, die Hände gründlich abspülen und sorgfältig abtrocknen. Stehen Waschgelegenheiten nicht zur Verfügung, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen, Gels oder Tüchern desinfiziert werden.
  • Räume mehrmals täglich einige Minuten lüften. Dies verringert die Zahl der Krankheitserreger in der Luft und verhindert das Austrocknen der Schleimhäute.

Für wen ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll?

Zu der Frage, ob ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll ist, schreibt die ABDA, dass es keine ausreichenden Belege dafür gebe, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung einer gesunden Person verringert. Sie verweist dabei auch auf die WHO, nach deren Auffassung das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen sei, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeuge und im Zweifel essenzielle Hygienemaßnahmen vernachlässigt würden.

Anders sieht die Lage nach Ansicht der ABDA allerdings dann aus, wenn eine bereits erkrankte Person in die Öffentlichkeit gehen muss. Dann könne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfcheninfektion zu verringern, heißt es in dem Merkblatt. Angesichts der bereits bestehenden Lieferengpässe beim Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken und der Aussicht, dass auf absehbarere Zeit nur eingeschränkter oder gar kein Nachschub zu erwarten sei, erachtet es die Standesvertretung als umso wichtiger, die Hygieneregeln einzuhalten.

Apotheken sollen Vorräte an Desinfektionsmitteln überprüfen

Weiter gibt die ABDA Hinweise, wie man sich bei Verdacht auf COVID-19 verhalten solle. Demnach soll sich jeder, der direkten Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatte, unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn keine Symptome vorhanden sind. Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat, soll sich unverzüglich telefonisch unter Hinweis auf die Reise beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Auch diese Empfehlung gilt unabhängig von Symptomen. Wer hingegen „nur“ in einer Region war, die zwar kein Risikogebiet ist, in der aber COVID-19- Fälle vorkommen, soll unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot auftreten, rät die ABDA einen Arzt aufzusuchen – allerdings nur nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die Reise. Diese Hinweise sind kongruent mit denen des RKI.

Desinfektionsmittelvorräte prüfen

Zur Desinfektion werden Mittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ unter Verweis auf die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren sowie die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) empfohlen. Erstere sei bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen verbindlich, heißt es. Außerdem rät die ABDA, bevor sie zum Schluss noch Links für weitere Informationen anfügt, die Vorräte an Desinfektionsmitteln in der Apotheke zu überprüfen.

Neben den Hinweisen für Apotheken stellt die ABDA auf ihrer Webseite auch ein Merkblatt für Patienten zur Verfügung.

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