GeloMyrtol® forte: Unzulässige Angaben auf der Verpackung
Am vergangenen Freitag teilte das pharmazeutische Unternehmen Pohl Boskamp in einem Schreiben an die Apotheken mit, dass bestimmte Varianten der Umverpackung von GeloMyrtol® forte (PZN: 01479157, 14167086 und 01479163) nicht mehr zulässig sind.
Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Schleswig im Rahmen eines juristischen Verfahrens getroffen. Die gerügte grafische Darstellung des Textes auf der Umverpackung, die auf bestimmte Symptome hinweist, die das Produkt lindere („Befreit die Atemwege bei Sinusitis und Bronchitis mit Beschwerden wie Husten, Schnupfen, Druckkopfschmerz“ ), führte zu dieser Entscheidung.
Aus Gründen des Wettbewerbsrechts besteht daher die Verpflichtung, die bereits im Handel befindliche Ware auszutauschen.
1:1-Austausch für Apotheken
Sofern noch Produkte der betroffenen Artikel mit dem alten Layout in den Lagerbeständen vorhanden sind, bietet Pohl Boskamp den Apotheken die Möglichkeit eines 1:1-Umtauschs an.
Die Bearbeitung des Umtauschs soll jedoch einige Tage in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit können Apotheken ihren Bedarf an GeloMyrtol® forte über den pharmazeutischen Großhandel decken.
Altes Layout, das zurückgeschickt werden soll:
Neues Layout, das weiter im Handel bleibt:
An die Apothekenwebsite und Social Media denken
Apotheken sollen außerdem sicherstellen, dass etwaige Werbung für GeloMyrtol® forte, beispielsweise auf der Apothekenwebsite oder in den Social-Media-Kanälen, das neue Layout berücksichtigt.
Aktuelle Abbildungen finden Apothekenmitarbeiter im Apotheken-Serviceportal www.pohl-boskamp.de/serviceportal-login zum Download.
Kein pharmazeutischer Rückruf
Pohl Boskamp betont in dem Schreiben an die Apotheken, dass es sich hierbei nicht um einen pharmazeutischen Rückruf aufgrund von Qualitäts- oder Sicherheitsbedenken handelt. Die Produkte erfüllen weiterhin alle relevanten Standards.
Die Rücknahme erfolgt ausschließlich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, um die Vermarktung mit unzulässigen Angaben auf der Verpackung zu unterbinden, so der Hersteller.
Als Vorsichtsmaßnahme wurde das Layout der Verpackung bereits angepasst, und Apotheken sollten schon längere Zeit mit Ware in der neuen Aufmachung beliefert worden sein. Die in der Anlage des Schreibens gezeigten Gestaltungen (siehe oben) wurden schon seit einiger Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht.
Daher geht man davon aus, dass nur noch wenige oder gar keine betroffenen Packungen in den Apotheken vorhanden sind. Das neue Layout und ihre werblichen Unterstützungsmaßnahmen sind von diesem Urteil nicht betroffen und bleiben unbeanstandet.
Pohl Boskamp macht Angebot über Direktvertrieb
In Anbetracht der außergewöhnlich starken Erkältungssaison und der enormen Nachfrage nach den Gelo®-Produkten bietet Pohl Boskamp den Apotheken außerdem an, für zusätzlichen Warenbedarf ein Direktbestellungsformular zu nutzen.
Das Unternehmen unterbreitet dann ein spezielles Angebot, um sicherzustellen, dass es keinerlei Einschränkungen bei der Verfügbarkeit seines Arzneimittels gibt. Dieser Bedarf wird mit höchster Priorität bearbeitet, wie es in dem Schreiben heißt.