Warnung des BVL: Vorsicht bei vermeintlichen „Corona-Wundermitteln“
„Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen“, schreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag. „Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern.“ Dagegen stemmen sich die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam: Im Rahmen des sogenannten eCommerce-Aktionsplans suchen die europäischen Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Onlineangeboten von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Deutschland habe die im BVL angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 derartige Angebote identifiziert, heißt es in der Mitteilung.
Heilversprechen bei NEM verboten
Grundsätzlich dienen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) der Ergänzung einer normalen Ernährung. Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.
Mit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurden durch G@ZIELT Recherchen zu Angeboten und zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln im Zusammenhang mit COVID‑19 durchgeführt. Auch die großen Onlinemarktplätze und sozialen Medien wurden auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu entfernen. Im Rahmen eines daraufhin von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen koordinierten eCommerce-Aktionsplans werden seit April entsprechende Recherchen auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
592 auffällige Webseiten identifiziert
Im Zuge der Kontrollaktion wurden bislang EU-weit 592 auffällige Webseiten identifiziert. Für Deutschland hat G@ZIELT 60 Webseiten ausfindig gemacht. Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern bzw. in den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert bzw. gelöscht.
Tipps des BVL beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln
- Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!
- Vorsicht bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms! Die „Erfahrungsberichte“ entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten.
- Achten Sie auf Produktabbildungen. Gibt es deutsche Aufschriften, haben die Verpackungen eine seriöse Aufmachung?
- Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen.
NEM sind keine Wundermittel gegen Corona
„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona“, betonte Friedel Cramer, Präsident des BVL, am Dienstag bei einer Pressekonferenz des BVL. „Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“ Der eCommerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt. Die Europäische Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedstaaten im Internet.