Aktuelle Stellungnahme des RKI zu den einzelnen Zubereitungen: Händedesinfektionsmittel – kennen Sie die richtigen Einwirkzeiten?
Schon im Jahr 2009 hat die WHO zwei Formulierungen zur Desinfektion der Hände vorgeschlagen, diese beiden als WHO I und WHO II bekannten Vorschriften enthalten als Wirkstoff Ethanol oder Isopropanol als wässrige Lösung und zusätzlich noch geringe Mengen Glycerol und Wasserstoffperoxid. Der dreiwertige Alkohol Glycerol dient als Feuchthaltemittel und soll die Hautverträglichkeit verbessern, während H2O2 die sonst üblicherweise durch Sterilfiltration erreichte Bakterienfreiheit gewährleistet. Ziel dieser WHO-Rezepturen war es, eine vereinfachte Herstellung auch in Entwicklungsländern zu ermöglichen, die nicht ohne weiteres Zugang zu kommerziellen Produkten haben. Beide Formulierungen haben eine ausreichende Wirksamkeit zur hygienischen Händedesinfektion.
WHO-Formulierungen benötigen zweifache Anwendung
Allerdings gilt es dabei einen in Europa kaum bekannten Anwendungshinweis zwingend zu beachten: Eine ausreichende Wirksamkeit kann erst durch eine zweifache Anwendung erreicht werden, eine alleinige Applikation von 3 ml Flüssigkeit innerhalb von 30 Sekunden ist nicht ausreichend. Nötig sind dazu insgesamt 60 Sekunden, aufgeteilt in 2 x 3 ml Desinfektionsmittel anzuwenden in 2 x 30 Sekunden. Zur chirurgischen Händedesinfektion sind beide Formulierungen auch nach längerer Einwirkzeit im Übrigen nicht geeignet.
Einwirkzeit – ganz wichtig zur korrekten Anwendung
Die Hände müssen über die ganze Einwirkungszeit eines Händedesinfektionsmittels ausreichend feucht gehalten werden. Um die Zubereitung auf der gesamten Oberfläche der Hände verteilen zu können, sind dazu mindestens 3 ml Flüssigkeit nötig.
Wann gilt ein Händedesinfektionsmittel als wirksam?
Laut RKI gilt ein Händedesinfektionsmittel für den medizinischen Bereich als wirksam, wenn es eine Prüfung gegen Bakterien, auch Antibiotika-resistente Erreger, und Hefen bestanden hat. Die Wirksamkeit gegen Viren wird erst in einem zweiten Schritt geprüft. Alle empfohlenen Händedesinfektionsmittel wirken dabei nicht nur gegen behüllte Viren, wie das neuartige Corona-Virus, sie zeigen auch gegen die im medizinischen Bereich zum Schutz des Personals relevanten Viren wie HIV, Hepatitis-B-Viren und Hepatitis-C-Viren eine ausreichende Wirksamkeit.
Einwirkzeit entscheidend für die Praktikabilität
Die ausreichende Wirksamkeit der Händedesinfektionsmittel ist also gesichert, für die praktische Anwendung spielt aber die benötigte Einwirkzeit einer Zubereitung eine ganz wichtige Rolle. Auch das RKI betont noch einmal, dass „Produkte zur Händedesinfektion innerhalb von 30 Sekunden wirksam sein sollen“. Da die originalen WHO-Formulierungen diese Voraussetzung nicht erfüllen können, wurden modifizierte Rezepturen entwickelt.
Modifikationen der WHO-Formulierungen
Der hauptsächliche Unterschied zwischen den ursprünglichen und den veränderten WHO-Formulierungen besteht im Alkohol-Gehalt: In beiden Zubereitungen (WHO I und WHO II) wurde der Anteil an Ethanol oder Isopropanol deutlich erhöht. Die Menge an Alkohol wird in der modifizierten Vorschrift in Massenprozent und nicht mehr in Volumenprozent angegeben. Die Glycerol-Konzentration wurde verringert, die Wasserstoffperoxid-Konzentration blieb dagegen unverändert. Bei den modifizierten WHO-Formulierungen ist eine Einwirkzeit von 30 Sekunden ausreichend, nach einer Einwirkzeit von 5 Minuten können diese auch zur chirurgischen Händedesinfektion eingesetzt werden.
Und reine Alkohol-Wasser-Mischungen?
Natürlich können zur Händedesinfektion auch die Standardzulassungen angewendet werden. Diese bestehen nur aus Ethanol oder 2-Propanol und Wasser. Durch den fehlenden Gehalt an Glycerol kann die Haut dabei allerdings verstärkt austrocknen. Für den professionellen Anwender erlaubt die Allgemeinverfügung auch die Anwendung von 1-Propanol, diese Lösung spielt aber aufgrund des toxikologischen Profils der Substanz keine Rolle.
Welche Zubereitungen wirken nun nach einer Einwirkzeit von 30 Sekunden?
Laut RKI sind also folgende Lösungen nach einer Einwirkzeit von 30 Sekunden zur Händedesinfektion geeignet:
- WHO-Formulierung I modifiziert mit 80 % (m/m) Ethanol, entspricht 85,5 % (V/V)
- WHO-Formulierung II modifiziert mit 75 % (m/m) 2-Propanol, entspricht 81,3 % (V/V)
- 2-Propanol 70 % (V/V)
- Ethanol 80 % (V/V)
Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Lösungen können unter anderem im ABDA-Dokument „Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke“ nachgelesen werden.
Für die derzeit mögliche Eigenherstellung von Händedesinfektionsmitteln schätzt das RKI die beiden modifizierten WHO-Rezepturen mit erhöhtem Gehalt an Alkohol als beste Variante ein. Diese Empfehlung beruht auf der Wirksamkeitsprüfung, dem möglichen Einsatz für die hygienische als auch für die chirurgische Händedesinfektion, dem Zusatz von Glycerol zur Hautpflege sowie dem Schutz vor einer Verunreinigung mit bakteriellen Sporen durch den Zusatz von H2O2. Bestände anderer Zubereitungen sollen aber natürlich nicht verworfen werden, sondern können ganz normal aufgebraucht werden.