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Glucosetest oGTT InfectoPha­rm mit neuer Packungsgröße

Glucosetest oGTT Infectopharm Flasche und Verpackung stehen auf HV-Tisch
Das Unternehmen Infectopharm bietet den oralen Glucosetoleranztest (oGTT) als 300-ml-Flasche an. | Bild: InfectoPharm, Schelbert, Montage: PTAheute

Wie die Firma Infectopharm aktuell mitteilt, wurde die bisherige Packungsgröße ihres oralen Glucosetoleranztests (oGTT) von 3 x 100 ml durch eine neue Packung mit 300 ml ersetzt. Die ehemalige Großpackung mit 12 x 100 ml sei bereits am 1. September 2024 auf die neue Großpackung mit 15 x 300 ml umgestellt worden, heißt es in einer Pressemitteilung.  

Der „Glucosetest oGTT InfectoPharm“ enthält 27,5 g/100 ml Glucose-Monohydrat, was 75 g Glucose pro 300-ml-Flasche entspricht. Das Präparat ist frei von Farb- und Aromastoffen.

Glucosetoleranztest: Verordnung auf Sprechstundenbedarf

Mit den neuen Packungsgrößen soll es zu einer deutlichen Preisreduktion kommen. Außerdem könnten die Präparate in zwölf von 17 KV-Bereichen als Sprechstundenbedarf für den Vortest auf Gestationsdiabetes und/oder für den oralen Glucosetoleranztest verordnet werden, heißt es.

Im November 2020 wurde auf PTAheute.de über eine neue NRF-Vorschrift (13.8) zur Herstellung einer fertigen Glucose-Lösung berichtet – als Ersatz für das ursprüngliche Fertigarzneimittel. Denn: Der Vertrieb des damals einzigen Fertigarzneimittels für den oralen Glucosetoleranztest auf Schwangerschaftsdiabetes war von der Herstellerfirma Roche im Sommer 2020 eingestellt worden und bereits im Herbst 2019 war das Fertigarzneimittel aufgrund von Produktionsproblemen nicht lieferbar gewesen.

Herstellung der Glucose-Lösung zu fehleranfällig

Zuvor war es aus Erstattungsgründen in Apotheken ohnehin weit verbreitet gewesen, Glucose-Monohydrat als abgeteiltes Pulver herzustellen, welches dann in der Arztpraxis in Trinkwasser aufgelöst wurde. Doch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die Herstellung der Glucose-Lösung in der Arztpraxis schon lange als zu fehleranfällig. 

Im Januar 2021 forderten deshalb Diabetologen und Apotheken eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen für die qualitätsgesicherte Glucose-Fertiglösung aus dem NRF.